Mittwoch, 17. Dezember 2014

Ende der Veranstaltung

BGM Monn weist noch einmal auf die Zettel hin, die im Rathaus ausliegen. Auch per Mail, Anruf oder auf jede andere mögliche Art kann man sich in den Verteiler für den BaFin-Prospekt für die Berger Windräder aufnehmen lassen.


Großer Andrang auf die Zettel, mit denen man Interesse an einer Investition bekunden konnte

Ein Dank vom Panel geht an die Vortragenden, gute Wünsche für das neue Jahr gehen an alle. Um 21.38 gibt es keine Fragen mehr und die Veranstaltung ist beendet. Sie war äußerst zielführend und informativ, es gab berechtigte Fragen und auf alle Fragen ausführliche Antworten.

Wir haben uns bemüht, alle Fragen so gut es in der Eile ging, zu protokollieren. Damit dürften wir auch ein kleines Kompendium der meistegestellten "Q&A", Fragen und Antworten hier versammelt zu haben. Falls uns in der Hektik Fehler unterlaufen sind, werden wir versuchen, sie in Kürze zu beheben. Den vielen QUH-Lesern heute "Danke" für das Interesse und das Vertrauen.

Die Energiegenossenschaft bietet an, noch mehr Fragen:

Herr Muther: "Wir - die Energiegenossenschaft - sind sicher mit 200.000 € dabei, um auch kleinen Investoren die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen. Gerade an der Direktvermarktung ist uns wichtig."
Monn: Wir begrüßen das sehr, um auch jüngeren Leuten die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen und ihre eigene Zukunft zu gestalten. Auch mit 1000 € kann man sich so schon über die Energiegenossenschaft beteiligen.

F: Gibt es eine Höchstbeteiligungsgrenze?
A: Nein, aber die Gemeinde hat Interesse, die Beteiligung möglichst breit zu streuen. Aber der Verteilungsschlüssel bei Überzeichnung wird 1. die räumlcihe Nähe und 2. die breite Verteiligung sein.

Keine Frage, sondern ein Bericht: Windkraft in Gollhofen (?). Dort wurden 6 Windräder gebaut; es gibt dort weder bei der Finanzierung noch bei der Genehmigung noch bei Rendite irgendwelche Probleme.

Dr. Wust: Ihm ist aus seiner Erfahrung kein Projekt bekannt, das vernünftig gerechnet wurde und nicht funktioniert. Auch die Gutachten seien seiner Erfahrung nach (1oo Projekte) in Ordnung.

F: Kann man als Anwohner direkt Strom erwerben?
A: Im Prinzip ja. Da sollte die Zukunft liegen. Auch die Energiegenossenschaft ist daran interessiert. Gerade die regionalen Anlagen könnten so versorgt werden. Allerdings ist das noch etwas Zukunftsmusik.

F: Wie lange gibt ENERCON Garantie? Sind die Anlagen versichert?
A: Gewährleistung gibt es nur 2 Jahre, aber es wird ein Vollwartungsvertrag abgeschlossen. Die Fa. ENERCON hat den höchsten Marktanteil und eine hohe Bonität, die gerade auch von den Banken überwacht wird.

F: Könnte man das über Versicherungen abdecken?
A: Das wird getan, es gibt Haftpflicht, auch eine Ertragsausfallversicherung. Auf solche "Apokalypsen" wird im BaFin-Katalog, der diese Woche vielleicht noch fertig wird, ausführlich hingewiesen werden. Es bedarf allerdings einer "unternehmerischen Beteiligung", die anders als ein Bankkonto auch Risiken hat, dafür aber eine höhere Rendite.
BM Monn pflichtet bei: Der BaFin Prospekt liest sich wie ein Beipackzettel. Aber trotzdem nimmt man normalerweise die Medizin. … Dagegen regt sich etwas Widerspruch.
Dr. Wust: Es gibt keine Nachschusspflicht.

F: Macht die Teilhabe eine Eintragung im Handelsregister nötig?
A: Ja. Treuhänder würde auch wieder Geld kosten. Das ist öffentlich. Notarkosten für eine Vollmacht von 10-30 € fallen an.

F: Wie ist es mit Erbfällen und Handel mit Anteilen?
A: Erben ist natürlich möglich. Der Anteil ist auch frei verkäuflich. Allerdings hat die Gemeinde Berg ein Vorkaufsrecht.

