Aufkirchner Maibaum gestohlen
Erst konnten sie am Maibaum nichts verdienen, weil sie keine Feier organisieren konnten; jetzt müssen die Burschen von Aufkirchen auch noch den Spott ertragen: Der Maibaum von Aufkirchen, Stolz der Gemeinde, ist in der Nacht zum Samstag von den Germeringer Burschen gestohlen worden.

Einst der Stolz vom Dorf: Der alte, angeblich 32m hohe Maibaum von Aufkirchen (Foto: Höck)
Jetzt müssen die Aufkirchner Burschen, die auf die Einkünfte der Maifeier verzichten müssen, den Baum in Germering teuer auslösen. Andernfalls könnte er als "Schandbaum" in Germering aufgestellt werden.
Für alle Rechtsanwälte: Laut einem Gerichtsurteil ist Maibaumklau nicht strafbar, weil er "Teil der Sozialordnung" sei. - Sie wollen jetzt auch einen Baum klauen? Wohlan, auf der Seite http://www.maibaumklau.de finden sich die Regeln:
"1. Diebe, die noch innerhalb der Gemeindegrenzen/Ortsschilder beim Abtransport eines Maibaumes überrascht werden (Hand muss auf dem Baum gelegt werden) müssen ihre Beute zurückgeben.
2. Vereine oder Gruppen aus der eigenen Gemeinde sind von dem Vergnügen des Maibaumstehlens leider ausgeschlossen, soweit sie es nicht auf einen fremden Baum abgesehen haben.
3. Gewalt gegenüber Wächtern darf auf keinen Fall angewandt werden. Wenn ein Bewacher die Hand auf den Baum legt ist dieser tabu.
4. Der Baum darf nicht zersägt noch anderweitig beschädigt werden.
5. Diebesgut ist immer nur der Baum, nicht die Kränze, Taferln, Fahndln, etc.
6. Aufgestellte Maibäume dürfen ab dem 1.Mai nicht mehr gestohlen werden.
7. Ein Baum darf erst gestohlen werden, wenn er innerhalb der Ortsbeschilderung aufbewahrt wird.
8. Der Baum darf nur heimlich, eben unentdeckt, gestohlen werden. Je raffinierter die List, desto besser.
9. Ist ein Diebstahl geglückt, so gibt es ungeschriebene Verhaltensmaßregeln, die unbedingt einzuhalten sind.
10. Wird ein gestohlener Maibaum nicht eingelöst, so dürfen ihn die Diebe im eigenen Dorf auch als einzigen Maibaum aufstellen - oder ihn als "Schandbaum" neben den ihrigen setzen.
11. Das Stehlen eines Maibaumes soll so gehandhabt werden, dass die Polizei und Gericht nicht benötigt werden."

Einst der Stolz vom Dorf: Der alte, angeblich 32m hohe Maibaum von Aufkirchen (Foto: Höck)
Jetzt müssen die Aufkirchner Burschen, die auf die Einkünfte der Maifeier verzichten müssen, den Baum in Germering teuer auslösen. Andernfalls könnte er als "Schandbaum" in Germering aufgestellt werden.
Für alle Rechtsanwälte: Laut einem Gerichtsurteil ist Maibaumklau nicht strafbar, weil er "Teil der Sozialordnung" sei. - Sie wollen jetzt auch einen Baum klauen? Wohlan, auf der Seite http://www.maibaumklau.de finden sich die Regeln:
"1. Diebe, die noch innerhalb der Gemeindegrenzen/Ortsschilder beim Abtransport eines Maibaumes überrascht werden (Hand muss auf dem Baum gelegt werden) müssen ihre Beute zurückgeben.
2. Vereine oder Gruppen aus der eigenen Gemeinde sind von dem Vergnügen des Maibaumstehlens leider ausgeschlossen, soweit sie es nicht auf einen fremden Baum abgesehen haben.
3. Gewalt gegenüber Wächtern darf auf keinen Fall angewandt werden. Wenn ein Bewacher die Hand auf den Baum legt ist dieser tabu.
4. Der Baum darf nicht zersägt noch anderweitig beschädigt werden.
5. Diebesgut ist immer nur der Baum, nicht die Kränze, Taferln, Fahndln, etc.
6. Aufgestellte Maibäume dürfen ab dem 1.Mai nicht mehr gestohlen werden.
7. Ein Baum darf erst gestohlen werden, wenn er innerhalb der Ortsbeschilderung aufbewahrt wird.
8. Der Baum darf nur heimlich, eben unentdeckt, gestohlen werden. Je raffinierter die List, desto besser.
9. Ist ein Diebstahl geglückt, so gibt es ungeschriebene Verhaltensmaßregeln, die unbedingt einzuhalten sind.
10. Wird ein gestohlener Maibaum nicht eingelöst, so dürfen ihn die Diebe im eigenen Dorf auch als einzigen Maibaum aufstellen - oder ihn als "Schandbaum" neben den ihrigen setzen.
11. Das Stehlen eines Maibaumes soll so gehandhabt werden, dass die Polizei und Gericht nicht benötigt werden."
quh - 2010/04/03 09:50
Die Regel versteh ich nicht richtig – der Maibaum wird doch traditionellerweise am Vorabend (30. April) oder am 1. Mai aufgerichtet und bleibt bis zum 1. Juni stehen (vorausgesetzt er wird nicht gestohlen ;) – wie soll die Regel 6. in dem Zusammenhang zu verstehen sein ..?
Ehrlich gesagt vestehe ich Ihren Kommentar nicht ganz...
Korrigiere: trifft zwar generell auf Mitteleuropa zu, hab aber mittlerweile auf Wikipedia über den Maibaum nachgelesen, »In vielen Teilen Bayerns bleibt er ganzjährig stehen.« Ah, so ist das. (Aber warum heißt der dann überhaupt Maibaum?)
Nicht umlegen? Dann versteh ich aber nicht, worin denn nun die Pointe am Maibaumstehlen in Bayern liegt. Überall sonstwo ist doch eben genau das die Tradition: den Maibaum im Nachbardorf nachts unbemerkt umzulegen und fortzuschaffen, und am nächsten Morgen müssen die Nachbardörfler entdecken, dass ihr Maibaum nimmer auf dem Kirchplatz dasteht, wo er gestern noch gestanden ist. Was wäre auch der Witz dran, einen Maibaum heimlich aus irgendeinem Schuppen zu stehlen, wo der das ganze restliche Jahr über eingemottet ist – da merkts doch keiner?
Haben sich offensichtlich mittlerweile die Brauchtümer bissel unterschiedlich entwickelt, dabei ist das noch gar nicht so lang her (854 Jahre um genau zu sein), da waren wir Ösis selber noch Bayern ;)
Aber noch was: Bleiben denn die Maibäume in Österreich tatsächlich nur einen Monat stehen?
Ha, ein Wikipedia-Bayer ...