Windkraft in Berg

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Vortrag Robert Sing

Robert Sing beginnt mit seinem Vortrag über Projekthistorie, Planungsstand, Wirtschaftlichkeit und Beteiligung

Standortvorausssetzungen:
Anhöhe, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung (Immissionsschutz), Zustimmung der Luftfahrt, naher Netzanschluss, günstige Zuwegungsmöglichkeiten, keine Vogelschutzgebiete.



Die Ansicht einer typischen Binnenland-WEA wird gezeigt.
Nabenhöhe bei der Enercon E-115: 149 m.
Rotordurchmesser: 115 m.

Flächenverbrauch für ca. 6 Mio kWh Strom/Jahr: 1,1 ha waldfreie Fläche für alle Anlagen insgesamt.

Sing erläutert die Projekthistorie, u.a. auch die Kriterien für die Standortsuche innerhalb der Konzentrationsfläche.
Mai - Oktober 2012 LIDAR-Messung und Standortsicherung mit den Staatsforsten.
Die Windmessung ergab 5,9 m/s in 140 m Höhe.
Untersuchung von Ornithologen, Biologen etc. - Ausschluss von "Verbotstatbeständen" für Großvögel (Schädigung, Störung, Tötung), wenige Überflüge von Großvögeln, keine Horste; die Haselmaus wurde gesichtet > Vermeidungsmaßnahmen müssen getroffen werden, z.B. dürfen im Winter keine Wurzelstöcke entfernt werden. Auch der Springfrosch wurde nachgewiesen > Schutzmaßnahmen.
Es gab ein Schallemissionsgutachten des TÜV (wir berichteten), ein Schattenwurfgutachten, ein Blend- und ein Eiswurfgutachten.
Am 31.7. 2014 wurde die Genehmigung des LRA Starnberg erteilt.

Darauf kamen fünf Klagen, eine seitens der Gemeinde Schäftlarn und vier Privatklagen.

Sing erklärt die Arbeitsschritte seit Erhalt der Genehmigung - von der Ausführungsplanung über Vertragsverhandlungen mit Herstellern, die Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsrechnung und die Gründung der erforderlichen Gesellschaften, der Aufstellung des BaFin-Prospekts (Versand am 19.12. 2014 zur Prüfung) bis zur Baugrunderkundung. Deren Ergebnis: Der Boden ist standfest und hart, es wurde 15 m tief gebohrt.

Bis zum Januar 2015 wird noch eine Referenzmessung durchgeführt - die Flächen sind nun frei, und so kann ein Gerät am Standort einer Anlage stehen, eines am ursprünglichen Messstandort. anemos jacob nahm wegen des Geräteausfalls einen Fehler von 3 % an, der nun durch die Nachmessung evtl. nach unten korrigiert werden kann.

Nun zur Gesellschaftsstruktur:

Die Bürgerwind Berg GmbH & Co KG betreibt die Windräder, Komplementärin ist die Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH, als Kommanditisten können sich beteiligen: Bürger, Unternehmen, Genossenschaft, Gemeinde Berg, Kommunen.
Haftung:
- GmbH: begrenzt auf Stammeinlage: 25.000 €
- KG. begrenzt auf Hafteinlage.
Feste Mindestlaufzeit
Flexible Beteiligungsmöglichkeiten aller potentiellen Kapitalgeber
Die Gemeinde Berg kontrolliert die Komplementärin.
Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil mit seinem persönlichen Steuersatz.
Prospektpflicht bei öffentlichem Angebot der Beteiligungsmöglichkeit.

Robert Sing stellt nun die Ertragsberechnungen von RSC und anemos jacob gegenüber, daraus wurde ein Mittelwert gebildet.
Eingangswerte:
Kalkulierter Jahresertrag ca. 24,58 Mio kWh, EEG Vergütung (2014 über 20 Jahre) liegt bei 8,9 Ct/kWh, Erlöse: ca. 2,19 Mio jährlich
Kosten: Investition: ca. 21,6 Mio €
Betriebskosten: ca. 600 T€ jährlich über 20 Jahre gemittelt.

Finanzierung:
Eigenkapitalanteil: ca. 6,6 Mio €
Darlehen: ca.15 Mio
Rendite:
Interner Zinsfuß: ca. 5,2%
Kumulierte Ausschüttung: ca. 190 % des eingesetzten EK über 20 Jahre
Geplante Ausschüttung: jährlich, ab 2017 für 2016, mit 5% beginnend.

