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Windkraft in Berg

Mittwoch, 6. Mai 2015

Es wird weiter in die Hände gespuckt



Unbeeindruckt von der bald fälligen Entscheidung über das Bürgerbegehren wird in den Waldhäuser Gräben auf den vier WEA-Baustellen weitergebaut. "Alles andere wäre zum jetzigen Zeitpunkt Unsinn. Ein zeitlicher Verzug würde die Anleger - darunter auch die Gemeinde - richtig viel Geld kosten", meint Dipl.-Ing. Robert Sing, Geschäftsführer der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG.


Eiszeitgletscher haben große Findlinge in das Gebiet transportiert


Die Baugrube für das Fundament von WKA 2 wird ausgehoben


Bodenarbeiten bei WKA 4

Derzeit werden Erdarbeiten verrichtet. Nach der Entfernung der Wurzelstöcke wird der Boden für den Kranstellplatz und für die Fundamente vorbereitet.

Und damit zu der Frage, die derzeit viele beschäftigt: Ja, das Landratsamt ist derzeit immer noch mit der Prüfung des Bürgerbegehrens beschäftigt.

Spielen wir den Fall der Fälle durch:

1. Das Bürgerbegehren wird vom Landratsamt für zulässig erklärt.

2. Der Gemeinderat folgt der Einschätzung des Landratsamts und lässt das Bürgerbegehren zu.

3. Es kommt spätestens im August zu einem Bürgerentscheid. Der Bürger stimmt darüber ab, ob die Gemeinde Berg "als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG (...) sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt (...) damit die bestehende Genehmigung bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird (…)"

4. Die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen (mindestens aber ca. 1200 Berger) votiert mit JA.

5. Die Gemeinde Berg beauftragt dann Herrn Sing - und das ist die wohl einzig "zulässige Rechtshandlung", denn das Projekt wurde ja bereits verkauft - eine Gesellschafterversammlung einzuberufen. Denn ein Baustopp wäre ein "außerordentliches Geschäft", über das der Geschäftsführer nicht alleine entscheiden kann. Es gäbe also eine Gesellschafterversammlung. BGM Monn müsste dann, weil er an das Votum der Bürger gebunden wäre, bei der Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses für einen Baustopp stimmen. Wie allerdings die anderen Kommanditisten und Investoren, die die Mehrheit haben, über einen Baustopp entscheiden würden, darüber kann nur spekuliert werden, aber ...

6. … man könnte es sich vorstellen.

Montag, 27. April 2015

Ein Gast-Kommentar

Die Kommentare der Windkraftgegner hier im QUH-Blog sind für unsere Leser normalerweise eher ein Ärgernis. Eine Ausnahme gab es am Wochenende, als unser Leser "Fast Investor" geduldig, vernünftig und eingehend auf die teils hyperventilierenden, immer gleichen Argumente der Gegner kundig geantwortet hat.


Gefährliches Windrad in offentlicher Spielzeugeisenbahn entdeckt

Da der "Fast Investor" schon in den Kommentaren darufhin gleich wieder als Lügner dargestellt wurde, haben wir zu seinem Schutz die Kommentare deaktiviert.

"AUSSENSICHT
Guten Abend, allerseits!

Vielleicht ist es ja mal von Interesse, ein paar Worte "von außerhalb" dazu zu hören: Ich wäre fast einer der ortsfremden Investoren der Bürgerwind Berg geworden, kam jedoch zu spät, die Projektanteile gingen offenbar weg wie warme Semmeln. Insofern ist klar, dass ich das Projekt wohlwollend betrachte, aber ich muss es mir auch nicht im Nachhinein schönreden.

Im Vorfeld hatte ich mich unter anderem in diesem Blog eingelesen, um auch Gegenargumente abwägen zu können. Ein wirklich großes Lob an dieser Stelle für die QUH. Ein so hohes Maß an Transparenz in der Lokalpolitik und zudem eine Plattform, die auch für Kritik offensteht, sind absolut keine Selbstverständlichkeit!

