Hereinstürmende Nachrichten: Berg beantragt 4 Windräder!
Jetzt erst recht? - In der rätselhafterweise nicht-öffentlichen Sitzung des Berger Gemeinderates vom Dienstag abend wurde beschlossen, das Verfahren zum Bau von 4 Windkraftanlagen - gegen die Verlautbarungen der "großen" Politik - wie geplant auf Grund der herrschenden Gesetzeslage fortzuführen. Das heißt, dass die Gemeinde nun darangehen wird, beim Landratsamt einen Antrag auf Genehmigung von 4 Windrädern in den Wadlhauser Gräben zu stellen. Das dürfte noch gut einen Monat dauern.
Die Chancen für die Genehmigung stehen - entgegen den Verlautbarungen der "großen" Politik - recht gut.
Schon im Oktober hatte Landrat Roth, dann sozusagen Herr des Verfahrens, auf Anfrage der QUH zu den Aussichten eines solchen Antrages eine eindeutige Antwort gegeben. Er schrieb uns:
"Sehr geehrter Herr Dr. Ammer,
auf Ihre E-Mail kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Landratsamt ist gebunden, Genehmigungen nach der aktuellen Rechtslage zu erteilen. Sofern ein genehmigungsfähiger Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage beim Landratsamt Starnberg eingeht, werden alle hierfür erforderlichen Schritte eingeleitet und eine Genehmigung erteilt. Es sei denn, dem Landratsamt liegt eine schriftliche anderslautende Weisung der vorgesetzten Behörde vor. Da eine Weisung, die entgegen der aktuellen Rechtslage erteilt wird, Schadensersatzforderungen seitens der Investoren auslöst, ist mit einer solchen nicht zu rechnen.
Die bisherigen Äußerungen aus der Politik und den Ministerien zu dem Thema sind keine Dienstanweisungen.
Freundliche Grüße Karl Roth / Landrat"
Entgegen den Verlautbarungen der bayerischen Staatsregierung dürfte sich an diesem Szenario juristisch nichts verändert haben. Die Gesetzeslage ist bislang unverändert, sodass Berg mit einer Genehmigung der Anlagen trotz dem 10H-Gerede rechnet. Auch die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen - glaubt man den Gerüchten aus Bonn - scheint sich trotz neuem EEG-Gesetz zu bestätigen. Auch und gerade in den Wadlhauser Gräben.
All dies kam in der Gemeinderatssitzung - vorgetragen von kompetenten Leuten - zur Sprache. Wieso der Öffentlichkeit diese Diskussion "von allgemeinem Interesse" - wie die Gemeinde in ihrer Presseerklärung zugibt, "nicht öffentlich" geführt wurde, und die Gemeinde nur das Ergebnis mitteilt, ist uns ein Rätsel, Die QUH hat dagegen - umsonst und wiederholt - protestiert.
Die Antragstellung hingegen halten wir für vernünftig. Ansonsten wären die bisherigen Planungskosten von über 200.000 € "in den Wind geschrieben". Nun kann man entweder Bauen (eine Genehmigung gilt für 4 Jahre, eine Baupflicht besteht natürlich nicht) oder im Ablehnungsfall für den es keine Rechtsgrundlage gibt, Regressforderungen stellen. Einen Bau der Anlagen wird allerdings erst der neue Gemeinderat zu entscheiden haben. - Mal sehen ob es dann noch eine so "große Mehrheit" wie gestern abend für die Berger Windräder gibt.
Die heutige Presseerklärung der Gemeinde finden Sie hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2585,160
Die Antwort des Landrates auf die Anfrage der QUH vom Oktober hier: http://quh.twoday.net/stories/hereinbrechende-mails-der-landrat-antwortet-der-quh
Die Chancen für die Genehmigung stehen - entgegen den Verlautbarungen der "großen" Politik - recht gut.
