Samstag, 13. September 2014

Fragen zur Windkraft / Pt. 3

Fragen an Herrn Sing:

Heute die letzte Folge der Fragen an den Windkraftbeauftragten der Gemeinde, Herrn Sing. Diesmal geht es um die wichtige Frage der Volllaststunden und um sein persönliches Engagement in die Windkraft.

Frage1) Ist es so, dass die Windkraftanlagen in Deutschland nach ca. 1000 Jahresstunden 40% und 4000 Jahresstunden 80% ihres Jahresoutputs erzeugt haben? Das würde ja bedeuten, dass in den anderen 5000 Stunden des Jahres WKAs praktisch keinen Beitrag zum Energiemix liefern?

Robert Sing: Es treten in der Erzeugung von Windenergie große Unterschiede zwischen Sommer- und Winterhalbjahr auf. Letzteres ist wesentlich ertragsreicher (bis zu 70 % des Jahresertrages). Dadurch wiederum ergänzen sich Windenergie und Photovoltaik hervorragend. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der in Süddeutschland installierten Photovoltaikleistung von über 10 Gigawatt. Des Weiteren ist der Strombedarf in Deutschland im Winterhalbjahr deutlich höher als im Sommerhalbjahr.


Frage 2) Sie haben wohl einmal erklärt, dass Sie an unwirtschaftlichen Anlagen kein Interesse haben. Hängt Ihre Vergütung denn davon ab, dass die Anlage später wirtschaftlich ist? Wenn nicht, ist dann nicht der Planungsauftrag selbst ihr Interesse?

Robert Sing: Die Erfüllung eines Planungsauftrages für einen Standort, der aus heutiger Sicht nicht wirtschaftlich betrieben werden kann, entspricht nicht unserer Planungsmoral. Des Weiteren wäre ein solches Vorgehen geschäftsschädigend und fern von jeglicher nachhaltiger Unternehmensphilosophie.


Frage 3) Bei wie vielen der von Ihnen geplanten WKA sind Sie auch persönlich involviert bzw. haben Sie persönlich investiert?

Robert Sing: Ich bin bei mehreren von der IB-Sing GmbH geplanten Projekten im Raum Schwaben privat beteiligt. Öffentlich kann ich an dieser Stelle die Beteiligung an dem in meiner Heimatgemeinde derzeit in Errichtung befindlichen Bürgerwindprojekt (2 WEA) nennen. Aus privatem Kapital stelle ich hier 15 % der insgesamt erforderlichen 3,0 Mio. Eigenkapitalanteil. Meine beiden Kompagnons, die mit mir die Komplementär-GmbH bilden, sind ebenfalls mit einem privaten 15 %-Anteil beteiligt. Als Projektinitiatoren stellen wir somit 45 % des erforderlichen Eigenkapitals. Den Mehrheitsanteil von 55 % stellen rund 90 Kommanditisten. Davon wiederum sind rund 70 Kommanditisten Privatpersonen aus meiner Heimatgemeinde sowie den umliegenden Nachbargemeinden.

Die QUH dankt für die ausführlichen Antworten.

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