Mittwoch, 4. März 2015

Von Springfröschen und Haselmäusen - die 3. Gemeinderatssitzung 2015



Wichtige Tagesordnungspunkte wie marginale Anfragen standen in der heutigen Gemeinderatssitzung an - von der Gestaltung zentraler Plätze im Gemeindegebiet per Bebauungsplan über Schaukästen, Vermessungen, kaputte Lampen, Winterhalteverbote und Blühendes-Berg-Projekte.

Heute Nacht im QUH-Blog aber aktuell noch die Essenz zum Thema Wind:

Als Tischvorlage gab es ein Schreiben der Bayerischen Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz an die 2. Bürgermeisterin der Gemeinde Schäftlarn: "Nach Einholung aller erforderlichen Gutachten und Rücksprache mit der Regierung von Oberbayern sind wir in diesem schwierigen Abwägungsprozess zu dem Ergebnis gekommen, dass ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko hier nicht zu bejahen ist. Die Genehmigung des Landratsamts Starnberg ist somit nicht zu beanstanden."
Dazu die Information, dass die erneute Klage der Gemeinde Schäftlarn auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer ersten Klage abgelehnt wurde.

Die drei Tagesordnungspunkte zur Windkraft in Kurzfassung:
A
a) Informationen zum Projektfortschritt
Herr Sing referierte über den Stand der Dinge: Messungen, Verträge, den Wespenbussard, die Finanzierung, Ausgleichsmaßnahmen, Kampfmittelerkundung, Brandschutznachweise und den Kommunikationsanschluss.
Fazit: Spätestens am 1. Mai 2015 kann mit den Arbeiten angefangen werden, falls Springfrosch und Haselmaus früher wach werden, weil kein Schnee mehr liegt, dann entsprechend früher.
b) Eigenkapital
Bisher wurden 2,8 Mio € Eigenkapital in Berg und der engeren Umgebung der Räder eingeworben. Ab 1.3. ist die Beteiligung nun für weitere Kreise offen. Herr Sing sieht keine Schwierigkeiten darin, die angestrebten 6,6 Mio € zusammenzubekommen ("Ich verbürge mich dafür - es ist kein Problem") . Auch Banken und kleine Stadtwerke zeigen Interesse. Die Deadline ist nun erst Ende Juni.

B
Die Übertragung der Projektrechte:
- Die Projektrechte an den vier WKA - die bisher bei der Gemeinde Berg lagen - wurden an die Bürgerwind Berg GmbH & Co KG übertragen.
- Die Gemeinde verkauft die Rechte für 950.000 € und macht - abzüglich ihrer schon geleisteten Aufwendungen inkl. Arbeitszeiten - dabei rund 150.000 € Gewinn.

C
Die Beteiligung der Gemeinde Berg
a) Die Überprüfung des Projekts durch Rödl & Partner - d.h. der Kauf- und Wartungsverträge, der Kreditverträge, der Windgutachten, des BAFIN-Prospekts, der Pachtverträge:
Die "unabhängige Einschätzung der Wirtschaftlichkeitsberechnung für die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde" ergab das Fazit:
Alle Prämissen sind plausibel und marktüblich. "Die Renditeerwartungen sind im Vergleich zu privatwirtschaftlichen Renditeerwartungen auf Eigenkapitaleinlagen als unterdurchschnittlich, aber weiterhin als rentabel anzusehen." Das wären 5,54 % - konservativ gerechnet.
b) Kurz und schmerzlos - in 10 Sekunden: Die Gemeinde Berg möchte sich - ohne sich zu verschulden - mit 1 Million € als Kommanditist beteiligen. Das entspricht in etwa den Einnahmen durch den Verkauf der Rechte. Man hat sich die Beteiligung sozusagen durch die Arbeit der letzten Jahre "verdient".

Morgen mehr zum Rest der Sitzung.

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