hereinwehende nachrichten - normenkontrollklagen gegen berger windräder endgültig gescheitert
Die Gemeinde Schäftlarn und drei dortige Landwirte sind mit ihren Klagen gegen die Teilflächennutzungspläne, die juristisch den Berger Windrädern zu Grunde liegen, vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht endgültig gescheitert. Die SZ meldet: "Der erste Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) verwarf die Anträge in einer Verhandlung am Dienstag aus formalen Gründen". Die Gemeinde Schäftlarn sei gegen den Flächennutzungsplan so nicht klageberechtigt. Man hätte wohl höchstens dagegen klagen können, dass außerhalb des ausgewiesenen Windkraftvorzugsgebietes keine weiteren Anlagen gebaut werden dürfen … das aber liegt den Schäftlarnern fern.
Kann sich beruhigt einen anderen Bildschirmschoner suchen: Blick auf den Schreibtisch von BGM Monn (© BR)
Die Berger Juristen, die offenbar in dem Verfahren kaum das Wort ergreifen mussten, hatten dem Gemeinderat genau diesen Ausgang des Verfahrens vorausgesagt. Der Richter urteilte dann auch eindeutig: "Die Anträge der Kläger werden abgelehnt, eine Revision nicht zugelassen." - Nach dieser letztinstanzlichen Entscheidung, die auch die Berger Investoren beruhigen kann, bleibt den Schäftlarner, die bisher alle Prozesse verloren haben, - außer der Kommentarfunktion hier im Blog - als letzter Hoffnungsschimmer nur noch eine Klage gegen das Landratsamt und die juristisch längst gültige Baugenehmigung. Auch hier stehen die Chancen nicht unbedingt besser. … Im Frühjahr ist Baubeginn.
Zum SZ-Artikel geht es hier:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/bergmuenchen-berg-gewinnt-schaeftlarn-verliert-1.2387134
Der Merkur berichtet so:
http://www.merkur-online.de/lokales/starnberg/berg/berg-wadlhauser-graeben-schaeftlarn-verwaltungsgerichtshof-windkraft-vier-klagen-abgewiesen-4804173.html

Kann sich beruhigt einen anderen Bildschirmschoner suchen: Blick auf den Schreibtisch von BGM Monn (© BR)
Die Berger Juristen, die offenbar in dem Verfahren kaum das Wort ergreifen mussten, hatten dem Gemeinderat genau diesen Ausgang des Verfahrens vorausgesagt. Der Richter urteilte dann auch eindeutig: "Die Anträge der Kläger werden abgelehnt, eine Revision nicht zugelassen." - Nach dieser letztinstanzlichen Entscheidung, die auch die Berger Investoren beruhigen kann, bleibt den Schäftlarner, die bisher alle Prozesse verloren haben, - außer der Kommentarfunktion hier im Blog - als letzter Hoffnungsschimmer nur noch eine Klage gegen das Landratsamt und die juristisch längst gültige Baugenehmigung. Auch hier stehen die Chancen nicht unbedingt besser. … Im Frühjahr ist Baubeginn.
Zum SZ-Artikel geht es hier:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/bergmuenchen-berg-gewinnt-schaeftlarn-verliert-1.2387134
Der Merkur berichtet so:
http://www.merkur-online.de/lokales/starnberg/berg/berg-wadlhauser-graeben-schaeftlarn-verwaltungsgerichtshof-windkraft-vier-klagen-abgewiesen-4804173.html
quh - 2015/03/11 00:07