Gemeinderat sagt ja zum Bürgerbegehren … es findet nicht statt!
Die 7. Gemeinderatssitzung: Die Zuschauerränge waren gut gefüllt, aber nicht überfüllt. Abgestimmt wurde zunächst über eines der Themen, das die Berger beschäftigt wie kaum ein anderes: Es ging um den Bau einer Badehütte in Unterberg. Sie wurde einstimmig abgelehnt, so wie das Verwaltungsgericht ihre Vorgängerin abgelehnt hatte. Eine Premiere gab es dabei auch. Den Vortrag machte kundig und sachlich zum ersten Mal Frau Isabell Pilgram, die nach 3-jähriger Ausbildung in den Dienst im Bauamt übernommen wurde. Willkommen!
Dann der TOP 4, das Bürgerbegehren für einen Baustopp der Windkraftanlagen. Auf den Punkt gebracht: Das Begehren hatte einen durchschlagenden Erfolg, aber ein Bürgerentscheid findet - gegen 3 QUH-Stimmen - nicht statt. Und das geht so: 822 Berger Bürger hatten per Unterschriftenlisten kund getan, dass sie einen Bürgerentscheid über folgenden, verschwurbelten Satz wünschten:
„Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN)."
Der Gemeinderat hat bei "wohlwollender Auslegung" die Zulässigkeit des Begehrens festgestellt. Es sei der Gemeinde wichtig, dem Anliegen der 822 Berger Bürger nachzukommen. Man trägt ihrem Wunsch allerdings sofort Rechnung: Zugleich beauftragt der Rat mit großer Mehrheit (17:3) den Bürgermeister damit, dass die Gemeinde den Inhalt des Begehrens ohne Bürgerentscheid umsetzt und "als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird".
Auf deutsch: Die Gemeinde ist ab sofort für einen Baustopp!
Damit wird nun die Gemeinde eine Versammlung der Gesellschafter der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG einberufen und bei den 169 Investoren eine Abstimmung über einen Baustopp herbeiführen.
Der Bürgermeister wird für einen Baustopp stimmen. Was die anderen Investoren, die die Mehrheit mit über 80% der Anteile besitzen, tun, ist deren Sache. Ein längerer Baustopp könnte allerdings die baldige Insolvenz der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG bedeuten.
Mit dieser Abstimmung, die schnellstmöglichst stattfinden muss, dürften "sämtliche zulässigen Rechtshandlungen" vorgenommen sein. Jedenfalls ist keinem Juristen eine andere eingefallen. "Das Bürgerbegehren hat sich somit erledigt. Die Durchführung des Bürgerentscheides entfällt," lautet die Konsequenz dieses Beschlusses.
Art. 18a Abs. 14 GO: "Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt."
Außer 3 Gemeinderäte der QUH stimmten alle Anwesenden für diesen Beschluss, der besagt, dass der Gemeinderat nunmehr für einen Baustop der von ihr geplanten und mitfinanzierten Anlagen eintritt.
Teile der QUH hätten lieber tatsächlich einen Bürgerentscheid gesehen: GR Kaske wollte wissen, ob dieses beschleunigende Vorgehen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgesprochen sei … "Nein"; GR Grundmann hatte den Eindruck, dass es den Bürgern auch darum gegangen sei, abstimmen und mitreden zu dürfen. GR Ammer sah sich nach 4 Jahren Kampf für die Windräder "aus Gewissensgründen" nicht befähigt, einen Beschluss zu unterstützen, der gegen die Windräder sei und wollte ebenfalls lieber eine Bürgerentscheid. GR Steigenberger fühlte ähnlich, wandte aber ein, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens den Bergern nur vorgemacht hätten, dass sie noch etwas zu entscheiden hätten. In Wahrheit seien die Entscheidungen längst gefallen und es sei besser, dies so schnell wie möglich deutlich zu machen.
Auf jeden Fall spart man so den 5-stelligen Betrag, den ein Bürgerbegehren kostet.
Nein. Kein Bürgerentscheid.