Zum Windpark bzw. den kritischen Einwänden:

1. Die Windgutachten

Die Kritiker haben völlig recht: Ob sich ein Windpark rechnet oder nicht, steht und fällt mit der Frage, ob der Wind so weht wie vorhergesagt. Risiken dabei sind zum einen, dass der Standort falsch beurteilt wurde, zum anderen dass der Wind insgesamt (z.B. in ganz Deutschland) schwächer weht als im langjährigen Schnitt. Beides hat in der Vergangenheit schon so manches Windinvestment ruiniert und das wird auch in Zukunft immer wieder mal der Fall sein. Insofern ist allerdings auch der Hinweis auf konkrete Pleite-Projekte wenig aussagekräftig. Bei vielen hundert Anlagen allein in Bayern ist klar, dass sich Beispiele sowohl für Pleiten, wie auch positive Überraschungen finden lassen.

Dabei sind aktuelle Windprognosen jedoch zumindest mit weniger Unsicherheiten verbunden als frühere und auch allzu optimistische Langzeiterwartungen wurden zuletzt 2011 nach unten korrigiert. Das örtliche Vorgehen bei der Erstellung der Windgutachten scheint dabei durchaus seriös und üblich. Der Sicherheitsabschlag von 10% in Berg ist sogar deutlich konservativer kalkuliert als in vielen anderen Fällen.

Dass die Windgutachten vom Projektierer in Auftrag gegeben werden und dieser bereits vom Bau (nicht nur dem Ertrag) der Anlagen profitiert, ist dabei allerdings unschön, jedoch leider auch nicht so einfach zu ändern und völlig branchenüblich. Ebenso, dass man das Gutachten selbst nicht einsehen kann: ärgerlich aber derzeit der Standard. Gleichwohl haben auch die Windgutachter einen Ruf zu verlieren und wer hier ganz konkrete Mauscheleien vermutet, sollte zumindest in der Lage sein, das eine oder andere Indiz dafür auf den Tisch zu legen.

1b. Der Windatlas und die Volllaststunden

Besonders populär scheint der Bezug auf die Volllaststuden im Bayrischen Windatlas. Fakt ist, dass die Region insgesamt wenig Wind hat. Fakt ist auch, dass die Windverhältnisse auch kleinräumig große Unterschiede aufweisen. Nicht ohne Grund zahlt man ja trotz Windatlas für Messungen und Gutachten und nicht ohne Grund baut man die Anlagen wo möglich auf Hügeln und anderen günstigen Punkten. Der Windatlas bietet damit kaum mehr als einen groben Überblick.

Die Angabe der Volllaststunden zusätzlich zu den mittleren Windgeschwindigkeiten ist einerseits sinnvoll, bezieht sich aber andererseits zwangläufig auf einen bestimmten Anlagentyp und ist nur für diesen zutreffend - sonst wäre sie auch weitgehend witzlos. Schwachwindanlagen lassen dabei grundsätzlich ganz erheblich mehr Volllaststunden erwarten, was aber keineswegs heißt, dass sie grundsätzlich besser wären (selbst im Binnenland nicht): Sie sind teurer in der Anschaffung und können kräftigen Wind (der natürlich überall auch mal vorkommt) weniger gut ausnutzen. So oder so ist der Vergleich von Volllaststunden über verschiedene Anlagentypen hinweg schlicht Käse.

1c. Eigene Messungen

Der Know-how einiger Enthusiasten in Ehren, und nochmals mit ausdrücklichem Bedauern, dass so eine Geheimniskrämerei um die offiziellen Gutachten gemacht wird: Mit bodennahen Messungen wird man hier kaum zu belastbaren Ergebnissen kommen. Gerade in einem bewaldeten und hügeligen Gebiet. Mag sein, dass der "Aviator" vielen hier persönlich bekannt und ausgesprochen vertrauenswürdig ist. Von hier aus der Ferne gebe ich ausgesprochen wenig auf seine Berechnungen.

