Windkraft in Berg

Sonntag, 26. Juli 2015

Der Baustopp der Woche ...

… findet immer wieder Sonntags statt.


Die ersten Höhenmeter sind geschafft … sieht man draußen schon was?

Mittwoch, 22. Juli 2015

Die Windkraft vor Gericht - Klagen abgewiesen


Hier soll ein Windrad hin. Die Kläger würden das gerne verhindern

Die Zuschauerbänke waren gut gefüllt, als gestern im Verwaltungsgericht München die Klagen von der Gemeinde Schäftlarn und drei Privatpersonen gegen den Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Starnberg, behandelt wurden.

Innerhalb der strukturierten Verhandlungsführung von Präsidentin Andrea Breit (so Bergs 2. BGM RA Andreas Hlavaty) wurden die Klagepunkte nacheinander abgearbeitet.

10H: 10H kommt definitiv nicht zur Anwendung, da die Genehmigung einige Monate vorher erteilt wurde. Auch der Ergänzungsbescheid wegen des Wespenbussards, der erst im Januar 2015 kam, betraf nur naturschutzrechtliche Angelegenheiten und hat keine "drittschützend Wirkung", wirkt sich also nicht auf die Nachbarn aus. Daher hat auch der nachträgliche Bescheid nicht den Zugang zu 10H eröffnet.

Planungshoheit der Gemeinde Schäftlarn: Eine Verletzung der Planungshoheit kann offenbar ohne konkrete Benennung einer Planung nicht vorgebracht werden. Eine pauschale Behauptung ohne konkretes Vorhaben reicht nicht aus.

Lärm:: Anhand des Gutachtens wurde deutlich, dass die Autobahn so laut ist, dass der Lärm durch die WKA keine Rolle spielt. Das Gutachten wurde nicht angezweifelt.

Schattenwurf: Hier musste wegen unterschiedlicher Bezugspunkte nachgebessert werden. Aber selbst nach der Korrektur ist kein Verstoß gegen die Festsetzungen zu sehen: Maximal 30 Tage/Jahr und nicht mehr als 30 Minuten/Tag darf Schatten auf die Häuser fallen.

Infraschall: Der Infraschall muss berücksichtigt werden, aber solange ein Abstand der dreifachen Höhe der WKA zum Wohngebiet eingehalten wird (3x210m, also 630 m), spielt Infraschall keine Rolle mehr. Die Neufahrner Anwesen sind 1200 Meter entfernt.

Landwirtschaft und Gewerbe: Zwei Pferdehofbesitzer fürchteten Kündigungen, eine Vermieterin fürchtete weniger Mieteinnahmen. Künftige Erwerbschancen seien jedoch nicht geschützt, so Präsidentin Andrea Breit.

Kopfschütteln auf Schäftlarner Seite - Zufriedenheit auf Berger Seite.

Soeben kam die Nachricht auch schriftlich:

"Die Klagen wurden abgewiesen.

Die Begründung der Urteile im Einzelnen bleibt den schriftlichen Entscheidungsgründen vorbehalten, die voraussichtlich in einigen Wochen den Beteiligten übermittelt werden.

Gegen die Urteile können die unterlegenen Kläger als Rechtsmittel binnen einen Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung beantragen."

Freitag, 26. Juni 2015

Kommt ein Windrad geflogen

Auf dem Lagerplatz neben der Starnberger Autobahn sind - von einem Sicherheitsdienst gut bewacht - in dieser Woche die ersten Bauteile der Berger Windräder "geliefert" worden.



Am Standort 2 sind die Betonarbeiten abgeschlossen, das Erdreich wird bereits wieder aufgeschüttet. Am Standort 3 sind die Bewehrungsarbeiten abgeschlossen.



Im Laufe der nächsten Woche wird es auch zur versprochenen Einladung zum "Betonierbier" für die Investoren kommen. Draußen vor dem Wald stehen währenddessen die ersten Teile bereits bereit zur Montage.

Donnerstag, 11. Juni 2015

Hereinwehende Nachrichten: Baustopp gestoppt

Die Kommanditisten (Gesellschafter) der Berger Windkraftanlagen haben es Donnerstag abend in der Post erwartungsgemäß fast einhellig abgelehnt, einen Baustopp bei den Berger Windkraftanlagen einzulegen.


