Windkraft in Berg

Donnerstag, 12. Februar 2015

Dürfen die das? - Die Telefonumfrage in Berg

"Ding dong", das Telefon. Um diese Zeit, wer soll das sein? Die Nummer wird angezeigt: 073127090911 (unbekannt). - "Hallo?" - "Guten Abend, hier spricht die ABS Marktforschung Ulm, wir führen eine Telefonbefragung zu den geplanten Windrädern in den Wadlhauser Gräben in ihrer Heimatgemeinde Bergen (sic!) durch." - Aha, der weiß wo ich wohne. Woher?


Vorsicht bei dieser Nummer: die Marktforschung ist dran!

Auf Rückfrage, für wen die Telefonbefragung durchgeführt wird, wird die Aussage verweigert, da dürfe man leider keine Auskunft geben. Dafür werden am Ende des kleinen Fragenkatalogs im Gegenzug persönliche Daten wie Alter, Bildungsstand, Wohnort und Anzahl der Personen im Haushalt abgefragt. Verweigert man diese Auskünfte bekommt man die freundliche Antwort, dass man "natürlich" das Recht habe, diese Angaben zu verweigern . - Na so ein Glück.

Nachgefragt wird zuvor:

1. Sind Sie für oder gegen die Windkraftanlagen oder ohne Meinung?
2. Fühlen Sie sich genügend informiert?
3. Würden Sie einen Bürgerentscheid zu diesem Thema befürworten?

Dann noch einmal die gleiche Frage in verschärfter undemokratischer Form, man fühlt sich zum Diktator berufen:

4. Wenn Sie ganz allein entscheiden könnten, wären sie für oder gegen … ?

Als Demokrat kann ich nicht allein entscheiden. Der Diktator in mir würde gerne solche Anrufe verbieten. Den Hinweis, dass 1. der Bürger selbst in einem demokratisch festgelegten Verfahren so einen Bürgerentscheid beantragen kann, dass 2. dieser Versuch in Berg bereits unternommen wurde und 3. bereits keine Mehrheit gefunden hat, man deshalb also 4. die erzwungene Antwort (die einer Demokratie widerspricht) nicht verstehe, kann nicht zu Protokoll genommen werden. Sie paßt nicht ins Antwortschema. Der Fragensteller, der weiterhin von der Gemeinde "Bergen" spricht, weiß vom stattgefundenen Versuch eines Bürgerentscheides nichts. Nach der Verweigerung der "statistischen" Daten endet das Gespräch dann allerdings recht schnell (Freundlich war er ja, der arme Student, der sich da abendlich ein Zubrot verdient).

Ruft man bei der angegebenen Telefonnummer zurück, wird man mit einem Anrufbeantworter verbunden. Nach drücken der "1" bekommt man erklärt, wieso ausgerechnet diese Nummer ausgewählt worden sei: dies geschehe rein zufällig und es würden angeblich weder Namen noch Adressen gespeichert. Man kann laut Gesetz zwar der Speicherung seiner Nummer widersprechen, aber dafür gibt der Anrufbeantworter natürlich keine Gelegenheit.

Dürfen die das? Anrufe zu Markt- und Meinungsforschungszwecken sind - sofern sie nichts verkaufen wollen, was hier nicht der Fall ist - juristisch etwas umstritten, aber - erlaubt ... sogar bis 21 Uhr. Produktwerbung hingegen ist verboten. Wikipedia behauptet: "Telefonumfragen, die an ein Produkt oder eine Produktgruppe gebunden sind, und dem auftraggebenden Unternehmen somit zur Produktverbesserung beitragen oder als Werbung für ein ebensolches Produkt gelten können, können gemäß UWG gesetzeswidrig sein. Sie gelten als Cold Call und stellen somit einen schweren Eingriff in die Privatsphäre des Angerufenen dar, sofern dieser nicht ausdrücklich seine Genehmigung erteilt hat". Genehmigung habe ich keine erteilt, aber juristische Spitzfindigkeit: Sind die Windräder oder Bürgerbefragungen ein Produkt? Man könnte meinen, die selbsternannten Bewahrer der Wadlhauser Gräben wollen uns einen Bürgerentscheid verkaufen, den für den sie sonst keine Mehrheit gefunden haben? - Aber selbst die streiten die Sache ab. Das Landratsamt ist es auf gar keinen Fall, Berg nie und nimmer. Bleibt eigentlich nur: niemand?