2. Das Finanzielle

Verschiedene Posts zweifeln an den wirtschaftlichen Grundlagen der Kalkulation jeneits des Windertrags, etwa dass die Finanzierungskosten zu niedrig angesetzt seinen, oder die Rendite nicht angemessen. Diese Einwände haben schlicht keine Substanz. Windparks werden derzeit gerne zu gut 75% fremdfinanziert (Berg nur zu etwa 70%) und das zu den Konditionen "absolut sicherer" Kredite. Letzteres ist im übrigen nicht verwunderlich, denn - und darüber sollten sich Investoren natürlich im Klaren sein - bei ungünstigem Verlauf haften zunächst das Eigenkapital; die Verlustzone der finanzierenden Banken beginnt erst nach dem Totalverlust der Kommanditeinlagen. Dafür kriegen die Banken eben auch kaum Zinsen und profitieren auch nicht von positiven Überraschungen. Zugleich lässt sich daran ablesen, dass auch die finanzierenden Banken das Totalverlustrisiko (und somit das Eintreten eigener Verluste) als sehr unwahrscheinlich beurteilen.

Die erwartete Rendite für die Investoren ist absolut marktüblich. In diesen Tagen gibt es zu diesen Zinsen schlicht keine risikoärmere Anlage. Auch ansonsten sind die "Nebenkosten" der Bürgerwind Berg im Vergleich ausgesprochen gering. Nach persönlicher Bereicherung sieht das allemal nicht aus.

Die jüngst geposteten Links zu einer Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands sind übrigens ebenso wenig substanziell. Zum einen handelt es sich hier bei allem guten Willen um eine ziemlich einseitige Polemik, in der im Wesentlichen errechnet wird, dass eine komplette(!) Deckung des Strombedarfs in Deutschland durch Wind- und Solarenergie nach derzeitigem Stand der Technik sehr teuer wäre. Na herzlichen Glückwunsch zu dieser Erkenntnis, als ob das jemand fordern würde. Auch wenn man das als Argument gegen einen Ausbau der Windkraft insgesamt akzeptiert, ergibt sich daraus jedoch absolut keinerlei Schlussfolgerung über die Wirtschaftlichkeit einer Investition in eine konkrete Windanlage!

3. Standort und Nebenwirkungen

Der gewählte Standort mag nicht der - umstrittenen - 10H-Regelung genügen, weist aber ansonsten Abstände zu Wohnbebauung auf, wie man sie sich nur wünschen kann und wie sie überall sonst im Bundesgebiet als vollkommen unproblematisch gelten. Als Investor versuche ich durchaus auch im Blick zu behalten, was mein Geld vor Ort anrichtet. In diesem Fall hätte ich absolut kein schlechtes Gewissen gehabt.

Was Naturschutz-Belange angeht, habe ich ausdrücklich nicht genug Kenntnis, um hier eine Wertung vorzunehmen, weise jedoch darauf hin, das konkrete Abschaltzeiten zum Schutz von Fledermäusen und anderem Fluggetier zu den ganz üblichen - und soweit ich erkennen kann bereits eingeplanten - Abschlägen gehören.

4. Die Demokratie

Tut mir leid, liebe Kritiker und Kritikerinnen, aber nach allem, was ich nachlesen kann, handelt es sich wirklich nicht um eine spontanes Geheimprojekt, sondern um ein schon lange öffentlich geplantes Vorhaben, dessen konkreter Umsetzung nicht zuletzt 17 von 19 Gemeinderäten zugestimmt haben (wen genau möchten Sie denn dann bei der nächsten Wahl stattdessen wählen?). Die Frage, warum man erst jetzt dagegen unterschreibt, ist absolut berechtigt. Das nicht ganz unerhebliche formale Problem, dass die Bürgerwind Berg zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits eine privatwirtschaftliche GmbH ist, in der die Gemeinde Berg nur einer unter vielen Teilhabern ist, wurde bereits von anderen benannt. Es ist mehr als fraglich, ob das aktuelle Bürgerbegehren da überhaupt noch eine Wirkung haben könnte, außer sich eben noch einmal über eine längst schon entschiedene Frage in die Haare zu kriegen.

Selbst wenn ein Baustopp resultieren könnte: Gewiss, glaubte man daran, dass der Windpark noch gerichtlich gestoppt wird, würde man lieber jetzt die Reißleine ziehen als später. Aber gerichtlich wurde nicht ohne Grund verfügt, dass die Bauarbeiten sofort starten dürfen: Es mangelt einfach an Erfolgsaussichten der Klagen. Und bitte nicht vergessen: Auch ein Abwarten ist mit ganz realen erheblichen Kosten verbunden - Kredite müssen bedient, Verträge eingehalten werden, wenn sich der Bau ins Jahr 2016 oder gar noch länger verzögert, sinkt die Einspeisevergütung - die auch auf die Gemeinde zurückfallen."



