Dienstag, 1. Oktober 2013

Verfassung versus Landesvater

Wie die Zeitungen heute melden, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Windräder nicht prinzipiell gegen den Landschaftsschutz verstoßen. Nötig wurde die Entscheidung nach einigen Popularklagen aus dem Starnberger Raum. Die Berger Windkraftpläne in den Wadlhauser Gräben waren u.a. der Auslöser der Klagen gewesen.

Um herauszufinden, ob - entgegen der Dienstanweisung des Landesvaters - in Berg Windkraftanlagen genehmigt werden könnten, hat die QUH eine Anfrage an das Landratsamt gestellt:

"Sehr geehrter Landrat Roth,

nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes und der Dienstanweisung des "Landesvaters" stellt sich aktuell die Frage, wie das Landratsamt auf eine Anfrage aus Berg zur Genehmigung von Windrädern in den Wadlhauser Gräben reagieren würde. Wie Sie wissen, wird in unserer Gemeinde seit geraumer Zeit das Windparkprojekt vorangetrieben. Wie also würden oder müßten Sie nach heutiger Rechtslage entscheiden?

Ihre QUH"

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