Pure Energie - Bienenschwarm bei Biberkor
Am Pfingstwochenende war bei Biberkor ein mittlerweile seltenes Naturschauspiel zu beobachten: Bienen eines nahegelegenen Stockes hatten geschwärmt und sich zu 10.000en in einem Zwetschenbaum versammelt.
Bienenschwarm zu Pfingsten in einem Zwetschgenbaum bei Biberkor
Zum Schwärmen des Volkes kommt es, wenn im Frühjahr die Population eines Bienenstockes zu groß wird. Das Volk teilt sich und folgt einer neuen Königin, die es sich zuvor mit einem besonderem Tropfen, dem "Geleé Royale" (Königinnenfuttersaft) herangezüchtet hat. Heute unterbinden viele Imker das Schwärmen, indem sie die Völker vor dem kritischen Moment teilen, um sich die Mühen des Einfangens zu ersparen.
Ein neues Volk in Berg: Irgendwo in diesem Haufen steckt eine neue Königin
Für die im QUH-Blog derzeit zahlreich vertretenen Hobby-Juristen mag es interessant sein, dass es ein eigenes "Bienenrecht" gibt. Dies regelt, inwieweit ein Imker für Schäden seiner Völker zur Verwantwortung zu ziehen ist. Im Fall es Pfingstfluges ist hingegen das sogenannte "Schwarmrecht" anzuwenden (§§ 961-964 BGB). Ein Imker genießt dem zu Folge Sonderrechte, darf z.B. bei der Verfolgung seiner Völker fremde Grundstücke betreten, ohne Hausfriedensbruch zu begehen (allerdings nicht den fremden Stamm absägen, an dem sich das Volk versammelt hat).
Nichts für schwache Nerven oder Bienenstichallergiker
Das vom Imker verfolgte Bienenvolk bleibt immer in seinem Besitz, auch wenn es sich mit anderen Schwärmen vereinigen sollte. Eine Ausnahme gäbe es, wenn das schwärmende Bienenvolk in einen fremden Bienenstock einzieht: dann geht es sofort in den Besitz des Besitzers des Stockes über.
Wenig ratsam ist es, in einen Bienenstock hineinzuschlagen, um ihn zu verscheuchen. Bienen die seit längerem kein Futter bekommen haben neigen zur Aggressivität. Andererseits haben sich die Bienen vor dem Schwärmen in der Regel so vollgefressen, das sie nicht unbedingt mehr stechen können.
Bei Biberkor hat der Besitzer sein Volk inzwischen wieder eingefangen und in einem neuen Stock angesiedelt (Photos & Hinweise: Elisabeth B.)

Bienenschwarm zu Pfingsten in einem Zwetschgenbaum bei Biberkor
Zum Schwärmen des Volkes kommt es, wenn im Frühjahr die Population eines Bienenstockes zu groß wird. Das Volk teilt sich und folgt einer neuen Königin, die es sich zuvor mit einem besonderem Tropfen, dem "Geleé Royale" (Königinnenfuttersaft) herangezüchtet hat. Heute unterbinden viele Imker das Schwärmen, indem sie die Völker vor dem kritischen Moment teilen, um sich die Mühen des Einfangens zu ersparen.

Ein neues Volk in Berg: Irgendwo in diesem Haufen steckt eine neue Königin
Für die im QUH-Blog derzeit zahlreich vertretenen Hobby-Juristen mag es interessant sein, dass es ein eigenes "Bienenrecht" gibt. Dies regelt, inwieweit ein Imker für Schäden seiner Völker zur Verwantwortung zu ziehen ist. Im Fall es Pfingstfluges ist hingegen das sogenannte "Schwarmrecht" anzuwenden (§§ 961-964 BGB). Ein Imker genießt dem zu Folge Sonderrechte, darf z.B. bei der Verfolgung seiner Völker fremde Grundstücke betreten, ohne Hausfriedensbruch zu begehen (allerdings nicht den fremden Stamm absägen, an dem sich das Volk versammelt hat).

Nichts für schwache Nerven oder Bienenstichallergiker
Das vom Imker verfolgte Bienenvolk bleibt immer in seinem Besitz, auch wenn es sich mit anderen Schwärmen vereinigen sollte. Eine Ausnahme gäbe es, wenn das schwärmende Bienenvolk in einen fremden Bienenstock einzieht: dann geht es sofort in den Besitz des Besitzers des Stockes über.
Wenig ratsam ist es, in einen Bienenstock hineinzuschlagen, um ihn zu verscheuchen. Bienen die seit längerem kein Futter bekommen haben neigen zur Aggressivität. Andererseits haben sich die Bienen vor dem Schwärmen in der Regel so vollgefressen, das sie nicht unbedingt mehr stechen können.

Bei Biberkor hat der Besitzer sein Volk inzwischen wieder eingefangen und in einem neuen Stock angesiedelt (Photos & Hinweise: Elisabeth B.)
quh - 2015/05/27 11:11