Montag, 16. November 2009

Neues "vom" Dipl. Ing. Dr. h.c. Siegfried Genz

Hier in der "Redaktion" können wir sicher sein, dass wir aufgeregte Leserpost bekommen, wenn wir auch nur im Vorbeigehen dreieinhalb Sätze über unseren Mitbürger Dipl. Ing. Dr. h.c. Siegfried Genz verlieren.

P1000396
Vor den Toren vom Genz. Muss die QUH auf so ein Wappentier neidisch sein?

Diesmal kam folgende Mail:

"Verehrte QUH-Mail-Redaktion,
ich kann es kaum fassen, nachdem ich die Info vom 11.09.2009 gelesen habe:
'Neues gibt es auch vom Genz: Ende November endet seine "Äußerungsfrist für die Beseitigungsanordnung" seiner Schwarzbauten auf der Maxhöhe. Wir sind gespannt, ob dann - so wie es Recht und Ordnung wäre - die Abrißbagger auf das Grundstück rollen. Daran glauben können wir - bis wir es gesehen haben - nicht.'
Abgesehen von der grundsätzlich unglaublichen Respektlosigkeit “vom Genz” zu sprechen: Ist DAS wirklich Ihr Problem? Wie peinlich! Man muss nicht “Partei” sein, um verständnislos den Kopf darüber zu schütteln, dass eine Gemeinde mit dem Bettelstab jederzeit an die Tore am Enzianweg klopft, wenn sie etwas braucht, und ein “QUH” hämisch auf den Abrissbagger wartet (übrigens: nicht mit “ß”, aber das muss man ja nicht unbedingt wissen, Hauptsache, man hat heiße, neidhaltige Luft verblasen). Man muss offensichtlich auch nicht groß (ergo: Volkspartei) sein, um zu beweisen, wie klein der von Mißgunst und Neid getriebene Geist geraten ist: welcome to the club of drab parties. Aber es trifft mich nicht unerwartet, dass eine kurzzeitig erfrischende Stimme namens QUH den schnellstmöglichen Weg in die Niederungen der “Piffer”* gefunden hat.
Donald Mc L (Maxhöhe)"


Dazu ist folgendes zu sagen: Lieber Donald Mc L., danke für Ihren Hinweis, dass das Gefährt, das man auf der Maxhöhe so schmerzlich vermisst, "Abrissbagger" und nicht "Abrißbagger" heißt. Wie einige andere große Medien halten wir uns im QUH-Blog (manchmal) noch an die alte Rechtschreibung.
Wenn Sie allerdings ein derart gesetzestreuer Mensch sind, dass Sie schon Verstöße gegen die Rechtschreibordnung ahnden, müssen wir doch unserer Verblüffung Ausdruck geben, dass Sie Hinweise auf massive und bewusste Verstöße gegen Bauordnungen und Gerichtsbeschlüsse als Neid abtun.
Im Idiom des Landkreises, in dem wir beide wohnen, ist es auch keine "unglaubliche Respektlosigkeit" über "Neues vom Genz" zu schreiben, man könnte auch jederzeit "Neues vom König Ludwig" berichten, ohne bei königstreuen Bayern anzuecken.
Wir erlauben uns abschließend noch den Hinweis, dass es richtig "die" QUH und nicht "ein" QUH heißt, freuen uns allerdings außerordentlich über den Hinweis auf den "Piffer", da wir - auch dies ein möglicher Unterschied zu Dipl. Ing. Dr. h.c. Siegfried Genz - mehr Wert auf die Vergrößerung unseres Wortschatzes als auf die Vermehrung unseres Grundbesitzes legen. Also: herzlichen Dank für ihr Interesse. Ich muss gestehen, dass es mir außerordentliches Vergnügen bereitet, mich mit Ihnen intellektuell auszutauschen.

Ihre QUH

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