Hereinwehende Nachrichten - genügend Unterschriften für ein Bürgerbegehren eingereicht
635 Stimmen brauchten die Windkraftbürgerbegehrensbefürworter am heutigen Stichtag um ein Bürgerbegehren zu initiieren. Nachdem die Bauarbeiten bereits begonnen haben, haben die Initiatioren des Begehrens heute morgen ca. 800 Unterschriften im Rathaus abgegeben, die sie in nur 2 Wochen gesammelt haben.
Die nächsten Schritte:
1. Die Unterschriften müssen nun daraufhin geprüft werden, ob sie von Wahlberechtigten aus der Gemeinde stammen.
2. Dann wird die Rechtsaufsicht, das Starnberger Landratsamt, prüfen, ob das Begehren in der vorliegenden Form juristisch zulässig ist.
3. Auf Grund dieser Prüfung wird innerhalb eines Monats - also am 12. Mai - der Gemeinderat über das Begehren befinden.
Sollten diese 3 Schritte erfolgreich sein, muss innerhalb 3 Monaten - also spätestens an einem Sonntag Anfang August - über das Begehren ein Bürgerentscheid stattfinden.
Es hat - wie berichtet - folgenden Wortlaut:
„Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN)."
Das Gesetz sagt: "Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde". Allerdings muss die Mehrheit in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 % der Stimmberechtigten betragen. Das wären in Berg ca. 1270 Einwohner. Der Entscheid gilt wie ein Gemeinderatsbeschluss.
Die Bauarbeiten der Bürgerwind GmbH, die auf Grund des guten Wetters 2 Wochen vor dem Zeitplan begonnen werden konnten, sind davon momentan nicht betroffen.

Die nächsten Schritte:
1. Die Unterschriften müssen nun daraufhin geprüft werden, ob sie von Wahlberechtigten aus der Gemeinde stammen.
2. Dann wird die Rechtsaufsicht, das Starnberger Landratsamt, prüfen, ob das Begehren in der vorliegenden Form juristisch zulässig ist.
3. Auf Grund dieser Prüfung wird innerhalb eines Monats - also am 12. Mai - der Gemeinderat über das Begehren befinden.
Sollten diese 3 Schritte erfolgreich sein, muss innerhalb 3 Monaten - also spätestens an einem Sonntag Anfang August - über das Begehren ein Bürgerentscheid stattfinden.
Es hat - wie berichtet - folgenden Wortlaut:

„Als Bürger der Gemeinde Berg stimme ich dafür, dass die Gemeinde Berg als Gesellschafterin der Bürgerwind Berg GmbH & Co. KG und Alleingesellschafterin der Bürgerwind Berg Verwaltungs-GmbH unverzüglich sämtliche zulässigen Rechtshandlungen vornimmt und alle notwendigen Erklärungen abgibt, damit die bestehende Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Windparks „Wadlhauser Gräben“ von der Bürgerwind GmbH & Co. KG – als Genehmigungsinhaberin – bis zur Rechtskraft der gegen die Genehmigung anhängigen Verwaltungsstreitsachen NICHT vollzogen wird und mit den Bauarbeiten NICHT begonnen wird (JA/NEIN)."
Das Gesetz sagt: "Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde". Allerdings muss die Mehrheit in Gemeinden bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 % der Stimmberechtigten betragen. Das wären in Berg ca. 1270 Einwohner. Der Entscheid gilt wie ein Gemeinderatsbeschluss.
Die Bauarbeiten der Bürgerwind GmbH, die auf Grund des guten Wetters 2 Wochen vor dem Zeitplan begonnen werden konnten, sind davon momentan nicht betroffen.

quh - 2015/04/21 15:00