Nun ja, soweit also meine selektive Außensicht. Vielleicht hilft sie ja, den einen oder anderen vermeidbaren Streit zumindest gelassener auszutragen. Schöne Grüße und trotz allem guten Wind!

Ein Fast-Investor"

Dienstag, 21. April 2015

Hereinwehende Nachrichten - genügend Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht

635 Stimmen brauchten die Windkraftbürgerbegehrensbefürworter am heutigen Stichtag um ein Bürgerbegehren zu initiieren. Nachdem die Bauarbeiten bereits begonnen haben, haben die Initiatioren des Begehrens heute morgen ca. 800 Unterschriften im Rathaus abgegeben, die sie in nur 2 Wochen gesammelt haben.

Die nächsten Schritte:

1. Die Unterschriften müssen nun daraufhin geprüft werden, ob sie von Wahlberechtigten aus der Gemeinde stammen.

2. Dann wird die Rechtsaufsicht, das Starnberger Landratsamt, prüfen, ob das Begehren in der vorliegenden Form juristisch zulässig ist.

3. Auf Grund dieser Prüfung wird innerhalb eines Monats - also am 12. Mai - der Gemeinderat über das Begehren befinden.

Sollten diese 3 Schritte erfolgreich sein, muss innerhalb 3 Monaten - also spätestens an einem Sonntag Anfang August - über das Begehren ein Bürgerentscheid stattfinden.

Es hat - wie berichtet - folgenden Wortlaut:



Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN)."

Das Gesetz sagt: "Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde". Allerdings muss die Mehrheit in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 % der Stimmberechtigten betragen. Das wären in Berg ca. 1270 Einwohner. Der Entscheid gilt wie ein Gemeinderatsbeschluss.

Die Bauarbeiten der Bürgerwind GmbH, die auf Grund des guten Wetters 2 Wochen vor dem Zeitplan begonnen werden konnten, sind davon momentan nicht betroffen.

Dienstag, 14. April 2015

Grabenkämpfe

Eine Woche der Widersprüche: Der starke Wind im "Schwachwindgebiet" Wadlhauser Gräben hat dort in den letzten Tagen vielleicht mehr Bäume gefällt, als Fällungen für die Windkraftanlagen nötig waren.


Spuren von Wind in den Gräben

Von Menschenhand wurden hingegen die Schutzzäune für die Amphibien, die die "Bürgerwind GmbH & Co. KG" dort aufgestellt hatte, planmäßig niedergerissen. Diesen "Naturschützern" geht es offenbar nicht um das Schicksal von Kröten (siehe unten) und anderem Getier.


Wie einst in Wackersdorf: Kampf um den Bauzaun

Damit hat der Protest den Zustand von "Gewalt gegen Sachen" (und Tiere) erreicht. Die Bürgerwind GmbH hat die Amphibienzäune sofort wieder aufgestellt.


Kaum weg, schon wieder da: der Amphibienschutzzaun bei Windrad No. 2

Währenddessen ist auch die von Benediktbeuren aus koordinierte Unterschriftensammlung für einen Bürgerentscheid angelaufen. (Zitat von Aktiven: "Es darf übrigens jeder sammeln, unterschreiben dürfen aber nur Wahlberechtigte aus Berg!" … "Heute kam ein Unterschriftenblatt mit 12 Unterschriften aus nur einem Haus an. Auf einem anderen hatten Personen aus anderen Gemeinden bis nach München unterschrieben.").

Wie bei den Kröten geht auch hier der Protest seltsam zerstörerische Wege: Denn um die Windräder kann es gar nicht mehr gehen. Da alle Genehmigungen erteilt worden sind, ist der einzig theoretisch mögliche Effekt des Begehrens, den Bau zu verzögern, wodurch eventuell den Investoren (darunter auch die Gemeinde Berg) ein finanzieller Schaden entstehen könnte.