Bürgerbeteiligung:
Bürger können sich als Kommanditisten direkt beteiligen.
Mindestanteil 5.000 €
Zeichnungsbeginn: geplant ist die zweite Februarhälfte 2015
Ende: erste Märzhälfte 2015
Interessenten können sich über die Homepage der Gemeinde beider Bürgerwind Berg GmbH & Co KG anmelden und erhalten einen BaFin-Prospekt per Post.

Die Informationsveranstaltung Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG i.G.


Vor dem Rathaus

19:25 Einige wenige Windkraftgegner haben sich vor dem Rathaus versammelt und verteilen Flyer.

Im Sitzungssaal wurden 100 Stühle vorbereitet. Einige wenige Plätze sind noch frei.

19:30 BGM Monn begrüßt die Interessenten an einer Beteiligung an den Bürgerwindrädern.

Die GmbH & Co KG befindet sich noch in Gründung, daher hat die Gemeinde zu dieser ersten Veranstaltung eingeladen.

BGM Monn stellt die Anwesenden vor (Dr. Wust , Jurist, Andreas Hlavaty, 2. BGM., Benjamin Bursic, geschäftsleitender Beamter, Pia Zordick, Mitarbeiterin des Ing.büros Sing, Elke Link, 3. BGM, Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH).

Der Landkreis hat sich das Ziel Energieautarkie bis zum Jahr 2035 gesetzt.
2010 wurden deshalb Teilflächennutzungspläne erstellt, um Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auszuweisen - Monn geht noch einmal auf die hinlänglich bekannte Historie der Suche nach diesen Konzentrationsflächen ein.

Monn bekennt sich zur Abkehr von der Atomkraft und zur Energiewende. "Der Gemeinderat von Berg hat Rückgrat bewiesen! Trotz aller Verbreitung von Unwahrheiten und Angriffen kämpfen wir für die Energiewende."
Er weist darauf hin, dass Fragen gestellt werden können, aber eine Grundsatzdiskussion werde nicht zugelassen. Im Anschluss würden Kärtchen für Kontaktdaten ausgegeben, Interessenten würden weiterhin benachrichtigt.

Montag, 15. Dezember 2014

Windkraft-Informationsveranstaltung für Interessenten

Info

Am kommenden Mittwoch, den 17. Dezember, lädt die Gemeinde alle Interessenten an einer Beteiligung an den Bürgerwindrädern Berg ins Rathaus ein. Dip.-Ing. Robert Sing und der Jurist Dr. Wust informieren und beantworten Fragen. Die Veranstaltung beginnt um 19:30 Uhr.
Der Abend dient - im Gegensatz zu bisherigen Veranstaltungen - nicht der Diskussion über die Sinnhaftigkeit von Windkraftanlagen, sondern ausschließlich der Information über die Beteiligungsmöglichkeiten.
Informationen über das Projekt finden Sie gesammelt auf der Homepage der Gemeinde Berg: http://gemeinde-berg.de/index.php?id=1781,125

Freitag, 28. November 2014

Berg Heute … in Deutschland

... und gleich noch eine Meldung vom Fernsehen: das Berger Windkraftprojekt bekommt langsam auch überregionale Resonanz. Heute um 14 Uhr wird das ZDF in seiner Sendung "heute - in Deutschland" darüber berichten.

Korrektur und Nachtrag: Unser anscheinend gut informierter Leser "Gast" teilt mit: "Der für heute Mittag angekündigte Beitrag über den Windpark in Berg wird nun am Sa. 06.12.2014, 17:05 im Rahmen des "Länderspiegel" in voller Länge ausgestrahlt.

Ob überhaupt und wenn ja, wie viel morgen Mittag im Rahmen der Sendung "heute - in Deutschland" gesendet wird, steht zur Zeit noch nicht endgültig fest."

Freitag, 7. November 2014

hereinstürmende Nachricht: Gemeinde veröffentlicht 3. Windgutachten

Mit einiger Verzögerung hat die Gemeinde Berg heute auf einer etwas unscharfen Kopie endlich die Ergebnisse des 3. Windgutachtens veröffentlicht. Die Gutachterfirma ANEMOS-JACOB bestätigt das bereits seit längerem vorliegende Gutachten der Firma RSC weitgehend.