F: Wie ist es mit steuerlicher Abschreibung?
A: 16 Jahre linear mit 6,25%.

Noch mehr Fragen

F: Haben Sie sich schon auf einen Hersteller festgelegt?
A: Das Verrückte ist, dass man schon im Genehmigungsverfahren den Hersteller und das Modell angeben muss. Man hat nachher keine Freiheiten mehr, Angebote und Verhandlungen müssen vorher laufen. Bei uns ist es eine Enercon E 115, ohne Getriebe.


Robert Sing, der Geschäftsführer der Bürgerwind Berg Verwaltungs GmbH beantwortet alle Fragen

F: Die 6m/s - wenn die Windgeschwindigkeit höher ist, steigt der Ertrag - kann man das nicht anders rechnen als mit der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit? Kann man das auf den internen Zinsfuß übertragen?
A: Es gibt ganz verschiedene Studien zur Langzeitentwicklung. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Windgeschwindigkeit aufgrund der Klimaerwärmung nach unten geht. Man muss mit einem Langzeitmittel rechnen.

F: Die Windgutachten werden ja nicht veröffentlicht - dort wird mit P-50-Werten gerechnet. In dem Gutachten wird mit dem wahrscheinlichsten Wert gerechnet?
A: P-50 mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% wird der Wert unterschritten, aber auch überschritten. Sie werden kaum Projektplaner finden, die mit solchen Werten rechnen. Je mehr Wind weht, desto mehr Leistung wird erzielt. Bei Starkwindereignissen und Windstille wird deutlich mehr Ertrag erzielt als bei einer mittleren Windgeschwindigkeit. Die Gutachten werden während der Zeichnungsfrist ausgelegt, jeder kann sie dann ansehen. (!!!)

F: Warum ist die Zeichnungsfrist so kurz? Was ist, wenn das EK nicht erreicht wird?
A: Weil wir 2015 ans Netz gehen müssen. Wenn wir es in der Zeit nicht schaffen, wird ein Netzanschluss erst 2016 möglich - die Vergütung würde um 1,2 % sinken.
Wenn das Geld nicht zusammenkommt: Wir haben viele Anfragen, es gibt auch Kommunalwerke, die Interesse hätten, sich zu beteiligen. Aber primär sollen ja Leute vor Ort bedient werden.

F: Wäre es nicht möglich, mit weniger Fremdkapital zu arbeiten?
A: Die Eigenkapitalrendite ist deutlich höher bei der derzeitigen Zinslage. Bei 30 % steht das Ganze auf soliden Beinen.

F: Hat man sich die Mühe gemacht, bei nicht funktionierenden WKA nach den Ursachen zu suchen? Die gemessenen Windgeschwindigkeiten sind alle nicht sehr unterschiedlich. Kann man das hochrechnen auf die neuen Anlagen und vergleichen? Wie hoch ist das Risiko?
A: Diese gescheiterten Projekte sollte man detailliert vergleichen. Oft wurden Genehmigungen verkauft und von jemand anderem weiterentwickelt. Wir könnten die vier Anlagen sofort für einen siebenstelligen Betrag verkaufen. So geht das teilweise fünf, sechs Mal, dann kommt am Ende nicht viel raus. Es ist ein großes Plus, dass die Genehmigung bei der Gemeinde Berg liegt - das ist ein großer Unterschied. Das Wichtigste ist natürlich, dass der Wind weht. Laufende Kosten und Betriebsführung, Pacht etc müssen im Rahmen bleiben - so etwas bringt ein Projekt schnell zum Wanken.

F: Wäre es nicht auch ein Zeichen der Gemeinde, als Kommanditist einzusteigen?
A Monn: Ich wage zu sagen, dass die Gemeinde wahrscheinlich die Summe einbringt, die sie bisher investiert hat und dann zurückbekommt. Die Obergrenze ist 1 Mio €. Das LRA hat auch voll Zustimmung signalisiert.