Als Begründung für das Begehren, das einen Bürgerentscheid darüber herbeiführen will, ob die Gemeinde gegen das von ihr selbst mit großer Mehrheit beschlossene Projekt mit "sämtlichen zulässigen Rechtshandlungen" vorgehen solle, wird hingegen angegeben, dass andernfalls "der Gemeinde Berg als auch etwaigem Investoren ein finanzieller Schaden entstehen" könne.

Die Woche der gespaltenen Zungen: "Naturschützer" gefährden Tiere; selbsternannte Investorenschützer gefährden Investoren (von denen es inzwischen mehr als genug gibt).

Donnerstag, 9. April 2015

Das letzte Gebot

Die anonym bleibenden "Initiatoren" werten es selbst als "letzte Möglichkeit": Gegenwind Starnberg hat bekannt gegeben, dass es nach dem bereits gescheiterten Versuch, ein Bürgerbegehren gegen die Windräder in Berg zu starten (es hatten sich nur gut 200 Berger in Unterschriftenlisten eingetragen) noch einen weiteren, "letzten" Versuch geben wird.


Berg in kosmischer Perspektive … noch ohne Windräder

Wer genau hinter dem Projekt steht ist unklar. Es wird so geheim gehalten wie damals bei der anonymen, nicht repräsentativen Telefonumfrage vom Februar, die die "Initiatioren" als Legitimation zitieren ( http://quh.twoday.net/stories/und-es-weht-schon-wieder-rechtsanwalt-veroeffentlicht-nicht-repraesent/ ). "Das dürfen wir nicht sagen", war damals die Auskunft auf Rückfragen. Heute ist der Aufruf schlicht unterschrieben mit "Ihre Initiatioren"

Wie auch immer: Interessenten an dem Begehren der "Initiatioren" sollen sich an ein "Buchstabenlabor" in Benediktbeuern (!) wenden, das die Fäden in der Hand halten soll, "da die Initiatoren leider nicht permanent erreichbar sind" … wahrscheinlicher weil sich in Berg niemand dafür gefunden hat:

Sie sind leider nicht nur "nicht permanent erreichbar", sondern gar nicht öffentlich bekannt. Das Gesetz schreibt bei solchen Aktionen trotzdem sechs öffentlich benannte "Vertreter gemäß Art. 18a Abs. 4 BayGO" vor, die in der Gemeinde wohnen müssen. Diese kann man leider nicht so recht anrufen, weil für vier von den sechs offiziellen "Vertretern" im digitalen Telefonbuch "Das Örtliche" in Berg gar keine Telefonnummern aufgelistet sind (was zumindest schon mal heißt, dass sie umgekehrt an der zweifelhaften Telefonumfrage nicht teilgenommen haben).

Wie auch immer. Der Text des Begehrens lautet recht juristisch kompliziert:

"Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird ."

Als Begründung wird angegeben:

"Sollte eines der gegen den Windpark „Wadlhauser Gräben“ anhängigen Gerichtsverfahren mit dem Ergebnis in Rechtskraft erwachsen, dass der Windpark nicht errichtet und betreiben werden darf, würde sowohl der Gemeinde Berg als auch etwaigen Investoren ein finanzieller Schaden entstehen."

Zumindest die Begründung ist mit gespaltener Zunge verfasst: denn "finanzieller Schaden" würde natürlich für die Investoren und die Gemeinde zu allererst dann entstehen, wenn der Terminplan nicht eingehalten werden könnte … also dieses Begehren Erfolg hätte. Man betreibt also genau das, was man behauptet, verhindern zu wollen.

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Zur rechtlichen Lage, soweit wir sie überblicken:

Wenn das Begehren Erfolg hätte, müsste der Gemeinderat (dessen Mitglieder übrigens allesamt telefonisch erreichbar sind) innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit des Anliegens beschließen.

Wird diese verneint, kann dagegen wiederum geklagt werden. Würde die Zulässigkeit festgestellt, dürfte die Gemeinde bis zum Entscheid keine anders lautenden Beschlüsse mehr fassen oder gegensätzliche Maßnahmen ergreifen. Die Rechte besitzt inzwischen allerdings nicht mehr die Gemeinde, sondern die "Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG", die die Geldgeber vertritt.