Dann der TOP 4, das Bürgerbegehren für einen Baustopp der Windkraftanlagen. Auf den Punkt gebracht: Das Begehren hatte einen durchschlagenden Erfolg, aber ein Bürgerentscheid findet - gegen 3 QUH-Stimmen - nicht statt. Und das geht so: 822 Berger Bürger hatten per Unterschriftenlisten kund getan, dass sie einen Bürgerentscheid über folgenden, verschwurbelten Satz wünschten:
„Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN)."
Der Gemeinderat hat bei "wohlwollender Auslegung" die Zulässigkeit des Begehrens festgestellt. Es sei der Gemeinde wichtig, dem Anliegen der 822 Berger Bürger nachzukommen. Man trägt ihrem Wunsch allerdings sofort Rechnung: Zugleich beauftragt der Rat mit großer Mehrheit (17:3) den Bürgermeister damit, dass die Gemeinde den Inhalt des Begehrens ohne Bürgerentscheid umsetzt und "als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird".
Auf deutsch: Die Gemeinde ist ab sofort für einen Baustopp!
Damit wird nun die Gemeinde eine Versammlung der Gesellschafter der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG einberufen und bei den 169 Investoren eine Abstimmung über einen Baustopp herbeiführen.
Der Bürgermeister wird für einen Baustopp stimmen. Was die anderen Investoren, die die Mehrheit mit über 80% der Anteile besitzen, tun, ist deren Sache. Ein längerer Baustopp könnte allerdings die baldige Insolvenz der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG bedeuten.
Mit dieser Abstimmung, die schnellstmöglichst stattfinden muss, dürften "sämtliche zulässigen Rechtshandlungen" vorgenommen sein. Jedenfalls ist keinem Juristen eine andere eingefallen. "Das Bürgerbegehren hat sich somit erledigt. Die Durchführung des Bürgerentscheides entfällt," lautet die Konsequenz dieses Beschlusses.
Art. 18a Abs. 14 GO: "Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt."
Außer 3 Gemeinderäte der QUH stimmten alle Anwesenden für diesen Beschluss, der besagt, dass der Gemeinderat nunmehr für einen Baustop der von ihr geplanten und mitfinanzierten Anlagen eintritt.
Teile der QUH hätten lieber tatsächlich einen Bürgerentscheid gesehen: GR Kaske wollte wissen, ob dieses beschleunigende Vorgehen mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens abgesprochen sei … "Nein"; GR Grundmann hatte den Eindruck, dass es den Bürgern auch darum gegangen sei, abstimmen und mitreden zu dürfen. GR Ammer sah sich nach 4 Jahren Kampf für die Windräder "aus Gewissensgründen" nicht befähigt, einen Beschluss zu unterstützen, der gegen die Windräder sei und wollte ebenfalls lieber eine Bürgerentscheid. GR Steigenberger fühlte ähnlich, wandte aber ein, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens den Bergern nur vorgemacht hätten, dass sie noch etwas zu entscheiden hätten. In Wahrheit seien die Entscheidungen längst gefallen und es sei besser, dies so schnell wie möglich deutlich zu machen.
Auf jeden Fall spart man so den 5-stelligen Betrag, den ein Bürgerbegehren kostet.
Nein. Kein Bürgerentscheid.
quh - 2015/05/20 00:33
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weshalb? deshalb:
Nein, deshalb:
Blamage?
Die "Initiatoren" haben den Bergern eben nur vorgegaukelt, es gäbe jetzt im Stadium nach dem Baubeginn für sie noch etwas zu entscheiden. In so fern ist es richtig, dass der Gemeinderat das Verfahren abgekürzt hat … die Bürger bekommen zugleich ihren per Unterschrift geforderten Willen. Am Fortgang der Bauarbeiten ändert das eine nichts und das andere auch nichts. Das Geld ist eingesammelt und - per Vertrag - auch ausgegeben. Es wäre absurd und widersinnig jetzt Millionen zu verbrennen nachdem man 4 Jahre geplant hat und sich keinerlei nennenswerter Wiederstand geregt hat.