F: Solaranlagen produzieren im Sommer teilweise so viel Strom, dass sie abgeschaltet werden. Wie haben Sie es berücksichtigt, dass Sie vielleicht den Strom nicht losbekommen?
A: Es gibt eine Netzanschlussanfrage, in die die maximalen Leistungsberechnungen einfließen. Wir speisen ins Mittelspannungsnetz ein und haben zwei Netzeinspeisungspunkte. Nach den Netzberechnungen sehe ich keine Gefahr, dass wir Abschaltungen haben. Für den Fall gibt es zwei Abrechungsverfahren - es gibt Rückerstattungen, der Netzbetreiber ist verpflichtet, das Netz so auszubauen, dass es trägt.

F: Ich vertrete eine dieser fünf Klagen, bin der zweite Vorsitzende des Vereins zum Schutz der Waldhäuser Gräben. Wahrscheinlich wird es nicht bei der ersten Instanz bleiben, man kann nur durch weitere Instanzen gehen. Wir stützen unsere Klage nicht nur auf deutsches Recht, es kann bis zum Europäischen Gerichtshof gehen und einige Jahre dauern.
Adelzhausen wollte auch einen Bürgerpark machen, aber niemand wollte investieren. Daraufhin wurde die gesamte Anlage verkauft an eine Bank, die die Anlage in eine Fond gegeben hat. was machen Sie, wenn Sie zu wenige Investoren haben?

A: Das hat nicht die Gemeinde geplant - man sollte genau schauen, was dort wirklich passiert ist. Es gab einen Projektentwickler, der nur eine Gewinnmaximierung wollte, was sein gutes Recht ist - hier haben wir andere Voraussetzungen. Die Vorgehensweise war anders. Wenn uns das passieren würde, müsste die Gemeinde Berg meistbietend verkaufen - aber das ist nicht vorgesehen.

F: Das Risiko bleibt ja bei den Investoren und der Bank, solange die Anlagen nicht ans Netz gehen. Warum warten Sie nicht, gewissen Entscheidungen ab? Wäre es keine Option gewesen, erst vorsichtig eine Anlage zu bauen?
A: Wir würden niemals WKA bauen, wenn wir alle Klagen erst abwarten würden. Wichtig ist, mit Sachverstand zu schauen, wer überhaupt klageberechtigt ist. Der Verein zum Schutz der Wadlhauser Graben bräuchte erst die Anerkennung als Naturschutzverband - dann dürfte er aber nicht vor dem Wertverlust der Grundstücke warnen. Kleinere Anlagen oder eine Anlage wären nicht sinnvoll, da die Kosten deutlich höher wären.

Fortgesetzte Fragen

Weiter zu den Klagen: Wenn sie - wider Erwarten - Erfolg hätten, wäre das Investment verloren. Allerdings werden gegen jedes Projekt Klagen eingereicht.

Frage: Wie werden die Bankkredite abgesichert? Muss da die Gemeinde absichern? Ist die Schuldenfreiheit von Berg dann dahin?
Antworten: In die Finanzierung ist die Gemeinde nicht hineingezogen. Es ist eine reine Projektfinanzierung durch die Bank. Die Haftung beschränkt sich auf dien 25.000 €.
Auf die "Schuldenfreiheit" antwortet BM Monn:
Schon heute können wir davon ausgehen, dass wir das Geld bekommen. Im kommenden Haushalt ist keine Kreditaufnahme nötig. Ganz sicher wird kein Kredit für die Windkraftanlagen aufgenommen. Im Haushalt stehen aber Mittel bereit, wenn die Gemeinde sich beteiligen will.

F: Mit wie vielen Volllaststunden ist zu rechnen?
A: In Biedingen werden mit der neuen Anlage, die auch in Berg gebaut werden soll, 18% mehr Ertrag erreicht. Die Volllaststunden sagen über die Wirtschaftlichkeit nicht unbedingt viel aus. Man muss Kosten gegen Ertrag verrechnen.

F: Warum sind die Stadtwerke München ausgestiegen?
Antwort BM Monn: Ohne Interna zu verraten, kann gesagt werden, dass wir als Gemeinde Berg nicht "auf Augenhöhe" behandelt wurden. Es entspricht "nicht der Wahrheit", dass die Stadtwerke von sich aus das Projekt verlassen haben.