Das Gesetz besagt: „Auch bei Anrufen zu Marktforschungszwecken überwiegt das Interesse des einzelnen Betroffenen, ein Eindringen in seine Privatsphäre zu verhindern, gegenüber den Interessen des Marktforschungsunternehmens.“

Egal, wie das Ergebnis ausfällt: "Repräsentativ" sind solche Telefonumfragen übrigens nie: Da sie "... mit bestimmten soziodemographischen Kriterien korrelieren, ist dadurch die Repräsentativität der Stichprobe nicht mehr gewährleistet. Die Forderung, dass jedes Element der Grundgesamtheit mit derselben Wahrscheinlichkeit in die Stichprobe gelangen muss, ist nicht mehr eingehalten." (sorry, nochmal Wikipedia, ging auf die Schnelle nicht anders)

Ich persönlich bin übrigens gegen die Umgehung der Demokratie durch Marktforschungsinstitute. Ich bin dagegen, in meinem privaten Wohnzimmer zu später Stunde angerufen zu werden und von wildfremden Menschen, die freundlich tun und von der Sache nun wirklich keine Ahnung haben, meine schnelle Meinung zu komplexen Problemen abgefragt zu bekommen. - Aber danach wurde leider nicht gefragt.

Wir fragen jetzt Sie? Sind Sie für oder gegen eine solche Telefon-Befragung?

Dienstag, 10. Februar 2015

Nachgeliefert - das dreistufige Beitrittsmodell

Hier die Termine zur Beteligungsmöglichkeit an den Windrädern:

1.Berücksichtigung von Interessenten aus den Gemeinden Berg, Schäftlarn, Icking, Münsing, der Stadt Starnberg und der Energiegenossenschaft Fünfseenland vom 06.02. bis 21.02.2015

2.Berücksichtigung der Interessenten aus 1. und dem Landkreis Starnberg vom 21.02.2015 bis 28.02.2015

3.Berücksichtigung der Interessenten aus 1. und 2. und über den Landkreis Starnberg hinaus mit Einzahlungen bis zum 15.03.2015

•Terminvereinbarungen für 13., 14., 20., 21., 27. und 28. Februar von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter: Tel. 0 91 06 / 92 404-26

•Termine werden mit allen Interessenten vereinbart, bei Überzeichnung gilt das Datum der unterzeichneten Beitrittserklärung gem. dem 3-stufigen Modell

Samstag, 7. Februar 2015

Er ist da: Der BaFin-Prospekt



Druckfrisch wurde er gestern Abend den anwesenden Interessenten, die bereits registriert waren, ausgehändigt: der BaFin-Prospekt für die Beteiligung an den Windkraftanlagen der Bürgerwind Berg.

Wieder reichten die Sitzplätze im Saal nicht ganz aus, und es mussten Stühle im Gang aufgestellt werden. Nicht nur Berger Gemeinderäte waren gekommen, sondern auch Lokalpolitiker aus dem Umkreis - darunter Kreisrätin Anne Franke aus Gauting und Walter Bleimaier, Bürgermeister von Inning, wo am Sonntag per Bürgerentscheid über den Bau von drei Windrädern an der Landauer Autobahn abgestimmt wird. Auch ein paar Windkraftgegner saßen im Saal - was im Verlauf des Abends dazu führte, dass die Emotionen etwas höher kochten als sonst.

Bürgerwind Berg Geschäftsführer Robert Sing fasste zu Beginn in einer halbstündigen Präsentation den Stand der Dinge zusammen und ging auf Pläne und Probleme - von Klagen bis zum Wespenbussard - sowie auf die Technik beim Bau ein. Bis 21:30 Uhr wurden im Anschluss Fragen aus dem Publikum beantwortet.

