Mittwoch, 20. Mai 2015

Gemeinderat sagt ja zum Bürgerbegehren … es findet nicht statt!

Die 7. Gemeinderatssitzung: Die Zuschauerränge waren gut gefüllt, aber nicht überfüllt. Abgestimmt wurde zunächst über eines der Themen, das die Berger beschäftigt wie kaum ein anderes: Es ging um den Bau einer Badehütte in Unterberg. Sie wurde einstimmig abgelehnt, so wie das Verwaltungsgericht ihre Vorgängerin abgelehnt hatte. Eine Premiere gab es dabei auch. Den Vortrag machte kundig und sachlich zum ersten Mal Frau Isabell Pilgram, die nach 3-jähriger Ausbildung in den Dienst im Bauamt übernommen wurde. Willkommen!



Dann der TOP 4, das Bürgerbegehren für einen Baustopp der Windkraftanlagen. Auf den Punkt gebracht: Das Begehren hatte einen durchschlagenden Erfolg, aber ein Bürgerentscheid findet - gegen 3 QUH-Stimmen - nicht statt. Und das geht so: 822 Berger Bürger hatten per Unterschriftenlisten kund getan, dass sie einen Bürgerentscheid über folgenden, verschwurbelten Satz wünschten:

Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN)."

Der Gemeinderat hat bei "wohlwollender Auslegung" die Zulässigkeit des Begehrens festgestellt. Es sei der Gemeinde wichtig, dem Anliegen der 822 Berger Bürger nachzukommen. Man trägt ihrem Wunsch allerdings sofort Rechnung: Zugleich beauftragt der Rat mit großer Mehrheit (17:3) den Bürgermeister damit, dass die Gemeinde den Inhalt des Begehrens ohne Bürgerentscheid umsetzt und "als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird".

Auf deutsch: Die Gemeinde ist ab sofort für einen Baustopp!



Damit wird nun die Gemeinde eine Versammlung der Gesellschafter der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG einberufen und bei den 169 Investoren eine Abstimmung über einen Baustopp herbeiführen.

Der Bürgermeister wird für einen Baustopp stimmen. Was die anderen Investoren, die die Mehrheit mit über 80% der Anteile besitzen, tun, ist deren Sache. Ein längerer Baustopp könnte allerdings die baldige Insolvenz der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG bedeuten.

Mit dieser Abstimmung, die schnellstmöglichst stattfinden muss, dürften "sämtliche zulässigen Rechtshandlungen" vorgenommen sein. Jedenfalls ist keinem Juristen eine andere eingefallen. "Das Bürgerbegehren hat sich somit erledigt. Die Durchführung des Bürgerentscheides entfällt," lautet die Konsequenz dieses Beschlusses.

Art. 18a Abs. 14 GO: "Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt."

Außer 3 Gemeinderäte der QUH stimmten alle Anwesenden für diesen Beschluss, der besagt, dass der Gemeinderat nunmehr für einen Baustop der von ihr geplanten und mitfinanzierten Anlagen eintritt.

Teile der QUH hätten lieber tatsächlich einen Bürgerentscheid gesehen: GR Kaske wollte wissen, ob dieses beschleunigende Vorgehen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgesprochen sei … "Nein"; GR Grundmann hatte den Eindruck, dass es den Bürgern auch darum gegangen sei, abstimmen und mitreden zu dürfen. GR Ammer sah sich nach 4 Jahren Kampf für die Windräder "aus Gewissensgründen" nicht befähigt, einen Beschluss zu unterstützen, der gegen die Windräder sei und wollte ebenfalls lieber eine Bürgerentscheid. GR Steigenberger fühlte ähnlich, wandte aber ein, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens den Bergern nur vorgemacht hätten, dass sie noch etwas zu entscheiden hätten. In Wahrheit seien die Entscheidungen längst gefallen und es sei besser, dies so schnell wie möglich deutlich zu machen.

Auf jeden Fall spart man so den 5-stelligen Betrag, den ein Bürgerbegehren kostet.


Nein. Kein Bürgerentscheid.

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