Das neue Ertragsgutachten für die 4 Berger Windräder im Einzelnen

Die früheren Ergebnisse lagen um 2,6% über den neuen Berechnungen, denen außer den Berger Messungen auch die Vergleichszahlen aus nahegelegenen, bestehenden Windkraftanlagen zu Grunde liegen. Die - als konservativ geltende - Firma ANEMOS errechnet Erträge von 28.500 MWh/a gegenüber 29.254 MWh/a bei RSC. Die Unterschiede beruhen vor allem darauf, dass AMEMOS-JACOB für die nördlicher gelegenen Windräder etwas schlechtere Erträge voraussagt. Beim südlichsten Windrad sind sich beide Gutacherbüros fast einig.


Kaum ein Unterschied: das "alte" Windgutachten

Gründe, die Berger Pläne zu überdenken, gibt es also in dieser Hinsicht nicht. Auch die dritte Gutachterfirma hat eine rentable Energieausbeute vorausberechnet.

Das frühere Gutachten ist etwas ausführlicher auf der Gemeindeseite herunterzuladen: http://gemeinde-berg.de/index.php?id=1822,142

Die Meldung der Gemeinde findet sich hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2817,125

Außer den kruden Daten wurde leider nichts bekanntgegeben.

Samstag, 1. November 2014

Die Arbeit ist erledigt

Nicht die wütenden, ultra-schallverängstigten Windkraftgegner ohne Namen, die kein Bürgerbegehren zustande gebracht haben, sondern die kleine süße tapfere Haselmaus (Tarnname: Muscardinus avellanarius) hätte allein noch die Rodungen in den Wadlhauser Gräben verhindern können.


Haselmaus (Ostholstein) portraitiert von Björn Schulz

Ihr zu Liebe wurde unter anderem festgelegt, dass die Rodungen in den Wahlhauser Gräben nur bis zum gestrigen Tag stattfinden konnten. Es wurde knapp, manche sprachen von einer "Schikane", aber es hat geklappt.



Termingerecht konnten die Rodungsarbeiten in den Wadlhauser Gräben fertiggestellt werden. Seit heute darf - laut einer Auflage - nicht mehr gerodet werden. Die Haselmäuse können so bei Bedarf in aller Ruhe in andere Baumstämme umziehen. Einzelne Bäume, in denen Tierbehausungen vermutet wurden, wurden stehen gelassen. Zur Rettung von Fledermäusen standen Transportkisten bereit. Die Wurzeln werden ebenfalls erst im nächsten Frühjahr entfernt.


Photos: Andi Hlavaty

Währenddessen wehte auf der Maxhöhe der Wind …



… und weil heut' Tanzverbot ist, gibt es dazu auch mal keine Kommentare.

Die gibt es morgen, Sonntag um 14 Uhr am Ortsausgang von Neufahrn, wo die Gegenwindler zu einer "Waldbegehung" unter Führung von Georg Lang mit Plakaten und Transparenten aufgerufen haben. Besichtigt werden soll die "Schönheit des Mischwaldes" und die "Zerstörungen durch die Fällarbeiten der Gemeinde Berg".

Montag, 27. Oktober 2014

Holzaktion



Die Bauarbeiten für die Berger Windräder haben begonnen. Zuerst einmal wird - wie bei jedem Bau - Platz geschaffen. Wegen naturschutzrechtlicher Auflagen, unter anderem um der Haselmaus Gelegenheit zu geben, sich neue Verstecke zu suchen - müssen die Rodungen in den W-Gräben noch in dieser Woche stattfinden.


Der Wald steht still und schweiget ...

Die Windkraft-Gegner haben sich offenbar nicht an die Bäume angekettet. Sie setzten auf juristische Möglichkeiten gegen das Projekt vorzugehen, die bislang allerdings keinerlei Erfolg zeitigen.



Am Dienstag wird im Berger Gemeinderat über den Gesellschaftervertrag der zu gründenden Berger Windpark GmbH & Co KG, die eine starke Bürgerbeteiligung ermöglichen soll, und der dazugehörigen Verwaltungs-GmbH beraten.

Montag, 20. Oktober 2014

Der Landtag wolle beschließen ...