Über 200 mögliche Anleger haben sich schon gemeldet. Allen bereits registrierten Interessenten, die gestern Abend nicht kommen konnten, wird der Prospekt per Post zugestellt. Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 €, über die Energiegenossenschaft Fünfseenland ist es auch möglich, mit geringeren Beträgen einzusteigen. Zukünftige Kommanditisten müssen verpflichtend ein Beitrittsgespräch führen, bei dem über alle Risiken der Anlage informiert wird. Möglich ist das am 13./14./20./21./27./28. Februar zwischen 9 und 18 Uhr. Einen Termin können Sie vereinbaren unter der Nummer 09106-92404-26.

Zunächst - bis zum 28. Februar - können sich nur Interessenten aus der Gemeinde Berg und den angrenzenden Ortschaften beteiligen. Sollte das notwendige Eigenkapital von 6,6 Mio € noch nicht zusammengekommen sein, wird der Kreis sukzessive erweitert.

Donnerstag, 5. Februar 2015

Pernis apivorus


Frisst er auch Windräder? Junger Wespenbussard
Foto: Wikipedia Commons, Robert Dietrich


Kann der Wespenbussard die geplanten Windräder in den Waldhäuser Gräben kippen? Nein, meint Bürgermeister Rupert Monn.
Die Höhere Naturschutzbehörde hatte beanstandet, das Vorkommen des Wespenbussards sei beim Monitoring nicht ausreichend beobachtet worden. Das Landratsamt hat deshalb einen Ergänzungsbescheid erlassen: Der Vogel soll erneut kartiert werden. Sollte wirklich ein erhöhtes Tötungsrisiko bestehen, verpflichtet sich die Betreibergesellschaft, drei der WKA zu bestimmten Zeiten bzw. bei bestimmten Windverhältnissen abzuschalten. Auf den Ertrag habe das minimale Auswirkungen.

BGM Monn hatte übrigens vor etwa zwei Wochen einen Mitgliedsantrag beim Verein zum Schutz der Waldhäuser Gräben ausgefüllt und auch schon den Mitgliedsbeitrag überwiesen - doch man will weder ihn noch Robert Sing aufnehmen, heißt es in der Presse. Bgm Monn selbst wurde die Ablehnung bis heute noch nicht zugestellt.

Alle Interessenten sind übrigens für morgen, 19:30 Uhr, zu einer zweiten Informationsveranstaltung der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG ins Rathaus der Gemeinde Berg eingeladen. Dort werden Sie umfassend über das Projekt und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert und können Fragen stellen.

Freitag, 6. Februar, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses

Montag, 5. Januar 2015

Ich habe Interesse ...

Es war kein Hochglanz-Faltblatt, sondern nur ein kleiner fotokopierter Zettel, den man am Ende der Informationsveranstaltung zu den Berger Bürgerwindrädern ( siehe u.a. http://quh.twoday.net/stories/die-energiegenossenschaft-bietet-an/ ) ausfüllen und draußen in den Briefkasten vor dem Rathaus werfen konnte …



Genau die formlose, unprätentiöse Art macht den Unterschied zu vergleichbaren Projekten aus. Selbst die seriösen unter ihnen müssen - schon um ihre eigenen Kosten zu decken, einen Aufpreis (Agio) auf den Beteiligungsbetrag verlangen und ihre eigenen Aufwendungen so einrechnen, (vgl. z.B. das inzwischen am Netz sich befindliche Projekt: http://www.naturfinanz.de/sachwerte/windpark-massbach-von-green-city-energy/ ) sodass im Endeffekt eine geringere Gesamtausschüttung prognostiziert wird.

Der Grund ist ganz einfach: Die Betreibergesellschaft wird in Berg in öffentlicher Hand sein; die Aufsichtsratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich, Kosten für die Verwaltung entstehen in dieser Hinsicht also so gut wie keine. Niemand außer den Investoren wird am Ertrag der Windräder verdienen. Die Gewinne können fast in Gänze an die Investoren weitergegeben werden. ( http://quh.twoday.net/stories/vortrag-robert-sing/ ). Keinerlei Fondsgesellschaft, kein Investor greift zwischendrin irgendwelche Gewinne risikolos ab.