Dann erst müsste innerhalb eines Vierteljahres ein Bürgerentscheid über das Thema stattfinden, ob die Gemeinde "Erklärungen" abgeben soll. Entscheiden kann sie selbst.

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Vorerst bleibt es jedoch dabei:

Jetzt ist es so warm, dass die Frösche zu springen beginnen und - mit offizieller Genehmigung - eingesammelt werden können. Erst wenn die Zone innerhalb der Amphibienzäune froschfrei ist, wird mit dem Bau begonnen - voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche.

Mittwoch, 1. April 2015

Zu viel Wind: Berger Windkraftanlagen stehen auf der Kippe

Zunächst schien es, als seien dank des unermüdlichen Einsatzes von Feuerwehr (fuhr über 50 Einsätze) und gemeindlichem Bauhof die Schäden des Orkans Niklas in Berg im Rahmen geblieben. Am Morgen danach gab es das böse Erwachen: durch den Orkan, der in Berg sogar scheinbar unverwüstliche Thujenhecken entwurzelte, von denen man dachte, sie würden das nächste Unglück in einem Atomkraftwerk noch überleben, …


Der "Größte Anzunehmende Unfall" (GAU) in Berg

… steht nun plötzlich auch das Renommierprojekt "Windkraftanlagen" auf der Kippe: "Durch den Wind sind in den Wadlhauser Gräben bedeutende Haselmausbestände ans Tageslicht gekommen", beklagt der Geschäftsführer der "Berger Bürgerwind GmbH & Co KG" Robert Sing: "Die Obere Naturschutzbehörde war vor Ort und hat umgehend einen sofortigen Planungsstop verfügt." Obendrein haben die neu entdeckten Haselmauspopulationen jetzt mehrere Rotmilane angezogen, die - genau jetzt, wenn die Plätze für die zukünftigen Horste ausgespäht werden - ausgerechnet über den bereits gerodeten vier Bauplätzen für die Windräder kreisen. Die Bauarbeiten, die am heutigen 1. April planungsgemäß beginnen sollten, waren eh schon in Verzug geraten, weil wegen der außergewöhnlichen Witterung die Zäune für die Krötenwanderung umgeblasen worden waren.

Nun kommt es in Berg zu der absurden Lage, dass zu viel Wind den Bau der Windkraftanlagen so sehr verzögert, dass es mit der Rendite für die Investoren (darunter überraschenderweise auch der Schäftlarner Haselmauszuchtverein) nun schlecht aussehen könnte. BGM Monn rechnet inzwischen nicht mehr damit, die Windräder dieses Jahr noch fertig stellen zu können. Dann wurde er ungewohnt deutlich: "Ich lehne mich jetzt einmal aus dem Fenster und sage: da steckt der Seehofer dahinter", verriet er im vertraulichen Gespräch seiner Stellvertreterin Elke Link. Die Gemeinde erwägt den gerade aus Berlin heimgekehrten Ex-MdB Dr. Peter Gauweiler mit einer Klage zu beauftragen.


Seit gestern ist es raus: Zu viel Wind in Berg für Windräder

Donnerstag, 12. März 2015

Und es weht schon wieder: Rechtsanwalt veröffentlicht "nicht repräsentative" Umfrageergebnisse zur Windkraft

Gern bleiben die windkraftkritischen Kommentatoren hier im QUH-Blog ja feige anonym. So wie die anonyme Telefonumfrage zum Thema, mit der vor gut einem Monat die Berger Bürger behelligt wurden.

Jetzt hat sich eine Münchner Anwaltskanzlei zu Wort gemeldet, die wohl im Auftrag ihres - natürlich anonym bleibenden - Klienten Teile der "nicht repräsentativen" Umfrageergebnisse mitteilt. Die Anwaltskanzlei behauptet: "In Berg sprechen sich jetzt die Einwohner mehrheitlich für einen Bürgerentscheid zu den geplanten Windkraftanlagen aus." - Diese Aussage kann leider so nicht stehen bleiben, denn wenn überhaupt trifft sie nicht auf "die Einwohner" zu, sondern nur auf Bürger, die anonymen Anrufern bereitwillig private Fragen beantworten. Die Kanzlei gibt natürlich selbst zu: “Natürlich sind solche Umfragen nicht repräsentativ." - Angeblich haben 64% der Befragten (Berger?, die Pressemeldung bleibt da vage) angegeben, dass sie sich einen Bürgerentscheid wünschen würden. Was man halt so am Abend am Telefon auf Suggestivfragen antwortet.