F: Erfahrungsgemäß erwirtschaften solche Anlagen zunächst Verluste. Wie kommt es dann zu 190 % Ausschüttung? Kann man schon am Ende des ersten Jahres mit Redete rechnen?
A: Da zunächst tilgungsfreie Jahre vereinbart werden können, wird am Anfang das Kapital zu 110 % gedeckt sein und schon im ersten Jahr 5% ausgeschüttet werden. - Die Verlustabschreibung wird aber sofort wirksam.

Die Fragen werden grundsätzlicher:

F: Wie wird die Grundlast abgedeckt?
A: Wir werden es nicht allein durch Speicher schaffen, sondern durch große Netze und verantwortungsvolle Nutzer.

Fragen

Frage: Warum gibt es keine Direktvermarktung?
Antwort: Der Prospekt muss erst auf sicheren Beinen stehen. Ziel ist ganz klar, direkt zur vermarkten, es gibt auch schon interessante Modelle, billiger als der Grundversorger zu werden.

F: Was passiert nach Ablauf der 20 Jahre?
A: Nach der Zeit haben Sie Ihre Einlage mit Zins zurück. Die Anlage ist aber nach 20 Jahren noch nicht kaputt - der Wartungsaufwand ist zwar höher, aber dafür haben wir keinen Zins und Tilgung mehr abzuzahlen.

F: Wieviele Anlagen haben Sie bereits gebaut? Wie war das Verhältnis zwischen Prognose und Erlös?
A: In Lamerdingen wurden 2 Anlagen gebaut. Dort wurden die prognostizierten Kosten voll eingehalten. 10 weitere Anlagen sind genehmigt.

F: Wie effektiv ist die Energiegewinnung?
A: Da kann man leider noch nichts sagen, da die Anlagen erst seit Dezember laufen. In den letzten Jahren waren Schwachwindjahre mit ca 5% unterdurchschnittlichen Erträgen. Wir rechnen allerdings mit 15% Abschlag.

F: Wie lange läuft der Pachtvertrag mit den Staatsforsten?
A: Wir haben 23 Jahre fix mit einer Option auf weitere 5 Jahre.

F: Eine Frage zur Vergütung, was ist, wenn die Bauzeit nicht eingehalten wird und die 2016 Vergütung sinkt?
A: Die EEG Vergütung würde um 0,2 Cent sinken. Die Wirtschaftlichkeit würde von 5,2% Rendite um ca 0,1% sinken.

F: Was ist mit den anstehenden Klagen?
Darauf antwortet der Anwalt der Gemeinde Hr. Dr. Wust:
A: Klagen kann man nicht vermeiden. Der Genehmigungsbescheid ist allerdings rechtmäßig. Das Gericht wird nur über Details bescheiden. Bei Schall und Schatten sind wir so weit unter den Grenzwerten, dass da eigentlich nichts passieren dürfte. Schäftlarn kann nur dagegen klagen, dass seine Planungshoheit eingeschränkt wird.
Eigentlich könnte man mit Klagen nicht bauen, hat aber sofortigen Vollzug angeordnet. Dagegen wurde wieder geklagt. Hier gibt es erste Entscheidungen: Die Klagen gegen die Baumfällaktion wurden aber abgewiesen, da sie keine Aussicht auf Erfolg hatten. Allerdings werden die Klagen nicht bis nächstes Frühjahr entschieden sein Fazit: "Da wird nichts dran sein, am Ende des Tages."

Vortrag Robert Sing

Robert Sing beginnt mit seinem Vortrag über Projekthistorie, Planungsstand, Wirtschaftlichkeit und Beteiligung

Standortvorausssetzungen:
Anhöhe, ausreichende Abstände zur Wohnbebauung (Immissionsschutz), Zustimmung der Luftfahrt, naher Netzanschluss, günstige Zuwegungsmöglichkeiten, keine Vogelschutzgebiete.



Die Ansicht einer typischen Binnenland-WEA wird gezeigt.
Nabenhöhe bei der Enercon E-115: 149 m.
Rotordurchmesser: 115 m.

Flächenverbrauch für ca. 6 Mio kWh Strom/Jahr: 1,1 ha waldfreie Fläche für alle Anlagen insgesamt.