Für Interessenten am Berger Bürgerwindprojekt genügt weiterhin eine formlose Mail an die Gemeinde. Der BaFin-Katalog ("Beipackzettel") wird, wenn er fertiggestellt und geprüft ist, sofort per Post an die Interessenten versandt. Wer den obigen Zettel nicht bekommen oder noch nicht abgegeben hat … es genügt auch eine formlose Mail an den Initiator, die Gemeinde Berg:
info@gemeinde-berg.deinfo@gemeinde-berg.de


Karikatur: Volker Cornelius

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Ende der Veranstaltung

BGM Monn weist noch einmal auf die Zettel hin, die im Rathaus ausliegen. Auch per Mail, Anruf oder auf jede andere mögliche Art kann man sich in den Verteiler für den BaFin-Prospekt für die Berger Windräder aufnehmen lassen.


Großer Andrang auf die Zettel, mit denen man Interesse an einer Investition bekunden konnte

Ein Dank vom Panel geht an die Vortragenden, gute Wünsche für das neue Jahr gehen an alle. Um 21.38 gibt es keine Fragen mehr und die Veranstaltung ist beendet. Sie war äußerst zielführend und informativ, es gab berechtigte Fragen und auf alle Fragen ausführliche Antworten.

Wir haben uns bemüht, alle Fragen so gut es in der Eile ging, zu protokollieren. Damit dürften wir auch ein kleines Kompendium der meistegestellten "Q&A", Fragen und Antworten hier versammelt zu haben. Falls uns in der Hektik Fehler unterlaufen sind, werden wir versuchen, sie in Kürze zu beheben. Den vielen QUH-Lesern heute "Danke" für das Interesse und das Vertrauen.

Die Energiegenossenschaft bietet an, noch mehr Fragen:

Herr Muther: "Wir - die Energiegenossenschaft - sind sicher mit 200.000 € dabei, um auch kleinen Investoren die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen. Gerade an der Direktvermarktung ist uns wichtig."
Monn: Wir begrüßen das sehr, um auch jüngeren Leuten die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen und ihre eigene Zukunft zu gestalten. Auch mit 1000 € kann man sich so schon über die Energiegenossenschaft beteiligen.

F: Gibt es eine Höchstbeteiligungsgrenze?
A: Nein, aber die Gemeinde hat Interesse, die Beteiligung möglichst breit zu streuen. Aber der Verteilungsschlüssel bei Überzeichnung wird 1. die räumlcihe Nähe und 2. die breite Verteiligung sein.

Keine Frage, sondern ein Bericht: Windkraft in Gollhofen (?). Dort wurden 6 Windräder gebaut; es gibt dort weder bei der Finanzierung noch bei der Genehmigung noch bei Rendite irgendwelche Probleme.

Dr. Wust: Ihm ist aus seiner Erfahrung kein Projekt bekannt, das vernünftig gerechnet wurde und nicht funktioniert. Auch die Gutachten seien seiner Erfahrung nach (1oo Projekte) in Ordnung.

F: Kann man als Anwohner direkt Strom erwerben?
A: Im Prinzip ja. Da sollte die Zukunft liegen. Auch die Energiegenossenschaft ist daran interessiert. Gerade die regionalen Anlagen könnten so versorgt werden. Allerdings ist das noch etwas Zukunftsmusik.

F: Wie lange gibt ENERCON Garantie? Sind die Anlagen versichert?
A: Gewährleistung gibt es nur 2 Jahre, aber es wird ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen. Die Fa. ENERCON hat den höchsten Marktanteil und eine hohe Bonität, die gerade auch von den Banken überwacht wird.

F: Könnte man das über Versicherungen abdecken?
A: Das wird getan, es gibt Haftpflicht, auch eine Ertragsausfallversicherung. Auf solche "Apokalypsen" wird im BaFin-Katalog, der diese Woche vielleicht noch fertig wird, ausführlich hingewiesen werden. Es bedarf allerdings einer "unternehmerischen Beteiligung", die anders als ein Bankkonto auch Risiken hat, dafür aber eine höhere Rendite.
BM Monn pflichtet bei: Der BaFin Prospekt liest sich wie ein Beipackzettel. Aber trotzdem nimmt man normalerweise die Medizin. … Dagegen regt sich etwas Widerspruch.
Dr. Wust: Es gibt keine Nachschusspflicht.