So sah es gestern auf der Baustelle aus: Der Antransport des Betons

Fast 100 Personen versammelten sich in der Post, um über die Zukunft der Berger Windräder zu befinden. Wie uns einer der Investoren, der bei der Veranstaltung anwesend war, mitteilte, gab es pro 1000 investierte Euro eine Stimme. Fast 7 Millionen Euro wurden für das Projekt eingesammelt. 6584 Stimmen waren selbst oder per Vertreter anwesend. So viele Investoren wie sonst selten bei einer solchen Veranstaltung. 751 Stimmen waren (noch) nicht stimmberechtigt, weil ihre Anteile (noch) nicht im Handelsregister verzeichnet sind. Von den 5833 gültigen Stimmen sprachen sich 4828 für einen Weiterbau der Anlagen aus. Nur die Gemeinde Berg (1000 Stimmen für 1 Million Investitionssumme) und ein weiterer Investor mit 5 Stimmen stimmten für einen Baustopp.


Kann weitergehen: Das Ausgießen der Fundamente mit 1000 Kubikmeter Beton

Der Fachjurist Dr. Wüst hatte vor der Abstimmung den Investoren die Rechtsalge erläutert. Bürgermeister Monn, der durch den Gemeinderatsbeschluss in seiner Stimmabgabe gebunden war, gab nach der Abstimmung (vielleicht mit einem kleinen Lächeln auf den Lippen, wir wissen es nicht?) seine "Niederlage" zu. Unter den Investoren war - wie uns erzählt wurde - die Zustimmung zu dem eingeschlagenem Kurs groß. Verunsicherung war nicht zu spüren.


Eine Baugrube: 23m Durchmesser, 3m tief, 1m hoch

Die Bauarbeiten in den Wadlhauser Gräben werden also weitergehen. Nächste Hoffnung der Windkraftgegner sind die Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht wegen der Klagen von Schäftlarn und weiteren Klägern. Der Termin ist für den 21.7. angesetzt.

Fleißig gebaut ...

… wird derzeit weiterhin in den Wadlhauser Gräben.


Gestern im Wald: die Bauarbeiten gehen (noch?) weiter: derzeit wird Beton gegossen

Heute Abend findet die erste Gesellschafterversammlung der Kommanditisten der Bürgerwind GmbH & Ko KG statt, die darüber beschließen werden, ob sie dem Antrag der Gemeinde nachkommen, und - wie in dem Bürgerbegehren gefordert - bis zur Entscheidung der anliegenden Verfahren einen Baustopp für ihre Anlagen verfügen. Der Abstimmung geht ein Vortrag von Juristen über die Folgen eines solchen Beschlusses voraus.

Die QUH wird über die Entscheidung berichten.

Montag, 1. Juni 2015

Hereinwehende Nachricht: Gemeinde gibt Erklärung zur Windkraft ab

Gut zwei Wochen nach dem überraschenden Gemeinderatsbeschluss, dem Bürgerbegehren für einen Baustopp in den Wadlhauser Gräben nachzukommen, hat die Gemeinde heute auf ihrer Internetseite eine Erklärung abgegeben, wieso es überraschenderweise und vorerst doch noch nicht zum Baustopp kommt.

Wie im QUH-Blog schon längst berichtet, wurde für den 11.6 eine Gesellschafterversammlung der "Bürgerwind GmbH & Ko KG" einberufen, die dies allein durchsetzen könnte.

Am Freitag war es zu einem Gespräch zwischen den Initiatoren des Begehrens und der Gemeinde gekommen. Die Initiatoren hatten versucht, der Gemeinde einen neuen Rechtsanwalt für die Angelegenheit vorzuschlagen, die Gemeinde entschloss sich, ihrem bisherigen Rechtsbeistand weiter zu vertrauen.

Der Link zur Gemeindeerklärung: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2934,1

Dienstag, 26. Mai 2015

Der Pfingstliche Baustopp

Am Pfingstmontag herrschte auf den vier Windkraft-Baustellen in den Wadlhausergräben tatsächlich für einen Tag lang jener Zustand, den sich einige Bürger erträumen. Es passierte einen ganzen Tag lang: Nichts.


Ich werde bald ein Windkraftwerk sein

Gelegenheit für einen feiertäglichen Spaziergang, bei dem man gut den Fortgang der Arbeiten beobachten kann.


Am wenigsten passiert ist bisher an der südlichsten Anlage No. 1.


Hier - in der Nähe der Autobahn - ist man stellenweise noch dabei, den Waldweg zu verbreitern, wofür erst noch die Baumstrünke entfernt werden müssen.


Der Bauplatz oben auf dem Hügel ist hingegen schon fertig: Der Platz, wo der schwere Baukran stehen wird, muss um einige Meter aufgeschüttet werden.

Als nächstes wird die Baugrube für das Fundament ausgehoben. Derzeit geschieht das bei der Anlage Nummer 4, jener Anlage, die am nächsten an der Olympiastraße gelegen ist. Die Grube für das Fundament ist hier so gut wie fertig. Sie misst ca. 20m im Durchmesser und ist 4 Meter tief.