Sing erläutert die Projekthistorie, u.a. auch die Kriterien für die Standortsuche innerhalb der Konzentrationsfläche.
Mai - Oktober 2012 LIDAR-Messung und Standortsicherung mit den Staatsforsten.
Die Windmessung ergab 5,9 m/s in 140 m Höhe.
Untersuchung von Ornithologen, Biologen etc. - Ausschluss von "Verbotstatbeständen" für Großvögel (Schädigung, Störung, Tötung), wenige Überflüge von Großvögeln, keine Horste; die Haselmaus wurde gesichtet > Vermeidungsmaßnahmen müssen getroffen werden, z.B. dürfen im Winter keine Wurzelstöcke entfernt werden. Auch der Springfrosch wurde nachgewiesen > Schutzmaßnahmen.
Es gab ein Schallemissionsgutachten des TÜV (wir berichteten), ein Schattenwurfgutachten, ein Blend- und ein Eiswurfgutachten.
Am 31.7. 2014 wurde die Genehmigung des LRA Starnberg erteilt.

Darauf kamen fünf Klagen, eine seitens der Gemeinde Schäftlarn und vier Privatklagen.

Sing erklärt die Arbeitsschritte seit Erhalt der Genehmigung - von der Ausführungsplanung über Vertragsverhandlungen mit Herstellern, die Aufstellung der Wirtschaftlichkeitsrechnung und die Gründung der erforderlichen Gesellschaften, der Aufstellung des BaFin-Prospekts (Versand am 19.12. 2014 zur Prüfung) bis zur Baugrunderkundung. Deren Ergebnis: Der Boden ist standfest und hart, es wurde 15 m tief gebohrt.

Bis zum Januar 2015 wird noch eine Referenzmessung durchgeführt - die Flächen sind nun frei, und so kann ein Gerät am Standort einer Anlage stehen, eines am ursprünglichen Messstandort. anemos jacob nahm wegen des Geräteausfalls einen Fehler von 3 % an, der nun durch die Nachmessung evtl. nach unten korrigiert werden kann.

Nun zur Gesellschaftsstruktur:

Die Bürgerwind Berg GmbH & Co KG betreibt die Windräder, Komplementärin ist die Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH, als Kommanditisten können sich beteiligen: Bürger, Unternehmen, Genossenschaft, Gemeinde Berg, Kommunen.
Haftung:
- GmbH: begrenzt auf Stammeinlage: 25.000 €
- KG. begrenzt auf Hafteinlage.
Feste Mindestlaufzeit
Flexible Beteiligungsmöglichkeiten aller potentiellen Kapitalgeber
Die Gemeinde Berg kontrolliert die Komplementärin.
Jeder Gesellschafter versteuert seinen Gewinnanteil mit seinem persönlichen Steuersatz.
Prospektpflicht bei öffentlichem Angebot der Beteiligungsmöglichkeit.

Robert Sing stellt nun die Ertragsberechnungen von RSC und anemos jacob gegenüber, daraus wurde ein Mittelwert gebildet.
Eingangswerte:
Kalkulierter Jahresertrag ca. 24,58 Mio kWh, EEG Vergütung (2014 über 20 Jahre) liegt bei 8,9 Ct/kWh, Erlöse: ca. 2,19 Mio jährlich
Kosten: Investition: ca. 21,6 Mio €
Betriebskosten: ca. 600 T€ jährlich über 20 Jahre gemittelt.

Finanzierung:
Eigenkapitalanteil: ca. 6,6 Mio €
Darlehen: ca.15 Mio
Rendite:
Interner Zinsfuß: ca. 5,2%
Kumulierte Ausschüttung: ca. 190 % des eingesetzten EK über 20 Jahre
Geplante Ausschüttung: jährlich, ab 2017 für 2016, mit 5% beginnend.

Bürgerbeteiligung:
Bürger können sich als Kommanditisten direkt beteiligen.
Mindestanteil 5.000 €
Zeichnungsbeginn: geplant ist die zweite Februarhälfte 2015
Ende: erste Märzhälfte 2015
Interessenten können sich über die Homepage der Gemeinde beider Bürgerwind Berg GmbH & Co KG anmelden und erhalten einen BaFin-Prospekt per Post.

Die Informationsveranstaltung Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG i.G.


Vor dem Rathaus

19:25 Einige wenige Windkraftgegner haben sich vor dem Rathaus versammelt und verteilen Flyer.

Im Sitzungssaal wurden 100 Stühle vorbereitet. Einige wenige Plätze sind noch frei.