F: Macht die Teilhabe eine Eintragung im Handelsregister nötig?
A: Ja. Treuhänder würde auch wieder Geld kosten. Das ist öffentlich. Notarkosten für eine Vollmacht von 10-30 € fallen an.

F: Wie ist es mit Erbfällen und Handel mit Anteilen?
A: Erben ist natürlich möglich. Der Anteil ist auch frei verkäuflich. Allerdings hat die Gemeinde Berg ein Vorkaufsrecht.

F: Wie ist es mit steuerlicher Abschreibung?
A: 16 Jahre linear mit 6,25%.

Noch mehr Fragen

F: Haben Sie sich schon auf einen Hersteller festgelegt?
A: Das Verrückte ist, dass man schon im Genehmigungsverfahren den Hersteller und das Modell angeben muss. Man hat nachher keine Freiheiten mehr, Angebote und Verhandlungen müssen vorher laufen. Bei uns ist es eine Enercon E 115, ohne Getriebe.


Robert Sing, der Geschäftsführer der Bürgerwind Berg Verwaltungs GmbH beantwortet alle Fragen

F: Die 6m/s - wenn die Windgeschwindigkeit höher ist, steigt der Ertrag - kann man das nicht anders rechnen als mit der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit? Kann man das auf den internen Zinsfuß übertragen?
A: Es gibt ganz verschiedene Studien zur Langzeitentwicklung. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Windgeschwindigkeit aufgrund der Klimaerwärmung nach unten geht. Man muss mit einem Langzeitmittel rechnen.

F: Die Windgutachten werden ja nicht veröffentlicht - dort wird mit P-50-Werten gerechnet. In dem Gutachten wird mit dem wahrscheinlichsten Wert gerechnet?
A: P-50 mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% wird der Wert unterschritten, aber auch überschritten. Sie werden kaum Projektplaner finden, die mit solchen Werten rechnen. Je mehr Wind weht, desto mehr Leistung wird erzielt. Bei Starkwindereignissen und Windstille wird deutlich mehr Ertrag erzielt als bei einer mittleren Windgeschwindigkeit. Die Gutachten werden während der Zeichnungsfrist ausgelegt, jeder kann sie dann ansehen. (!!!)

F: Warum ist die Zeichnungsfrist so kurz? Was ist, wenn das EK nicht erreicht wird?
A: Weil wir 2015 ans Netz gehen müssen. Wenn wir es in der Zeit nicht schaffen, wird ein Netzanschluss erst 2016 möglich - die Vergütung würde um 1,2 % sinken.
Wenn das Geld nicht zusammenkommt: Wir haben viele Anfragen, es gibt auch Kommunalwerke, die Interesse hätten, sich zu beteiligen. Aber primär sollen ja Leute vor Ort bedient werden.

F: Wäre es nicht möglich, mit weniger Fremdkapital zu arbeiten?
A: Die Eigenkapitalrendite ist deutlich höher bei der derzeitigen Zinslage. Bei 30 % steht das Ganze auf soliden Beinen.

F: Hat man sich die Mühe gemacht, bei nicht funktionierenden WKA nach den Ursachen zu suchen? Die gemessenen Windgeschwindigkeiten sind alle nicht sehr unterschiedlich. Kann man das hochrechnen auf die neuen Anlagen und vergleichen? Wie hoch ist das Risiko?
A: Diese gescheiterten Projekte sollte man detailliert vergleichen. Oft wurden Genehmigungen verkauft und von jemand anderem weiterentwickelt. Wir könnten die vier Anlagen sofort für einen siebenstelligen Betrag verkaufen. So geht das teilweise fünf, sechs Mal, dann kommt am Ende nicht viel raus. Es ist ein großes Plus, dass die Genehmigung bei der Gemeinde Berg liegt - das ist ein großer Unterschied. Das Wichtigste ist natürlich, dass der Wind weht. Laufende Kosten und Betriebsführung, Pacht etc müssen im Rahmen bleiben - so etwas bringt ein Projekt schnell zum Wanken.