Wir persönlich zweifeln auch weiterhin, ob die Ablehnung in der Berger Bevölkerung wirklich sooo groß ist, wie jetzt von ein paar lauten Gegnern getan wird. Die Initatoren selbst haben beim Unterschriften-Sammeln geschickterweise stets betont, dass eine Unterschrift unter das Begehren keine Unterschrift gegen die Anlagen ist. Also darf man sie jetzt auch nicht so interpretieren.
Da muß ich Ihnen ganz klar widersprechen!
Meine Erfahrung aus den letzten Wochen und Monaten ist die, dass ALLE darauf Angesprochenen keinen blassen Schimmer von dem haben, was hier auf die Gemeinde sowohl in optischer als auch landschaftzerstörender Hinsicht zukommt.
Dass diese 4 Wolkenkratzer höchstwahrscheinlich auch noch ineffizient sein werden, die Gegend aber trotzdem auf Dauer prägend verschandeln werden, ist die andere erschreckende Erkenntnis. Und dabei spielen die Befindlichkeiten aus den Nachbargemeinden keine Rolle.
Bisher denken doch alle Uninformierten (und das ist die absolute Mehrheit) hier, dass Windkraft per se etwas Gutes ist und es keine Alternativen gibt.
Damit haben Sie diese Leute eingelullt und "überzeugt". Man kann auch sagen - "überfahren"! Die negative Überraschung wird für die Berger Bürger um so größer werden! Und was da an Ärger hochschwappen wird, werden wir dann sehen.
Ihren 4-jährigen Einsatz für das Projekt in allen Ehren, aber ich unterstelle Ihnen und dem fast gesamten GR, dass Sie die Tragweite des Projekts und die technischen Details gar nicht umrissen haben!
Sie haben sich von Gutachten in Ihrem Denken und Handeln, welches sicher ehrenwerten Ursprungs ist, leiten und beeinflussen lassen, ohne selbst gegenzuprüfen, ob das alles stimmen kann. Hätten Sie sich diese Mühe gemacht, hätten sich bei Ihnen zumindest Zweifel an dem Projekt regen müssen! Das haben Sie nicht getan.
Im Gegenteil, jeglichen berechtigten und belegbaren Einwand gegen die Windräder haben Sie mit Hinweis auf diese zweifelhaften Gutachten, welche Sie sich nicht einmal offenzulegen trauen, weggebügelt.
Hätten Sie im Vorfeld die Bürger hier wirklich informiert und ihnen aufgezeigt, was das Resultat werden wird - ich bin mir sicher, dass Sie schon von Anfang an heftigen Widerstand bekommen hätten
Lieber Augenstein,
Wie wir nun wissen war schon damals alles vergebene Liebesmüh -- JETZT ist es zusätzlich nur noch sinnlos bis lächerlich. Vor meinem geistigen Auge sehe ich Herrn Monn und Herrn Roth, wie sie sich ob ihres gelungenen Coups lachend auf die Schenkel schlagen...
Im übrigen betrachte ich die bei diesem Projekt an den Tag gelegte Vorgehensweise ob Ihrer Rücksichtslosigkeit gegen Menschen (Nachbarn!) und Natur alles andere als "ehrenwert". Die Aufzählung der widerlichen Details erspare ich uns -- es ist alles hier im Blog zu finden!
Für mich stellt das ganze einen Tiefpunkt an politischer Kultur dar, der bereits Deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt hat. Und so wird es weitergehen, wenn die sinnlosen Türme erst einmal stehen und ihre Blinklichter nachts das Voralpenland "verschönern"...
Was ist das für ein Gemeinderat, der stolz darauf ist, wie er mit seinen Nachbarn umspringt und seine eigenen Bürger ins Abseits laufen lässt?!
Ich muß Ihnen leider recht geben
Ich verabschiede mich hiermit aus dieser Diskussionsendlosschleife und widme mich wieder Dingen, wo ich etwas bewegen kann.
Ihnen alles Gute!