Auf Grund diverser - wie üblich etwas populistischer - Aussagen unserer Landesregierung gibt es immer noch falsche Meinungen über die momentane Gesetzeslage bezüglich der Genehmigung von Windkraftanlagen. So wurde auch unlängst hier in den Kommentaren behauptet, es gäbe einen Stichtag im Februar, nach dem keine WKAs mehr genehmigt werden. Oder die 10H-Regelung sei seit August in Kraft getreten. Das ist - auch wenn es immer wieder behauptet wird - so nicht richtig. Im Gegenteil: Berg hat seine Genehmigung im August rechtmäßig bekommen. Und: Über das 10H-Gesetz wird immer noch gerungen und verhandelt. Letzte Woche erst gab es Änderungsanträge der CSU, die konkret uns betreffen:



Interessant für Berg (das ja eh eine gültige Genehmigung hat): Ausdrücklick soll in das Gesetz aufgenommen werden, dass ausgewiesene Konzentrationsflächen Bestandsschutz genießen. Zur Begründung heißt es im Gesetzentwurf:

"Die Aufnahme einer Bestandsschutzregelung für bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne in den Gesetzentwurf trägt folgenden Punkten Rechnung. Zum einen wurden die Konzentrationsfläche-nnutzungspläne im Vorfeld mit hohem Verwaltungs- und Kostenaufwand erstellt. Ihnen liegt eine oftmals äußerst aufwändige Überzeugungsarbeit und Konsensfindung vor Ort mit intensiver Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung zugrunde, die von den kommunalen Mandatsträgern in gutem Glauben auf die energiepolitischen Ziele der Staatsregierung getätigt wurden. Zum anderen verhindert diese Ergänzung, dass Investoren, z.B. auch potenzielle Betreiber von Bürgerwindrädern, sich in ihrem Vertrauen auf die Konzentrationsflächendarstellung enttäuscht und in ihren Aufwendungen frustriert sehen.
Eine Regelung, die bestehende Konzentrationsflächennutzungspläne von der 10 H-Regelung in Art. 82 Abs. 1 des Gesetzentwurfs zur Änderung der Bayeri-schen Bauordnung (BayBO-E) ausnimmt und ihnen damit Bestandsschutz vermittelt, ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Sie ist von der mit der Länderöffnungsklausel des § 249 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) übertragenen Regelungskompetenz umfasst, da eine solche Bestandsschutzregelung „Auswirkungen der festgelegten Abstände auf Ausweisungen in geltenden Flächennutzungsplänen“ (Satz 2) zum Gegenstand hat. Dies gilt auch für die Überlegung, dass der Bestandsschutz von der Äußerung bzw. Entscheidung der Beleg- sowie ggf. der Nachbargemeinde abhängig gemacht werden soll.
"

Aber auch dieser Text ist noch Entwurf und noch nicht verabschiedet oder gar rechtskräftig.

Sonntag, 19. Oktober 2014

Im Wald der Zeichen

Gestern in die Wadlhauser Gräben …



… wo eine Art Wald-Graffiti-Galerie mit abstrakter Kunst entstanden ist ...



… schwer zu deutende Forstzeichen ...



… wechseln sich ab mit leicht verständlichen Mahnmalen ...



… und Zeichen, die die bösen Forstbezeichner nur verwirren wollen …



… eines aber ist traurig ...



… wenn in gut 20 Jahren die Windkraftanlagen hier wieder abgebaut werden, sind die Schwammerl immer noch über alle Grenzwerte verstrahlt.

Freitag, 3. Oktober 2014

Kleiner Vorgeschmack: Der Kreisel diese Woche pt. 21



... und alle drehen sich!

QUH

QUH Suche

 

Litfaß-Säule

KdM-1601-web

Aktuelle Beiträge

Re: Research on Things...
ammer - Di, 15.5.18, 14:52
Fw: Update your account
ammer - Sa, 12.5.18, 20:26
Research on Things to...
ammer - Sa, 12.5.18, 20:26
Re: Research on Travel...
ammer - Mi, 7.2.18, 18:12
Research on Travel Tips
ammer - Do, 1.2.18, 15:40

QUH-Count

Besucher

Blogger Status

Du bist nicht angemeldet.

Die QUH ist vom Eis!

Liebe QUH-Blog-Leser/innen,

wir haben hart gearbeitet. 4.520 Artikel, 5.105 Kommentare & Antworten sowie 9.156 Bilder sind nun erfolgreich auf unsere neue QUH-Weide umgezogen. Wir danken allen, die dies durch ihre Spenden möglich gemacht haben.

Kommen Sie mit und passen Sie das Lesezeichen Ihres Browsers an unsere neue Webadresse http://quh-berg.de an.

Zum neuen QUH-Blog »