Herr Lehmann hebt ab
So schnell kann es gehen. Die Diskussion um die Öffnung des Flugplatzes Oberpfaffenhofen für Geschäftsflieger hat sich erübrigt. Seit heute hat Berg einen eigenen Geschäftsflughafen. Er befindet sich auf dem dem MTV verpachteten Trainingsgelände von Berg. Der Eigentümer hat dem Flugbetrieb innerhalb der Ortschaft angeblich zugestimmt. Heute früh flog der Torhüter Herr Lehmann gegen 11 zum Training nach Stuttgart und kehrte gegen 20 Uhr unter entsprechendem Getöse wieder heim an den See, wo er seine Ruhe sucht.
Jens Lehmann (in Jeans) betritt seinen Hubschrauber. (Foto: Hirte)
Ehrlich gesagt haben wir über das Ganze zwar schon des öfteren berichtet, hielten es allerdings bis heute für einen schlechten Scherz.
Einfach Bild anklicken und Ton lautstellen!
Aviator, hilf!
Wie gesagt: Auf Nachfrage bestätigte die Gemeinde, dass eine Genehmigung des Grundstückeigentümers vorliege. Der kann dies allerdings unseres Erachtens nicht genehmigen. Dem entgegen stehen die "Richtlinien für die Erteilung von Allgemeinerlaubnissen für den Einsatz von Hubschraubern"
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_10071998_BMVLR11600187046Va97.htm
Demnach dürfen Hubschrauber grundsätzlich weder in Ortschaften, noch in Naturschutzgebieten, und nicht in der Nähe von Menschenansammlungen (vgl. die zufällig anwesenden Kinder auf obigem Video) landen. Falls eine "fortgesetzte Benutzung" (ab 4 Landungen im Monat, die hat Herr Lehmann schon längst) vorliegt, ist (Paragraph 12.8) u.a. der Platz durch Absperrungen zu sichern und eine sachkundige Person für die Überwachung des Flugbetriebs zu beauftragen. Wir wünschen der Gemeindeverwaltung damit viel Erfolg.
Jens Lehmann (in Jeans) betritt seinen Hubschrauber. (Foto: Hirte)
Ehrlich gesagt haben wir über das Ganze zwar schon des öfteren berichtet, hielten es allerdings bis heute für einen schlechten Scherz.
Einfach Bild anklicken und Ton lautstellen!
Aviator, hilf!
Wie gesagt: Auf Nachfrage bestätigte die Gemeinde, dass eine Genehmigung des Grundstückeigentümers vorliege. Der kann dies allerdings unseres Erachtens nicht genehmigen. Dem entgegen stehen die "Richtlinien für die Erteilung von Allgemeinerlaubnissen für den Einsatz von Hubschraubern"
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_10071998_BMVLR11600187046Va97.htm
Demnach dürfen Hubschrauber grundsätzlich weder in Ortschaften, noch in Naturschutzgebieten, und nicht in der Nähe von Menschenansammlungen (vgl. die zufällig anwesenden Kinder auf obigem Video) landen. Falls eine "fortgesetzte Benutzung" (ab 4 Landungen im Monat, die hat Herr Lehmann schon längst) vorliegt, ist (Paragraph 12.8) u.a. der Platz durch Absperrungen zu sichern und eine sachkundige Person für die Überwachung des Flugbetriebs zu beauftragen. Wir wünschen der Gemeindeverwaltung damit viel Erfolg.
ammer - 2008/08/21 20:37
Bogenschützen umziehen lassen!
Das ist der erste ...