"Angst und bang" werde ihm, sagte Gemeinderat Dr. Haslbeck, wenn er den neuen Windatlas betrachte, der für das Gebiet der Waldhäuser Gräben nur 5,1 m/s in 130 m Höhe angibt. "Bei uns macht eine WKA wegen des fehlenden Windes keinen Sinn", lautete sein Fazit un kurbelte damit erneut die Diskussion um den möglichen Ertrag an.
Robert Sing fand den neuen Windatlas zwar deutlich besser als seinen Vorgänger, bemängelte aber ungenaue Angaben, vor allem im Süden Bayerns. Die Angaben seien nicht ganz korrekt, da das Gelände nicht genau dargestellt sei. Die Gutachten hätten andere Zahlen ergeben, und es spielten noch ganz andere Faktoren wesentliche Rollen. "Es liegt doch nicht in meinem Interesse, unwirtschaftliche Anlagen aufzustellen, Herr Dr. Haslbeck."
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie weist ausdrücklich darauf hin, dass der Windatlas weder eine Messung noch ein darauf aufbauendes Gutachten ersetzt.
Die Frage nach der 10H-Regelung, gestellt von GR Reiser, konnte Robert Sing nur mit Achselzucken beantworten. Es sei offenbar nicht so einfach, sonst wäre sie schon da - allerdings ist er sich sicher, dass etwas kommen wird. Bereits erteilte Genehmigungen würden aber sicherlich nicht davon betroffen sein.
Als GR Gastl-Pischetsrieder fragte, ob wir denn dann womöglich die einzigen in Oberbayern seien, die Windkraftanlagen hätten, schalteten sich Alex Reil und BGM Monn ein. Mit den WKA in den Waldhäuser Gräben wäre endlich die Möglichkeit gegeben, die von allen gewollte Energiewende, deren Umsetzung so große Probleme macht, zu erreichen.
Eine Kröte müssen die Berger allerdings schlucken, wenn sie die WKA bauen: Es sind nicht nur 105.000 € für die Ersatzaufforstung von 1,05 ha zu zahlen, sondern es ist auch eine Ersatzzahlung in Höhe von 331.248 € an den Bayerischen Naturschutzfond wegen des Eingriffs in das Landschaftsbild zu leisten. Bei ausgewiesenen Vorranggebieten können 50% des Betrags erlassen werden. Allerdings ist dieser Erlass nur bei durch die Regionalen Planungsverbände ausgewiesenen Gebiete vorgesehen. Sowohl BGM als auch Landrat waren jedoch der Meinung, der Landkreis Starnberg sei zwar eine kleinere Einheit, aber ein Abschlag hätte möglich sein sollen. BGM Monn bezeichnete den ablehnenden Bescheid als "sehr enttäuschend". Das sei offenbar "von oben nicht gewünscht" gewesen, "so viel wage ich in den Raum zu stellen".