Was Bürger begehren
Heute Abend findet im Rathaus die 7. Gemeinderatssitzung statt. Unter TOP 4 findet sich das "Bürgerbegehren Windkraft "Nicht (weiter)bauen, solange nicht alle Entscheidungen gefallen sind"; Beschlussfassung über die Zulässigkeit gemäß Art. 18a Abs. 8 Satz 1 GO."
Rätsel Bürgerbegehren
In einem offenen Brief hat sich der Initiator des Begehrens Dr. Höfener noch einmal an die Gemeinderäte gewandt. In dem Brief heißt es unter anderem: "Bei dieser Abstimmung geht es darum, ob dem Willen der Bürger, über ein wichtiges Projekt in der Gemeinde abzustimmen, stattgegeben wird.", weshalb er fordert "einen Baustopp zu beschließen, der bis zum Zeitpunkt der Abstimmung gilt". Letzteres sei möglich.
Leider sind diese Formulierungen zumindest irreführend. Das Begehren selbst fordert nur eine zeitliche Verzögerung und keine "Abstimmung über ein wichtiges Projekt in der Gemeinde". Einen Baustopp zu beschließen, liegt hingegen längst nicht mehr im Ermessen der Gemeinde … und somit auch nicht mehr in der Macht eines Bürgerbegehrens. Es besitzt nur die Kraft eines Gemeinderatsbeschlusses.
Die vom Landratsamt und den Gerichten bisher bestätigte Genehmigung wurde lange vor dem Bekanntwerden des Bürgerbegehrens für einen fast 7-stelligen Betrag von der Gemeinde an die "Bürgerwind Berg GmbH & Co KG" verkauft, an der die Gemeinde mit ihrer Millioneninvestition (die sie bei einem Baustop gefährden könnte) umgekehrt nur einen Minderheitenanteil von ca. 15% besitzt.
Zum Vergleich: Wo kämen wir hin, wenn der Gemeinderat einem Bauherren eine erteilte Baugenehmigung nach Baubeginn ohne dessen Verschulden einfach wieder entziehen könnte? Für das Bauprojekt der "Bürgerwind GmbH & Co KG" ist dies - nach Einschätzung der QUH - ebenfalls nicht möglich. Auch ein erfolgreiches Bürgerbegehren würde daran nichts Entscheidendes ändern. Der Windparkbauer "Bürgerwind Berg" ist nicht der Gemeinde, sondern allen Gesellschaftern und Investoren verpflichtet, für die jeder Baustopp einen Geldverlust bedeuten würde.
Die QUH hat die möglichen Folgen des Begehrens bereits vor Wochen dargelegt:
http://quh.twoday.net/stories/es-wird-weiter-in-die-haende-gespuckt/

Rätsel Bürgerbegehren
In einem offenen Brief hat sich der Initiator des Begehrens Dr. Höfener noch einmal an die Gemeinderäte gewandt. In dem Brief heißt es unter anderem: "Bei dieser Abstimmung geht es darum, ob dem Willen der Bürger, über ein wichtiges Projekt in der Gemeinde abzustimmen, stattgegeben wird.", weshalb er fordert "einen Baustopp zu beschließen, der bis zum Zeitpunkt der Abstimmung gilt". Letzteres sei möglich.
Leider sind diese Formulierungen zumindest irreführend. Das Begehren selbst fordert nur eine zeitliche Verzögerung und keine "Abstimmung über ein wichtiges Projekt in der Gemeinde". Einen Baustopp zu beschließen, liegt hingegen längst nicht mehr im Ermessen der Gemeinde … und somit auch nicht mehr in der Macht eines Bürgerbegehrens. Es besitzt nur die Kraft eines Gemeinderatsbeschlusses.
Die vom Landratsamt und den Gerichten bisher bestätigte Genehmigung wurde lange vor dem Bekanntwerden des Bürgerbegehrens für einen fast 7-stelligen Betrag von der Gemeinde an die "Bürgerwind Berg GmbH & Co KG" verkauft, an der die Gemeinde mit ihrer Millioneninvestition (die sie bei einem Baustop gefährden könnte) umgekehrt nur einen Minderheitenanteil von ca. 15% besitzt.
Zum Vergleich: Wo kämen wir hin, wenn der Gemeinderat einem Bauherren eine erteilte Baugenehmigung nach Baubeginn ohne dessen Verschulden einfach wieder entziehen könnte? Für das Bauprojekt der "Bürgerwind GmbH & Co KG" ist dies - nach Einschätzung der QUH - ebenfalls nicht möglich. Auch ein erfolgreiches Bürgerbegehren würde daran nichts Entscheidendes ändern. Der Windparkbauer "Bürgerwind Berg" ist nicht der Gemeinde, sondern allen Gesellschaftern und Investoren verpflichtet, für die jeder Baustopp einen Geldverlust bedeuten würde.
Die QUH hat die möglichen Folgen des Begehrens bereits vor Wochen dargelegt:
http://quh.twoday.net/stories/es-wird-weiter-in-die-haende-gespuckt/
quh - 2015/05/19 12:01