Verfassung versus Landesvater
Wie die Zeitungen heute melden, hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass Windräder nicht prinzipiell gegen den Landschaftsschutz verstoßen. Nötig wurde die Entscheidung nach einigen Popularklagen aus dem Starnberger Raum. Die Berger Windkraftpläne in den Wadlhauser Gräben waren u.a. der Auslöser der Klagen gewesen.
Um herauszufinden, ob - entgegen der Dienstanweisung des Landesvaters - in Berg Windkraftanlagen genehmigt werden könnten, hat die QUH eine Anfrage an das Landratsamt gestellt:
"Sehr geehrter Landrat Roth,
nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes und der Dienstanweisung des "Landesvaters" stellt sich aktuell die Frage, wie das Landratsamt auf eine Anfrage aus Berg zur Genehmigung von Windrädern in den Wadlhauser Gräben reagieren würde. Wie Sie wissen, wird in unserer Gemeinde seit geraumer Zeit das Windparkprojekt vorangetrieben. Wie also würden oder müßten Sie nach heutiger Rechtslage entscheiden?
Ihre QUH"
Um herauszufinden, ob - entgegen der Dienstanweisung des Landesvaters - in Berg Windkraftanlagen genehmigt werden könnten, hat die QUH eine Anfrage an das Landratsamt gestellt:
"Sehr geehrter Landrat Roth,
nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes und der Dienstanweisung des "Landesvaters" stellt sich aktuell die Frage, wie das Landratsamt auf eine Anfrage aus Berg zur Genehmigung von Windrädern in den Wadlhauser Gräben reagieren würde. Wie Sie wissen, wird in unserer Gemeinde seit geraumer Zeit das Windparkprojekt vorangetrieben. Wie also würden oder müßten Sie nach heutiger Rechtslage entscheiden?
Ihre QUH"
quh - 2013/10/01 13:51
Weisung der Staatsregierung vom 30..08.2013 gilt nach wie vor
Die Weisung bis zur gesetzlichen Verankerung nichts mehr zu genehmigen, wo 10H nicht eingehalten wird gilt nach wie vor. Mit derselben Rechtskraft wie der Winderlass.
Dass das Verfassungsgericht sagt, dass Windräder Landschaftsschutzgebiete nicht beeinträchtigen, weil es sonst keine Windräder geben wird, ist ja vollkommen idiotisch. Dann setz ich doch die Grenzwerte für radioaktive Lebensmittel runter, weil ich sonst kein Sushi mehr aus Japan einführen kann.
Oder ich setze die Promillegrenze hoch , damit ich von der Wiesn mit dem Auto heimfahren kann.
Der Zweck heiligt die Mittel, oder was?
Wieso muss das Verfassunggericht eigentlich darauf achten, dass Windräder gebaut werden, egal welchen Nutzen/Schaden sie verursachen?
Haben wir noch Gewaltenteilung, oder kuschen die Gerichte vor der Politik, die von Lobbyisten in die Zange genommen werden?
Das ist schon erstaunlich.
Auf alle Fälle ändert das Urteil nichts an der Weisung der Staatsregierung und die Regelung wird kommen.
Wenn Berg das nicht abwarten kann, würde ich gern nochmals die Rgumente für die Wadlhauser Gräben als Windparkstandort hören.
Ich bin sehr gespannt auf den 10.10.13.