Ungefragte abendliche Anrufe anonymer Auftraggeber

Etwas absurd sind die Folgerungen, die aus diesen Zahlen gezogen werden: "Die Einstellung der Bürger zum Bau der Windkraftanlagen in den Wadlhauser Gräben wird nicht veröffentlicht. “Soweit ich es verstanden habe, sollen die Ergebnisse einen möglichen Bürgerentscheid nicht vorwegnehmen und nicht beeinflussen”, läßt der Rechtsanwalt mitteilen und behauptet dann: "Wie es nun weitergeht in Berg bleibt unklar."

Nein!

Unklar ist, was so eine "nicht repräsentative" und demokratisch nicht belastbare Umfrage soll? Wer hier Geld ausgibt und nicht einmal mit seinem Namen für seine Aktionen einsteht? Wer versucht, ein demokratisch längst gescheitertes Unternehmen herbeizureden (in Berg haben sich im letzten Jahr bekanntermaßen nur gut 3% der Wahlberechtigten in eine Unterschriftenliste für ein Bürgerbegehren eingeschrieben), ein Unternehmen, das ohnehin viel zu spät kommen würde. Die Entscheidungen in Berg sind längst gefallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könnte wahrscheinlich nicht einmal der Gemeinderat das Projekt noch stoppen. Wieso auch? Die Berger Bürger haben bei der letzten Wahl mit großer Mehrheit Windkraftbefürworter gewählt.

Wie es in Berg weitergeht, bleibt klar: In wenigen Wochen ist Baubeginn, die Gerichte haben bisher alle Klagen zweifelsfrei abgewiesen. Die Berger Bürger haben bereits mehrere Millionen € in das Projekt investiert. Unklar ist allein, was diese Umfrage soll.

Den QUH-Bericht über die merkwürdige Telefonumfrage finden sie hier:
http://quh.twoday.net/stories/duerfen-die-das-die-telefonumfrage-in-berg/

Die ähnlich geartete "Pressemeldung" der Kanzlei hier:
http://presseportal.org/windkraftanlagen-am-starnberger-see-mehrheit-der-befragten-einwohner-will-einen-burgerentscheid/

Mittwoch, 11. März 2015

hereinwehende nachrichten - normenkontrollklagen gegen berger windräder endgültig gescheitert

Die Gemeinde Schäftlarn und drei dortige Landwirte sind mit ihren Klagen gegen die Teilflächennutzungspläne, die juristisch den Berger Windrädern zu Grunde liegen, vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig gescheitert. Die SZ meldet: "Der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verwarf die Anträge in einer Verhandlung am Dienstag aus formalen Gründen". Die Gemeinde Schäftlarn sei gegen den Flächennutzungsplan so nicht klageberechtigt. Man hätte wohl höchstens dagegen klagen können, dass außerhalb des ausgewiesenen Windkraftvorzugsgebietes keine weiteren Anlagen gebaut werden dürfen … das aber liegt den Schäftlarnern fern.


Kann sich beruhigt einen anderen Bildschirmschoner suchen: Blick auf den Schreibtisch von BGM Monn (© BR)

Die Berger Juristen, die offenbar in dem Verfahren kaum das Wort ergreifen mussten, hatten dem Gemeinderat genau diesen Ausgang des Verfahrens vorausgesagt. Der Richter urteilte dann auch eindeutig: "Die Anträge der Kläger werden abgelehnt, eine Revision nicht zugelassen." - Nach dieser letztinstanzlichen Entscheidung, die auch die Berger Investoren beruhigen kann, bleibt den Schäftlarner, die bisher alle Prozesse verloren haben, - außer der Kommentarfunktion hier im Blog - als letzter Hoffnungsschimmer nur noch eine Klage gegen das Landratsamt und die juristisch längst gültige Baugenehmigung. Auch hier stehen die Chancen nicht unbedingt besser. … Im Frühjahr ist Baubeginn.

