Montag, 9. Juli 2012

Bürgermeisterkandidatinnentagebuch #4

Tausend Termine, tausend Diskussionen, tausend Blogeinträge - und kein Tagebuch? Zeit wird's!

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Treffpunkt: Kreisel
Jokl Kaske, Elke Link, Uwe Kläner und Elke Grundmann

STAdtradeln! Die Qühe Uwe Kläner und Peter Moritz haben es geschafft, für die Gemeinde Berg derzeit 169 Radler in dreizehn Teams zu aktivieren. Fast 6000 Kilometer waren bis gestern Vormittag zurückgelegt. Eine gute Gelegenheit für die QUH-Gemeinderäte, eine alte Tradition aufzugreifen und einige Tagesordnungspunkte der nächsten Sitzung abzuradeln.

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Station 1: Brunnen

Schon nach wenigen hundert Metern können wir wieder absteigen. Ein privater Bauantrag sieht zwei Varianten für einen Um- bzw. Neubau an der Ampelkreuzung in Berg vor. Bei einer der beiden Varianten müsste der Brunnen weichen. Das muss sich erst setzen - wie groß sind die geplanten Gebäude? Was hätte das für Auswirkungen auf die Wohn- und Geschäftsstruktur in Berg?

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Vorbei am Biber ...

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... zu Station 2: ADAC

Kapellenweg, Annakapelle, Martinsholzen, vorbei an den stetig knabbernden Bibern. Wir treffen auf eine Radlergruppe des ADAC Südbayern (offenbar kein Widerspruch in sich), die am Bachjägerweg rastet. Gleich werden wir netterweise mit Würstchen und Schokolade gefüttert.

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Station 3: Habichtweg

Weiter Richtung Biberkor: Hier soll Wohnfläche in Bürofläche für einen örtlichen Unternehmer umgewandelt werden. Eine lange Geschichte, für die nun hoffentlich mit Hilfe des Landratsamts eine akzeptable Lösung gefunden wird.

Die Strecke führt uns noch zu zwei weiteren Privathäusern, bei denen an- bzw. um- oder neu gebaut werden soll. Der Entscheidungsspielraum ist nicht sehr groß - beide Vorhaben liegen im Außenbereich und müssen daher nach §35 des Baugesetzbuchs beurteilt werden. Was das heißt? Im Außenbereich darf nur gebaut werden, wenn ein Vorhaben z.B. landwirtschaftlich privilegiert ist, der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- und Wasserenergie dient (auch der Kernenergie übrigens, allerdings nur zu friedlichen Zwecken) oder der öffentlichen Versorgung. Öffentliche Belange dürfen nicht entgegenstehen. Im Einzelfall können allerdings Bauvorhaben zugelassen werden - u.a. solange sie keinem Flächennutzungsplan widersprechen und keine Splittersiedlungen zu befürchten sind. Ein Gebäude darf dann neu errichtet werden, wenn das vorhandene Gebäude zulässigerweise gebaut wurde und es für den Eigenbedarf genutzt wird.

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Zwischenstopp: Waldcafé

Gerade noch schaffen wir die knappen Öffnungszeiten im schönen Waldcafé. Unbedingt bald wieder hin!

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Unsere Route

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Übers Wochenende steigerten sich die Berger Radler mittlerweile auf 7.646km mit 1.100 kg. Die Oskar-Maria-Graf-Schule und das QUH-Team liefern sich ein spannendes Kopf-an-Kopf-Rennen ...

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