Baugrube Nummer 4

Nebenan bei der Anlage Nummer 3 ist man schon einen Schritt weiter. Die Grube ist bereits vermessen, der Untergrund gefestigt, und gerade wird alles vorbereitet, um das Betonfundament aufzunehmen.


Baugrube 3: Die Erdarbeiten sind fertig


Genau hier kommt das Windrad hin: 680,97 (Meter über Normal Null)

Am allerweitesten sind die Arbeiten am Windrad Nummer 2, das neben der großen Kiesgrube liegt. Hier ist der Untergrund schon ausgegossen, die Armierung ist so gut wie fertig. Erstaunliches ist hier in der kurzen Bauzeit passiert.

Am Bauplatz 2 sieht es schon fast nach Kraftwerk aus …


… und sogar die ersten Bauteile des Lieferanten ENERCON sind schon da.

Radler, Rentner und Reiter, die den Feiertag entlang dieser Anlagen angetroffen wurden, waren übrigens allesamt beeindruckt und neugierig, aber kein bisschen entsetzt über die Arbeiten. Der Wald nebenan steht still und schweigt; die Vögel zwitschern immer noch und die Kröten sind gewandert.

Donnerstag, 21. Mai 2015

Die Bildunterschrift der Woche


Wunderbare Welt der Politik … Ausriss aus dem "Merkur" von heute

Mittwoch, 20. Mai 2015

Gemeinderat sagt ja zum Bürgerbegehren … es findet nicht statt!

Die 7. Gemeinderatssitzung: Die Zuschauerränge waren gut gefüllt, aber nicht überfüllt. Abgestimmt wurde zunächst über eines der Themen, das die Berger beschäftigt wie kaum ein anderes: Es ging um den Bau einer Badehütte in Unterberg. Sie wurde einstimmig abgelehnt, so wie das Verwaltungsgericht ihre Vorgängerin abgelehnt hatte. Eine Premiere gab es dabei auch. Den Vortrag machte kundig und sachlich zum ersten Mal Frau Isabell Pilgram, die nach 3-jähriger Ausbildung in den Dienst im Bauamt übernommen wurde. Willkommen!



Dann der TOP 4, das Bürgerbegehren für einen Baustopp der Windkraftanlagen. Auf den Punkt gebracht: Das Begehren hatte einen durchschlagenden Erfolg, aber ein Bürgerentscheid findet - gegen 3 QUH-Stimmen - nicht statt. Und das geht so: 822 Berger Bürger hatten per Unterschriftenlisten kund getan, dass sie einen Bürgerentscheid über folgenden, verschwurbelten Satz wünschten:

Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN)."

Der Gemeinderat hat bei "wohlwollender Auslegung" die Zulässigkeit des Begehrens festgestellt. Es sei der Gemeinde wichtig, dem Anliegen der 822 Berger Bürger nachzukommen. Man trägt ihrem Wunsch allerdings sofort Rechnung: Zugleich beauftragt der Rat mit großer Mehrheit (17:3) den Bürgermeister damit, dass die Gemeinde den Inhalt des Begehrens ohne Bürgerentscheid umsetzt und "als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird".

Auf deutsch: Die Gemeinde ist ab sofort für einen Baustopp!



Damit wird nun die Gemeinde eine Versammlung der Gesellschafter der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG einberufen und bei den 169 Investoren eine Abstimmung über einen Baustopp herbeiführen.

Der Bürgermeister wird für einen Baustopp stimmen. Was die anderen Investoren, die die Mehrheit mit über 80% der Anteile besitzen, tun, ist deren Sache. Ein längerer Baustopp könnte allerdings die baldige Insolvenz der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG bedeuten.

Mit dieser Abstimmung, die schnellstmöglichst stattfinden muss, dürften "sämtliche zulässigen Rechtshandlungen" vorgenommen sein. Jedenfalls ist keinem Juristen eine andere eingefallen. "Das Bürgerbegehren hat sich somit erledigt. Die Durchführung des Bürgerentscheides entfällt," lautet die Konsequenz dieses Beschlusses.

Art. 18a Abs. 14 GO: "Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt."

Außer 3 Gemeinderäte der QUH stimmten alle Anwesenden für diesen Beschluss, der besagt, dass der Gemeinderat nunmehr für einen Baustop der von ihr geplanten und mitfinanzierten Anlagen eintritt.

