Eine historische Sitzung des Gemeinderates
Es war eine historische Sitzung, nicht unbedingt eine Lehrstunde in Demokratie, aber eine Demonstration von Entschlossenheit, Geschlossenheit und einer funktionierenden Verwaltung. Am Ende hatte der Gemeinderat 73 Mal einstimmig für die Vorschläge der Verwaltung gestimmt, die an diesem Abend (die SPD fehlte vollständig, die CSU halb) 73 mal 15 Stimmen erhielt und somit 1095 mal das Vertrauen der Berger Räte für eine Mammutleistung ausgesprochen bekam. Das dürfte eine historische Bestmarke in einer Sitzung sein, in der am Ende sogar noch das Internet für die Gemeindepolitik erfunden wurde.
Eine bis vor kurzem unbekannte Region macht Karriere
Ohne jede Gegenstimme und ohne jede Diskussion wurde gestern der Teilflächennutzungsplan für Windkraftanlagen beschlossen, und jede der Einwendungen gegen das Projekt vom Gemeinderat - so wie von der Verwaltung minutiös erarbeitet - beachtet, eingearbeitet oder abgelehnt.
In einer Sisyphusarbeit hatten Alex Reil und sein Team 49 inhaltsschwere Seiten vorgelegt, auf denen die Einwendungen gegen die Beschränkung von Windkraftanlagen auf die Wadlhauser Gräben minutiös abgearbeitet wurden. Am 14.12. letzten Jahres hatte der Gemeinderat von Berg dieses Projekt beschlossen.
Vor der Sitzung: Neufahrner staunen über Pläne
Wie gesagt: 73 Beschlüsse und Stellungnahmen waren notwendig. Der geheime Star der Sitzung wurden dann bislang ungekannte Lebewesen wie die Gelbbauchunke, das Große Mausohr oder die sicherlich wunderschöne Wimpernfledermaus, auf deren Belange ebenso Rücksicht genommen wurde wie auf die Angst vor dem (unhörbaren) Infraschall.
Einer von 73 Beschlüssen: Bombina variegata, die Gelbbauchunke, die erwähnend in den Teilflächennutzungsplan aufgenommen wurde (Photo: Waugsberg)
BM Monn hatte zu Anfang der Sitzung, in der es - abgesehen von einem kleinen, von der CSU losgetretenen Disput darüber, ob Fledermäuse die Autobahn fliegend entlang von Brücken oder lieber mittels Unterführung überqueren (beides scheint der Fall zu sein) - von einer Mitternachtssitzung gesprochen. So schlimm wurde es nicht. Im Wechsel trugen der Bürgermeister und sein Amtsleiter Reil die 49 Seiten umfassenden Beschlussvorlagen wortwörtlich vor (sie brauchten dafür exakt 122 Minuten). Um 21.20 Uhr gab es den historischen Fall, dass der 3. BM Steigenberger für 4 Minuten die Sitzung leiten musste (BM Monn verließ kurz den Saal, 2. BM Brunnhuber (SPD) war wie seine gesamte Fraktion abwesend).
Transparenz pur: Sogar das Photographierverbot im Rat war gestern aufgehoben
Trotz des Besucheransturms blieb es bei der manchmal absurd entschlossenen Sitzung bis auf wenige Zwischenrufe und höhnisches Gelächter ruhig auf den Zuschauerrängen: "Reines Showbusiness hier" - "Lächerlich" - "Die verarschen dich, ich hör mir den Schmarrn nicht länger an".
Drei oder vier wirklich wichtige Entscheidungen gab es an dem Abend aber doch:
1. Wie die QUH bereits berichtet hat, werden die WKAs um Neufahrn auf einen Winkel von 75 Grad begrenzt (und somit die BN genannten Flächen auf der unteren Karte ausgeschlossen).
2. Auch der zuvor nur 600 m entfernte Gemeindeteil Martinsholzen wird wegen der - neu entdeckten - "bedeutsamen Wanderachse" im Lüß- und Hälsbachtal mehr als 1000 m von der Windkraftkonzentrationsfläche entfernt sein (die Windkraftkonzentrationsfläche wird 1000 m von diesem Weg entfernt erst beginnen; s.u. das Gebiet LB-L)).
3. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Bebauungsplan aufzustellen, um innerhalb der Konzentrationsflächen wirklich nur 4 Windräder zu ermöglichen. Und zwar in diesen 4 Arealen:
Gegen Ende der Sitzung gab es dann noch den komödiantischen und den futuristischen Höhepunkt der Sitzung: Ein Rechtsanwaltsbüro wollte einen Verfahrensfehler konstruieren, weil die Unterlagen in Zimmer 14 und nicht in Zimmer 13 (wie in der Bekanntmachung geschrieben) ausgelegt worden waren. Das Gremium beschloss einstimmig, diesen unerhörten Vorgang zur Kenntnis genommen zu haben und dass für Abhilfe gesorgt worden war: "Herr Christian hat bei einer entsprechenden Anfrage bei Zimmer 13 auf die Auslegungsunterlagen in Zimmer Nr. 14 hingewiesen." (Einstimmig so angenommen)
Nach 122 Minuten wurde dann der vorletzte Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen, der eine kleine Revolution darstellt: "Bei der Auslegung vom 24.11.-28.12.2011 werden die kompletten Unterlagen auch über das Internet einsehbar sein." - Ja ist denn die QUH schon im Amt?
Good Job!
Eine bis vor kurzem unbekannte Region macht Karriere
Ohne jede Gegenstimme und ohne jede Diskussion wurde gestern der Teilflächennutzungsplan für Windkraftanlagen beschlossen, und jede der Einwendungen gegen das Projekt vom Gemeinderat - so wie von der Verwaltung minutiös erarbeitet - beachtet, eingearbeitet oder abgelehnt.
In einer Sisyphusarbeit hatten Alex Reil und sein Team 49 inhaltsschwere Seiten vorgelegt, auf denen die Einwendungen gegen die Beschränkung von Windkraftanlagen auf die Wadlhauser Gräben minutiös abgearbeitet wurden. Am 14.12. letzten Jahres hatte der Gemeinderat von Berg dieses Projekt beschlossen.
Vor der Sitzung: Neufahrner staunen über Pläne
Wie gesagt: 73 Beschlüsse und Stellungnahmen waren notwendig. Der geheime Star der Sitzung wurden dann bislang ungekannte Lebewesen wie die Gelbbauchunke, das Große Mausohr oder die sicherlich wunderschöne Wimpernfledermaus, auf deren Belange ebenso Rücksicht genommen wurde wie auf die Angst vor dem (unhörbaren) Infraschall.
Einer von 73 Beschlüssen: Bombina variegata, die Gelbbauchunke, die erwähnend in den Teilflächennutzungsplan aufgenommen wurde (Photo: Waugsberg)
BM Monn hatte zu Anfang der Sitzung, in der es - abgesehen von einem kleinen, von der CSU losgetretenen Disput darüber, ob Fledermäuse die Autobahn fliegend entlang von Brücken oder lieber mittels Unterführung überqueren (beides scheint der Fall zu sein) - von einer Mitternachtssitzung gesprochen. So schlimm wurde es nicht. Im Wechsel trugen der Bürgermeister und sein Amtsleiter Reil die 49 Seiten umfassenden Beschlussvorlagen wortwörtlich vor (sie brauchten dafür exakt 122 Minuten). Um 21.20 Uhr gab es den historischen Fall, dass der 3. BM Steigenberger für 4 Minuten die Sitzung leiten musste (BM Monn verließ kurz den Saal, 2. BM Brunnhuber (SPD) war wie seine gesamte Fraktion abwesend).
Transparenz pur: Sogar das Photographierverbot im Rat war gestern aufgehoben
Trotz des Besucheransturms blieb es bei der manchmal absurd entschlossenen Sitzung bis auf wenige Zwischenrufe und höhnisches Gelächter ruhig auf den Zuschauerrängen: "Reines Showbusiness hier" - "Lächerlich" - "Die verarschen dich, ich hör mir den Schmarrn nicht länger an".
Drei oder vier wirklich wichtige Entscheidungen gab es an dem Abend aber doch:
1. Wie die QUH bereits berichtet hat, werden die WKAs um Neufahrn auf einen Winkel von 75 Grad begrenzt (und somit die BN genannten Flächen auf der unteren Karte ausgeschlossen).
2. Auch der zuvor nur 600 m entfernte Gemeindeteil Martinsholzen wird wegen der - neu entdeckten - "bedeutsamen Wanderachse" im Lüß- und Hälsbachtal mehr als 1000 m von der Windkraftkonzentrationsfläche entfernt sein (die Windkraftkonzentrationsfläche wird 1000 m von diesem Weg entfernt erst beginnen; s.u. das Gebiet LB-L)).
3. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, einen Bebauungsplan aufzustellen, um innerhalb der Konzentrationsflächen wirklich nur 4 Windräder zu ermöglichen. Und zwar in diesen 4 Arealen:
Gegen Ende der Sitzung gab es dann noch den komödiantischen und den futuristischen Höhepunkt der Sitzung: Ein Rechtsanwaltsbüro wollte einen Verfahrensfehler konstruieren, weil die Unterlagen in Zimmer 14 und nicht in Zimmer 13 (wie in der Bekanntmachung geschrieben) ausgelegt worden waren. Das Gremium beschloss einstimmig, diesen unerhörten Vorgang zur Kenntnis genommen zu haben und dass für Abhilfe gesorgt worden war: "Herr Christian hat bei einer entsprechenden Anfrage bei Zimmer 13 auf die Auslegungsunterlagen in Zimmer Nr. 14 hingewiesen." (Einstimmig so angenommen)
Nach 122 Minuten wurde dann der vorletzte Beschlussvorschlag zur Kenntnis genommen, der eine kleine Revolution darstellt: "Bei der Auslegung vom 24.11.-28.12.2011 werden die kompletten Unterlagen auch über das Internet einsehbar sein." - Ja ist denn die QUH schon im Amt?
Good Job!
quh - 2011/11/16 00:09
Bitte um ergänzende Informationen
damit wir als Leser wirklich im Bilde sind, fehlen noch einige Details, die bitte hier im Blog zu ergänzen wären. Das betrifft folgende Punkte:
~ Was passiert mit der ganzen Fläche unter (südlich von) den WKA-Standorten?
~ Dürfen darauf WKAs errichtet werden?
~ Wenn nein, warum ist sie dann ausgewiesen worden und wie wird der Bau von WKAs verhindert?
Diese Fragen bewegen alle unmittelbaren Anrainer wesentlich mehr, als eventuelle Versicherungen des BM. Nachvollziehbare substantielle Antworten darauf waren in der Sitzung nicht zu hören. Deshalb diese Bitte!
3 Fragen, 3 Antworten
ad 2) Ja, das Gebiet ist Konzentrationsfläche für Windräder. Es könnten dort welche gebaut werden. Allerdings verbietet das a) die Technik, die Windräder in Hauptwindrichtung nur in bestimmten Abständen zuläßt ... b) der derzeitig verhandelte Vorvertrag mit den Staatsforsten, die (hoffentlich) im Besitz der ganzen Fläche sind ... c) der Bebauungsplan, der ...
ad 3) ... gestern beschlossen wurde und im Zuge dessen festgeschrieben werden soll, dass nur innerhalb der 4 blauen Flächen Windräder zugelassen sind. Ein Bebauungsplan ist sozusagen eine Art gemeindeeigenes Gesetz. Dagegen kann man klagen, aber wer sollte es tun? Die Neufahrner, die noch mehr Räder wollen? Die Berger, die Windräder noch näher bei sich haben woillen? Die Staatsforsten, die sich gute Rendite durch die geplanten Windräder versprechen? ... Dienstaufsichtsbehörde für einen Bebauungsplan ist das Landratsamt, dies wird Berg allerdings bei dem Plan beraten.
Vielen Dank ...
Deshalb möchte ich nochmals einen Teil meiner dritten Frage wiederholen (selbstverständlich mit der Bitte um Antwort): Wenn auf einem Großteil der ausgewiesenen Fläche "Nach dem Willen der Gemeinde nichts passieren" soll, aus welchem Grunde ist sie dann überhaupt erst ausgewiesen worden?
Warum?
Warum??
es ging mir nicht um Diskussion oder Argumente, sondern um Auskunft. Das haben Sie wahrscheinlich nicht verstanden, obwohl ich es deutlich geschrieben habe. Wenn ich Ihre letzte Auskunft, die leider nach wie vor ein bißchen ominös klingt, nach meinem Verständnis eindeutschen darf, sagen Sie sinngemäß: Der große Flächenanteil, welcher nach dem FNP zwar als Sonderfläche für Windkraft dient, nach dem BP aber wieder nicht mit Windrädern bebaut werden darf, sei der gemeinsamen Landkreisplanung geschuldet, was bedeutet: es handelt sich um Fläche, die nominal als Ausgleich für andere Gemeinden dient.
[Übrigens scheinen Sie öfter Probleme mit dem Lesen zu haben. Ihr Zitat aus dem Kommentar zum OVG-Urteil geht nämlich noch weiter:
"[...] Allerdings unterliegt diese Strategie – wie alle Festsetzungen – der Anforderung der Erforderlichkeit der Planung (§ 1 Abs. 3 BauGB) und vor allem dem Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB), muss mithin insbesondere auch die in § 35Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 S. 3 BauGB und der raumordnungsrechtlichen Ausweisung als Vorranggebiet ausgedruckte Privilegierung der Windenergieanlagen in den Konzentrationsgebieten
berücksichtigen."]