Mittwoch, 18. September 2013

Achtung! falsche Berechnungen der neuen Abwassergebühr

Mit der Überschrift "Die gerechte Gebühr" wird für eine gute Sache geworben: die Übergabe der Abwasserproblematik an den gemeinsamen "Abwasserverband" der Seegemeinden (die QUH berichtete u.a. hier: http://quh.twoday.net/stories/453144930/ ). Gerecht ist: eine Berechnung der Abwassergebühr nach wirklicher Inanspruchnahme. Bisher wurde bei der Gebührenberechnung nicht nach Schmutz- und Regenwasser getrennt. Nun soll die Gebühr gesplittet werden - die Abwassergebühr wird wohl etwas erhöht, die neue Regenwassergebühr soll nur zahlen, wer die Niederschläge in den Kanal einleitet und nicht auf dem Grundstück versickert.

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Ende der letzten Woche wurden an die Berger Grundstücksbesitzer "Flächenermittlungen" geschickt, die der zukünftigen Abwassergebühr zu Grunde liegen werden. Über die tatsächlichen Gebühren schweigt man sich noch aus. Ungerecht ist: Erste Überprüfungen haben ergeben, dass es in diesen ersten Anschreiben zur Flächenermittlung, die größtenteils nur auf Luftaufnahmen von Aufklärungsflügen über den Privatgrundstücken basieren, von Fehlern wimmelt.

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Der Abwasserverband fordert dazu auf die "Annahmen" zu korrigieren

Weder stimmen überall die Besitzverhältnisse, allzu oft wird - entgegen der Sachlage - davon ausgegangen, dass Dachflächen prinzipiell in den Kanal entwässert werden (was in Berg, wo Versickerung auf dem eigenen Grundstück eigentlich Vorschrift ist, eher der Ausnahme entsprechen dürfte). Peinlich: es gibt sogar offensichtliche Rechenfehler, alle uns bekannten Fehler waren zu Ungunsten der Verbraucher:

Abwasserflaechen
Ein Gartenhaus mit 11qm (D2) mit begrüntem Dach (Faktor 0,5), das voll in den Garten entwässert wird (Faktor 0) und deshalb kein Abwasser und somit keine Gebühren verursacht, wird vom Abwasserverband mit 5qm angesetzt.

Der Abwasserverband fordert dazu auf, die brieflich gemachten Annahmen, die stellenweise "Unterstellungen" sind, zu korrigieren. Wir würden dringend zur genauen Überprüfung auffordern. In einem Fall wurden über 750qm angenommen, die in den Kanal entwässert werden. Tatsächlich dürfte es sich um ca. 30 qm handeln, die wirklich in den Kanal abfließen. Eine erstaunliche Fehlerquote von mehr als 2500%!

Die Einspruchsfrist dauert nur noch bis zum 14.10.! Der Abwasserverband ist unter der Nummer 08151-90882-881 zu erreichen. Auskünfte darüber, ob Ihr Haus an die Kanalisation angeschlossen ist, erteilt nach bestem Wissen die Gemeinde, wo der Abwasserverband selbst offensichtlich nicht nachgefragt hat.

Wenn Ihre Abrechnung auch nicht stimmt, schreiben Sie uns:
quh@quh-berg.de

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