Teile der QUH hätten lieber tatsächlich einen Bürgerentscheid gesehen: GR Kaske wollte wissen, ob dieses beschleunigende Vorgehen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgesprochen sei … "Nein"; GR Grundmann hatte den Eindruck, dass es den Bürgern auch darum gegangen sei, abstimmen und mitreden zu dürfen. GR Ammer sah sich nach 4 Jahren Kampf für die Windräder "aus Gewissensgründen" nicht befähigt, einen Beschluss zu unterstützen, der gegen die Windräder sei und wollte ebenfalls lieber eine Bürgerentscheid. GR Steigenberger fühlte ähnlich, wandte aber ein, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens den Bergern nur vorgemacht hätten, dass sie noch etwas zu entscheiden hätten. In Wahrheit seien die Entscheidungen längst gefallen und es sei besser, dies so schnell wie möglich deutlich zu machen.

Auf jeden Fall spart man so den 5-stelligen Betrag, den ein Bürgerbegehren kostet.


Nein. Kein Bürgerentscheid.

Dienstag, 19. Mai 2015

Was Bürger begehren

Heute Abend findet im Rathaus die 7. Gemeinderatssitzung statt. Unter TOP 4 findet sich das "Bürgerbegehren Windkraft "Nicht (weiter)bauen, solange nicht alle Entscheidungen gefallen sind"; Beschlussfassung über die Zulässigkeit gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO."


Rätsel Bürgerbegehren

In einem offenen Brief hat sich der Initiator des Begehrens Dr. Höfener noch einmal an die Gemeinderäte gewandt. In dem Brief heißt es unter anderem: "Bei dieser Abstimmung geht es darum, ob dem Willen der Bürger, über ein wichtiges Projekt in der Gemeinde abzustimmen, stattgegeben wird.", weshalb er fordert "einen Baustopp zu beschließen, der bis zum Zeitpunkt der Abstimmung gilt". Letzteres sei möglich.

Leider sind diese Formulierungen zumindest irreführend. Das Begehren selbst fordert nur eine zeitliche Verzögerung und keine "Abstimmung über ein wichtiges Projekt in der Gemeinde". Einen Baustopp zu beschließen, liegt hingegen längst nicht mehr im Ermessen der Gemeinde … und somit auch nicht mehr in der Macht eines Bürgerbegehrens. Es besitzt nur die Kraft eines Gemeinderatsbeschlusses.

Die vom Landratsamt und den Gerichten bisher bestätigte Genehmigung wurde lange vor dem Bekanntwerden des Bürgerbegehrens für einen fast 7-stelligen Betrag von der Gemeinde an die "Bürgerwind Berg GmbH & Co KG" verkauft, an der die Gemeinde mit ihrer Millioneninvestition (die sie bei einem Baustop gefährden könnte) umgekehrt nur einen Minderheitenanteil von ca. 15% besitzt.

Zum Vergleich: Wo kämen wir hin, wenn der Gemeinderat einem Bauherren eine erteilte Baugenehmigung nach Baubeginn ohne dessen Verschulden einfach wieder entziehen könnte? Für das Bauprojekt der "Bürgerwind GmbH & Co KG" ist dies - nach Einschätzung der QUH - ebenfalls nicht möglich. Auch ein erfolgreiches Bürgerbegehren würde daran nichts Entscheidendes ändern. Der Windparkbauer "Bürgerwind Berg" ist nicht der Gemeinde, sondern allen Gesellschaftern und Investoren verpflichtet, für die jeder Baustopp einen Geldverlust bedeuten würde.

Die QUH hat die möglichen Folgen des Begehrens bereits vor Wochen dargelegt:
http://quh.twoday.net/stories/es-wird-weiter-in-die-haende-gespuckt/

QUH

QUH Suche

 

Litfaß-Säule

Merkurtransit2016

Aktuelle Beiträge

Re: Research on Things...
ammer - Di, 15.5.18, 14:52
Fw: Update your account
ammer - Sa, 12.5.18, 20:26
Research on Things to...
ammer - Sa, 12.5.18, 20:26
Re: Research on Travel...
ammer - Mi, 7.2.18, 18:12
Research on Travel Tips
ammer - Do, 1.2.18, 15:40

QUH-Count

Besucher

Blogger Status

Du bist nicht angemeldet.

Die QUH ist vom Eis!

Liebe QUH-Blog-Leser/innen,

wir haben hart gearbeitet. 4.520 Artikel, 5.105 Kommentare & Antworten sowie 9.156 Bilder sind nun erfolgreich auf unsere neue QUH-Weide umgezogen. Wir danken allen, die dies durch ihre Spenden möglich gemacht haben.

Kommen Sie mit und passen Sie das Lesezeichen Ihres Browsers an unsere neue Webadresse http://quh-berg.de an.

Zum neuen QUH-Blog »