F: Wäre es nicht auch ein Zeichen der Gemeinde, als Kommanditist einzusteigen?
A Monn: Ich wage zu sagen, dass die Gemeinde wahrscheinlich die Summe einbringt, die sie bisher investiert hat und dann zurückbekommt. Die Obergrenze ist 1 Mio €. Das LRA hat auch voll Zustimmung signalisiert.

F: Solaranlagen produzieren im Sommer teilweise so viel Strom, dass sie abgeschaltet werden. Wie haben Sie es berücksichtigt, dass Sie vielleicht den Strom nicht losbekommen?
A: Es gibt eine Netzanschlussanfrage, in die die maximalen Leistungsberechnungen einfließen. Wir speisen ins Mittelspannungsnetz ein und haben zwei Netzeinspeisungspunkte. Nach den Netzberechnungen sehe ich keine Gefahr, dass wir Abschaltungen haben. Für den Fall gibt es zwei Abrechungsverfahren - es gibt Rückerstattungen, der Netzbetreiber ist verpflichtet, das Netz so auszubauen, dass es trägt.

F: Ich vertrete eine dieser fünf Klagen, bin der zweite Vorsitzende des Vereins zum Schutz der Waldhäuser Gräben. Wahrscheinlich wird es nicht bei der ersten Instanz bleiben, man kann nur durch weitere Instanzen gehen. Wir stützen unsere Klage nicht nur auf deutsches Recht, es kann bis zum Europäischen Gerichtshof gehen und einige Jahre dauern.
Adelzhausen wollte auch einen Bürgerpark machen, aber niemand wollte investieren. Daraufhin wurde die gesamte Anlage verkauft an eine Bank, die die Anlage in eine Fond gegeben hat. was machen Sie, wenn Sie zu wenige Investoren haben?

A: Das hat nicht die Gemeinde geplant - man sollte genau schauen, was dort wirklich passiert ist. Es gab einen Projektentwickler, der nur eine Gewinnmaximierung wollte, was sein gutes Recht ist - hier haben wir andere Voraussetzungen. Die Vorgehensweise war anders. Wenn uns das passieren würde, müsste die Gemeinde Berg meistbietend verkaufen - aber das ist nicht vorgesehen.

F: Das Risiko bleibt ja bei den Investoren und der Bank, solange die Anlagen nicht ans Netz gehen. Warum warten Sie nicht, gewissen Entscheidungen ab? Wäre es keine Option gewesen, erst vorsichtig eine Anlage zu bauen?
A: Wir würden niemals WKA bauen, wenn wir alle Klagen erst abwarten würden. Wichtig ist, mit Sachverstand zu schauen, wer überhaupt klageberechtigt ist. Der Verein zum Schutz der Wadlhauser Graben bräuchte erst die Anerkennung als Naturschutzverband - dann dürfte er aber nicht vor dem Wertverlust der Grundstücke warnen. Kleinere Anlagen oder eine Anlage wären nicht sinnvoll, da die Kosten deutlich höher wären.

Fortgesetzte Fragen

Weiter zu den Klagen: Wenn sie - wider Erwarten - Erfolg hätten, wäre das Investment verloren. Allerdings werden gegen jedes Projekt Klagen eingereicht.

Frage: Wie werden die Bankkredite abgesichert? Muss da die Gemeinde absichern? Ist die Schuldenfreiheit von Berg dann dahin?
Antworten: In die Finanzierung ist die Gemeinde nicht hineingezogen. Es ist eine reine Projektfinanzierung durch die Bank. Die Haftung beschränkt sich auf dien 25.000 €.
Auf die "Schuldenfreiheit" antwortet BM Monn:
Schon heute können wir davon ausgehen, dass wir das Geld bekommen. Im kommenden Haushalt ist keine Kreditaufnahme nötig. Ganz sicher wird kein Kredit für die Windkraftanlagen aufgenommen. Im Haushalt stehen aber Mittel bereit, wenn die Gemeinde sich beteiligen will.