19:30 BGM Monn begrüßt die Interessenten an einer Beteiligung an den Bürgerwindrädern.

Die GmbH & Co KG befindet sich noch in Gründung, daher hat die Gemeinde zu dieser ersten Veranstaltung eingeladen.

BGM Monn stellt die Anwesenden vor (Dr. Wust , Jurist, Andreas Hlavaty, 2. BGM., Benjamin Bursic, geschäftsleitender Beamter, Pia Zordick, Mitarbeiterin des Ing.büros Sing, Elke Link, 3. BGM, Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH).

Der Landkreis hat sich das Ziel Energieautarkie bis zum Jahr 2035 gesetzt.
2010 wurden deshalb Teilflächennutzungspläne erstellt, um Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auszuweisen - Monn geht noch einmal auf die hinlänglich bekannte Historie der Suche nach diesen Konzentrationsflächen ein.

Monn bekennt sich zur Abkehr von der Atomkraft und zur Energiewende. "Der Gemeinderat von Berg hat Rückgrat bewiesen! Trotz aller Verbreitung von Unwahrheiten und Angriffen kämpfen wir für die Energiewende."
Er weist darauf hin, dass Fragen gestellt werden können, aber eine Grundsatzdiskussion werde nicht zugelassen. Im Anschluss würden Kärtchen für Kontaktdaten ausgegeben, Interessenten würden weiterhin benachrichtigt.

Die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres (mit einer leichten Brise hereinwehender Neuigkeiten)

Die letzte Sitzung des Berger Gemeinderates war spektakulär kurz.

Beschlüsse aus nicht-öffentlicher Sitzung gab es nicht, aber eine kleine Überraschung:

kempfenhausen
Die Wadlhauser Gräben auf einem alten Photo: unverbauter Blick über Schloß Kempfenhausen und Harkirchen

GR Dr. Haslbeck fragte überraschend nach der neuen Windmessung, von der offiziell bisher niemand etwas wußte, und wollte erfahren, wer sie wann durchführe. Es handle sich um Sodarmessungen der Gutachterfirma Anemos Jacob, lautete die Antwort. Sie fänden seit Montag und für sechs Wochen statt, mit zwei Geräten, u.a. auch an einem Anlagenstandort (bei der letzten Messung war ein Messgerät 6 Wochen ausgefallen).

Mehr dazu gibt es hoffentlich morgen in der Berger Informationsveranstaltung für interessierte Investoren. Die QUH wird versuchen einen Weg zu finden, live von der Veranstaltung zu berichten.

Dann der Haushalt: er war bereits in einer Sondersitzung beraten, und wurde nun förmlich beschlossen - wegen der Vorbehalte gegen die Windkraftvorfinanzierung und -anlage ausnahmsweise nicht einstimmig, sondern mit 15:2 Stimmen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Leoni - Seeufer König Ludwig" wurde nun abgeschlossen. Wichtigste Änderung: Doppelhäuser wurden zugelassen. Ein echter sozialer Fortschritt: könnten sich dort theoretisch auch normale Millionäre irgendwann eine Doppelhaushälfte leiten. Wegen textlicher Festsetzungen und Änderungen wird eine erneute verkürzte (zweiwöchige) öffentliche Auslegung erforderlich.

Und letztlich wurde ein ehemaliges landwirtschaftliches Anwesen in Wohnraum umgewandelt. GR Streitberger monierte allerdings, dass Gauben, Zwerchgiebel und Balkone nun optisch einen "Riegel" entstehen lassen würden. Die Verwaltung beurteilte das Vorhaben als bauplanungsrechtlich zulässig. Allein die Situierung der geplanten Parkplätze wurde abgelehnt.

Postwirt Andi Gröber hatte seinen Antrag auf kleine Umbauten an seinem Gebäude kurzzeitig fzurückgezogen. Man hofft auf gütliche Einigungen.

Der QUH-Adventskalender: das 17. Bildchen


Johann Jacob Dorner (1775-1852), Die Villa Leoni in Assenbuch, 1835; nach der Villa, in der es auch ein italienisches Restaurant gab und an deren Stelle heute das Hotel Leoni steht, wurde der Ortsteil später in Leoni umgetauft.

Um hinter das 17. Bildchen zu gucken, klicken Sie hier oder auf das Bild.

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