Zum SZ-Artikel geht es hier:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/bergmuenchen-berg-gewinnt-schaeftlarn-verliert-1.2387134

Der Merkur berichtet so:
http://www.merkur-online.de/lokales/starnberg/berg/berg-wadlhauser-graeben-schaeftlarn-verwaltungsgerichtshof-windkraft-vier-klagen-abgewiesen-4804173.html

Mittwoch, 4. März 2015

Von Springfröschen und Haselmäusen - die 3. Gemeinderatssitzung 2015



Wichtige Tagesordnungspunkte wie marginale Anfragen standen in der heutigen Gemeinderatssitzung an - von der Gestaltung zentraler Plätze im Gemeindegebiet per Bebauungsplan über Schaukästen, Vermessungen, kaputte Lampen, Winterhalteverbote und Blühendes-Berg-Projekte.

Heute Nacht im QUH-Blog aber aktuell noch die Essenz zum Thema Wind:

Als Tischvorlage gab es ein Schreiben der Bayerischen Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz an die 2. Bürgermeisterin der Gemeinde Schäftlarn: "Nach Einholung aller erforderlichen Gutachten und Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern sind wir in diesem schwierigen Abwägungsprozess zu dem Ergebnis gekommen, dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko hier nicht zu bejahen ist. Die Genehmigung des Landratsamts Starnberg ist somit nicht zu beanstanden."
Dazu die Information, dass die erneute Klage der Gemeinde Schäftlarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer ersten Klage abgelehnt wurde.

Die drei Tagesordnungspunkte zur Windkraft in Kurzfassung:
A
a) Informationen zum Projektfortschritt
Herr Sing referierte über den Stand der Dinge: Messungen, Verträge, den Wespenbussard, die Finanzierung, Ausgleichsmaßnahmen, Kampfmittelerkundung, Brandschutznachweise und den Kommunikationsanschluss.
Fazit: Spätestens am 1. Mai 2015 kann mit den Arbeiten angefangen werden, falls Springfrosch und Haselmaus früher wach werden, weil kein Schnee mehr liegt, dann entsprechend früher.
b) Eigenkapital
Bisher wurden 2,8 Mio € Eigenkapital in Berg und der engeren Umgebung der Räder eingeworben. Ab 1.3. ist die Beteiligung nun für weitere Kreise offen. Herr Sing sieht keine Schwierigkeiten darin, die angestrebten 6,6 Mio € zusammenzubekommen ("Ich verbürge mich dafür - es ist kein Problem") . Auch Banken und kleine Stadtwerke zeigen Interesse. Die Deadline ist nun erst Ende Juni.

B
Die Übertragung der Projektrechte:
- Die Projektrechte an den vier WKA - die bisher bei der Gemeinde Berg lagen - wurden an die Bürgerwind Berg GmbH & Co KG übertragen.
- Die Gemeinde verkauft die Rechte für 950.000 € und macht - abzüglich ihrer schon geleisteten Aufwendungen inkl. Arbeitszeiten - dabei rund 150.000 € Gewinn.

C
Die Beteiligung der Gemeinde Berg
a) Die Überprüfung des Projekts durch Rödl & Partner - d.h. der Kauf- und Wartungsverträge, der Kreditverträge, der Windgutachten, des BAFIN-Prospekts, der Pachtverträge:
Die "unabhängige Einschätzung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde" ergab das Fazit:
Alle Prämissen sind plausibel und marktüblich. "Die Renditeerwartungen sind im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Renditeerwartungen auf Eigenkapitaleinlagen als unterdurchschnittlich, aber weiterhin als rentabel anzusehen." Das wären 5,54 % - konservativ gerechnet.
b) Kurz und schmerzlos - in 10 Sekunden: Die Gemeinde Berg möchte sich - ohne sich zu verschulden - mit 1 Million € als Kommanditist beteiligen. Das entspricht in etwa den Einnahmen durch den Verkauf der Rechte. Man hat sich die Beteiligung sozusagen durch die Arbeit der letzten Jahre "verdient".

Morgen mehr zum Rest der Sitzung.

Sonntag, 15. Februar 2015

Herr Müller antwortet …


Nie war sie so wichtig wie derzeit: die Karikatur (©Cornelius)

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