F: Mit wie vielen Volllaststunden ist zu rechnen?
A: In Biedingen werden mit der neuen Anlage, die auch in Berg gebaut werden soll, 18% mehr Ertrag erreicht. Die Volllaststunden sagen über die Wirtschaftlichkeit nicht unbedingt viel aus. Man muss Kosten gegen Ertrag verrechnen.

F: Warum sind die Stadtwerke München ausgestiegen?
Antwort BM Monn: Ohne Interna zu verraten, kann gesagt werden, dass wir als Gemeinde Berg nicht "auf Augenhöhe" behandelt wurden. Es entspricht "nicht der Wahrheit", dass die Stadtwerke von sich aus das Projekt verlassen haben.

F: Erfahrungsgemäß erwirtschaften solche Anlagen zunächst Verluste. Wie kommt es dann zu 190 % Ausschüttung? Kann man schon am Ende des ersten Jahres mit Redete rechnen?
A: Da zunächst tilgungsfreie Jahre vereinbart werden können, wird am Anfang das Kapital zu 110 % gedeckt sein und schon im ersten Jahr 5% ausgeschüttet werden. - Die Verlustabschreibung wird aber sofort wirksam.

Die Fragen werden grundsätzlicher:

F: Wie wird die Grundlast abgedeckt?
A: Wir werden es nicht allein durch Speicher schaffen, sondern durch große Netze und verantwortungsvolle Nutzer.

Fragen

Frage: Warum gibt es keine Direktvermarktung?
Antwort: Der Prospekt muss erst auf sicheren Beinen stehen. Ziel ist ganz klar, direkt zur vermarkten, es gibt auch schon interessante Modelle, billiger als der Grundversorger zu werden.

F: Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre?
A: Nach der Zeit haben Sie Ihre Einlage mit Zins zurück. Die Anlage ist aber nach 20 Jahren noch nicht kaputt - der Wartungsaufwand ist zwar höher, aber dafür haben wir keinen Zins und Tilgung mehr abzuzahlen.

F: Wieviele Anlagen haben Sie bereits gebaut? Wie war das Verhältnis zwischen Prognose und Erlös?
A: In Lamerdingen wurden 2 Anlagen gebaut. Dort wurden die prognostizierten Kosten voll eingehalten. 10 weitere Anlagen sind genehmigt.

F: Wie effektiv ist die Energiegewinnung?
A: Da kann man leider noch nichts sagen, da die Anlagen erst seit Dezember laufen. In den letzten Jahren waren Schwachwindjahre mit ca 5% unterdurchschnittlichen Erträgen. Wir rechnen allerdings mit 15% Abschlag.

F: Wie lange läuft der Pachtvertrag mit den Staatsforsten?
A: Wir haben 23 Jahre fix mit einer Option auf weitere 5 Jahre.

F: Eine Frage zur Vergütung, was ist, wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird und die 2016 Vergütung sinkt?
A: Die EEG Vergütung würde um 0,2 Cent sinken. Die Wirtschaftlichkeit würde von 5,2% Rendite um ca 0,1% sinken.

F: Was ist mit den anstehenden Klagen?
Darauf antwortet der Anwalt der Gemeinde Hr. Dr. Wust:
A: Klagen kann man nicht vermeiden. Der Genehmigungsbescheid ist allerdings rechtmäßig. Das Gericht wird nur über Details bescheiden. Bei Schall und Schatten sind wir so weit unter den Grenzwerten, dass da eigentlich nichts passieren dürfte. Schäftlarn kann nur dagegen klagen, dass seine Planungshoheit eingeschränkt wird.
Eigentlich könnte man mit Klagen nicht bauen, hat aber sofortigen Vollzug angeordnet. Dagegen wurde wieder geklagt. Hier gibt es erste Entscheidungen: Die Klagen gegen die Baumfällaktion wurden aber abgewiesen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hatten. Allerdings werden die Klagen nicht bis nächstes Frühjahr entschieden sein Fazit: "Da wird nichts dran sein, am Ende des Tages."

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