Schon im Oktober hatte Landrat Roth, dann sozusagen Herr des Verfahrens, auf Anfrage der QUH zu den Aussichten eines solchen Antrages eine eindeutige Antwort gegeben. Er schrieb uns:
"Sehr geehrter Herr Dr. Ammer,
auf Ihre E-Mail kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Landratsamt ist gebunden, Genehmigungen nach der aktuellen Rechtslage zu erteilen. Sofern ein genehmigungsfähiger Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage beim Landratsamt Starnberg eingeht, werden alle hierfür erforderlichen Schritte eingeleitet und eine Genehmigung erteilt. Es sei denn, dem Landratsamt liegt eine schriftliche anderslautende Weisung der vorgesetzten Behörde vor. Da eine Weisung, die entgegen der aktuellen Rechtslage erteilt wird, Schadensersatzforderungen seitens der Investoren auslöst, ist mit einer solchen nicht zu rechnen.
Die bisherigen Äußerungen aus der Politik und den Ministerien zu dem Thema sind keine Dienstanweisungen.
Freundliche Grüße Karl Roth / Landrat"
Entgegen den Verlautbarungen der bayerischen Staatsregierung dürfte sich an diesem Szenario juristisch nichts verändert haben. Die Gesetzeslage ist bislang unverändert, sodass Berg mit einer Genehmigung der Anlagen trotz dem 10H-Gerede rechnet. Auch die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen - glaubt man den Gerüchten aus Bonn - scheint sich trotz neuem EEG-Gesetz zu bestätigen. Auch und gerade in den Wadlhauser Gräben.
All dies kam in der Gemeinderatssitzung - vorgetragen von kompetenten Leuten - zur Sprache. Wieso der Öffentlichkeit diese Diskussion "von allgemeinem Interesse" - wie die Gemeinde in ihrer Presseerklärung zugibt, "nicht öffentlich" geführt wurde, und die Gemeinde nur das Ergebnis mitteilt, ist uns ein Rätsel, Die QUH hat dagegen - umsonst und wiederholt - protestiert.
Die Antragstellung hingegen halten wir für vernünftig. Ansonsten wären die bisherigen Planungskosten von über 200.000 € "in den Wind geschrieben". Nun kann man entweder Bauen (eine Genehmigung gilt für 4 Jahre, eine Baupflicht besteht natürlich nicht) oder im Ablehnungsfall für den es keine Rechtsgrundlage gibt, Regressforderungen stellen. Einen Bau der Anlagen wird allerdings erst der neue Gemeinderat zu entscheiden haben. - Mal sehen ob es dann noch eine so "große Mehrheit" wie gestern abend für die Berger Windräder gibt.
Die heutige Presseerklärung der Gemeinde finden Sie hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2585,160
Die Antwort des Landrates auf die Anfrage der QUH vom Oktober hier: http://quh.twoday.net/stories/hereinbrechende-mails-der-landrat-antwortet-der-quh
quh - 2014/02/19 12:00
2 Fragen:
1. Wer aus dem GR hat dagegen gestimmt? (Wichtige Grundlage für eigene Wahlentscheidung demnächst)?
2. Auf welcher Grundlage sollen die WKA beantragt werden: FLN-Plan oder BP? Anders gesagt: Wie weit ist der BP?
Selber denken und nicht denken lassen
kurz nachdenken und schon kann man sich das selbst beantworten:
1. Wer hat wie gestimmt. Hier bleibt Ihnen nur die Möglichkeit jede/n Gemeinderat/ätin einzeln zu befragen.
Da es sich um eine nichtöffentliche Sitzung gehandelt hat, darf Ihnen niemand, auch der große Vorsitzende der QUH nicht mitteilen, wer wie gestimmt hat. Jeder einzelne Gemeinderat darf natürlich darüber Auskunft geben, wie er persönlich gestimmt hat. Nach der Gemeinderatswahl darf ja auch jeder Bürger jedem der es wissen will erzählen, wen er gewählt hat. Da die Kommunalwahlen aber in einer geheimen Wahl stattfinden und die GR-Sitzung nicht öffentlich war, liegt es dann an Ihnen, ob Sie dem Bürger glauben, wen er gewählt hat oder ob Sie dem Gemeinderat glauben, wie er gestimmt hat.
2. Auf welcher Grundlage sollen die WKA beantragt werden: FNP Ober B-Plan:
Wer die Tagesordnungen des Gemeinderats regelmäßig liest, dem dürfte nicht entgangen sein, dass seit der öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfs noch nicht über die eingegangenen Anregungen und Bedenken im Gemeinderat abgestimmt wurde. (das muss nämlich in öffentlicher Sitzung erfolgen.) - Demzufolge dürfte der B-Plan auch noch keine Planreife erreicht haben. - Das braucht er aber auch nicht, um einen Genehmigungsantrag stellen zu können. Nach Bau-GB sind die WKAs privilegierte Bauvorhaben und somit grundsätzlich überall im Aussenbereich zulässig, so lange sie alle anderen geltenden öffentlich rechtlichen Vorschriften einhalten. Seit es im Landkreis Starnberg den FNP mit Vorrangflächen für die Windkraft gibt, gilt die Privilegierung jedoch nur noch innerhalb der Vorrangflächen. (Und übrigens: 10H ist nur eine Absichtserklärung des Bayerischen Kabinetts, keineswegs geltendes Recht. - Da liegt ja noch nicht mal ein entsprechender Gesetzesentwurf vor.)
Derzeit kann also die Beantragung nur auf der Grundlage von BauGB in Verbindung mit FNP erfolgen. Sollte es mit der Beantragung der WKAs aber noch so lange dauern, bis der B-Plan fertig ist, dann müssen natürlich auch die Vorgaben des B-Plans eingehalten werden, was für die Gemeinde allerdings kein Problem darstellen sollte, da sie ja Herr beider Verfahren ist.
In diesem Sinne das Zitat des Physikers Meyer-Leibniz:
"Selber denken und nicht denken lassen."
Für Antworten ...
Na Sie (ja Sie, der wortgewandte QUH-Gast-Kollege)...
Aber selbstverständlich wollte ich als Antwort nicht ihr selbstgefälliges, banales Gequatsche haben, sondern etwas Substantielles.
Ad 1: Dass das Abstimmungsverhalten tatsächlich nicht öffentlich zugänglich sein soll, macht mich sprachlos. Mit Demokratie hat das für mich nichts tun, aber Sie haben damit vielleicht keine Probleme (was dann tief blicken ließe).
Ad 2: Dass es einen BP noch nicht gibt, habe ich durchaus vor Ihrem gewitzten Hinweis schon bemerkt, deswegen ja meine Frage, die ich hiermit präzisiere: soll vor Beantragung das BP-Verfahren abgeschlossen sein oder nicht?
Sollten Sie irgendetwas Schönes neuerlich loslassen wollen, dann nur zu.
(Übrigens - nur um es klarzustellen - wohne ich nicht in Neufahrn, wohl aber im Landkreis Starnberg.)
Ein ewig Rätsel will ich bleiben mir und anderen.
Ziemlich dunkle Wolken über dem Windrad der FDP. Andererseits heißt es auf der Website der FDP Berg: "Und natürlich werden wir mit konkreten Forderungen in den Kommunalwahlkampf 2014 ziehen. Momentan arbeiten wir Standpunkte zu folgenden Themen aus: ... Windkraft, insbesondere Betreiberkonzept für die Anlage auf dem Gemeindegebiet". Ob das jetzt die konkreten Ergebnisse sind und diese nur noch nicht zum Internet-Kollegen der FDP durchgedrungen sind?
Andererseits beschloss der Gemeinderat mit großer Mehrheit, dass die Gemeinde Berg einen konkreten Antrag auf Genehmigung von vier Windenergieanlagen stellen wird und noch nicht den konkreten Bau oder die Investition in eine WKA.
Ob sich da gar in der CSU-Fraktion ein Unterstützer für den Parteivorsitzenden Horst Seehofer gefunden hat? Eher unwahrscheinlich, bekennen sich doch im CSU-Berg-Blog nur noch vier der 20 GR-Kandidaten zur Mitgliedschaft in der CSU bzw. der Senioren Union und ein Kandidat legt sogar Wert darauf parteifrei zu sein. Da finden sich mehr MTV-Mitglieder als CSU-Mitglieder, zumindest werben mehr Kandidaten bei der Vorstellung damit.
So wird es wohl doch ein ewig Rätsel bleiben, uns und anderen.