Hereinstürmende Nachrichten: Berg beantragt 4 Windräder!
Jetzt erst recht? - In der rätselhafterweise nicht-öffentlichen Sitzung des Berger Gemeinderates vom Dienstag abend wurde beschlossen, das Verfahren zum Bau von 4 Windkraftanlagen - gegen die Verlautbarungen der "großen" Politik - wie geplant auf Grund der herrschenden Gesetzeslage fortzuführen. Das heißt, dass die Gemeinde nun darangehen wird, beim Landratsamt einen Antrag auf Genehmigung von 4 Windrädern in den Wadlhauser Gräben zu stellen. Das dürfte noch gut einen Monat dauern.
Die Chancen für die Genehmigung stehen - entgegen den Verlautbarungen der "großen" Politik - recht gut.
Schon im Oktober hatte Landrat Roth, dann sozusagen Herr des Verfahrens, auf Anfrage der QUH zu den Aussichten eines solchen Antrages eine eindeutige Antwort gegeben. Er schrieb uns:
"Sehr geehrter Herr Dr. Ammer,
auf Ihre E-Mail kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Landratsamt ist gebunden, Genehmigungen nach der aktuellen Rechtslage zu erteilen. Sofern ein genehmigungsfähiger Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage beim Landratsamt Starnberg eingeht, werden alle hierfür erforderlichen Schritte eingeleitet und eine Genehmigung erteilt. Es sei denn, dem Landratsamt liegt eine schriftliche anderslautende Weisung der vorgesetzten Behörde vor. Da eine Weisung, die entgegen der aktuellen Rechtslage erteilt wird, Schadensersatzforderungen seitens der Investoren auslöst, ist mit einer solchen nicht zu rechnen.
Die bisherigen Äußerungen aus der Politik und den Ministerien zu dem Thema sind keine Dienstanweisungen.
Freundliche Grüße Karl Roth / Landrat"
Entgegen den Verlautbarungen der bayerischen Staatsregierung dürfte sich an diesem Szenario juristisch nichts verändert haben. Die Gesetzeslage ist bislang unverändert, sodass Berg mit einer Genehmigung der Anlagen trotz dem 10H-Gerede rechnet. Auch die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen - glaubt man den Gerüchten aus Bonn - scheint sich trotz neuem EEG-Gesetz zu bestätigen. Auch und gerade in den Wadlhauser Gräben.
All dies kam in der Gemeinderatssitzung - vorgetragen von kompetenten Leuten - zur Sprache. Wieso der Öffentlichkeit diese Diskussion "von allgemeinem Interesse" - wie die Gemeinde in ihrer Presseerklärung zugibt, "nicht öffentlich" geführt wurde, und die Gemeinde nur das Ergebnis mitteilt, ist uns ein Rätsel, Die QUH hat dagegen - umsonst und wiederholt - protestiert.
Die Antragstellung hingegen halten wir für vernünftig. Ansonsten wären die bisherigen Planungskosten von über 200.000 € "in den Wind geschrieben". Nun kann man entweder Bauen (eine Genehmigung gilt für 4 Jahre, eine Baupflicht besteht natürlich nicht) oder im Ablehnungsfall für den es keine Rechtsgrundlage gibt, Regressforderungen stellen. Einen Bau der Anlagen wird allerdings erst der neue Gemeinderat zu entscheiden haben. - Mal sehen ob es dann noch eine so "große Mehrheit" wie gestern abend für die Berger Windräder gibt.
Die heutige Presseerklärung der Gemeinde finden Sie hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2585,160
Die Antwort des Landrates auf die Anfrage der QUH vom Oktober hier: http://quh.twoday.net/stories/hereinbrechende-mails-der-landrat-antwortet-der-quh
Die Chancen für die Genehmigung stehen - entgegen den Verlautbarungen der "großen" Politik - recht gut.

Schon im Oktober hatte Landrat Roth, dann sozusagen Herr des Verfahrens, auf Anfrage der QUH zu den Aussichten eines solchen Antrages eine eindeutige Antwort gegeben. Er schrieb uns:
"Sehr geehrter Herr Dr. Ammer,
auf Ihre E-Mail kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Landratsamt ist gebunden, Genehmigungen nach der aktuellen Rechtslage zu erteilen. Sofern ein genehmigungsfähiger Antrag zur Errichtung einer Windkraftanlage beim Landratsamt Starnberg eingeht, werden alle hierfür erforderlichen Schritte eingeleitet und eine Genehmigung erteilt. Es sei denn, dem Landratsamt liegt eine schriftliche anderslautende Weisung der vorgesetzten Behörde vor. Da eine Weisung, die entgegen der aktuellen Rechtslage erteilt wird, Schadensersatzforderungen seitens der Investoren auslöst, ist mit einer solchen nicht zu rechnen.
Die bisherigen Äußerungen aus der Politik und den Ministerien zu dem Thema sind keine Dienstanweisungen.
Freundliche Grüße Karl Roth / Landrat"
Entgegen den Verlautbarungen der bayerischen Staatsregierung dürfte sich an diesem Szenario juristisch nichts verändert haben. Die Gesetzeslage ist bislang unverändert, sodass Berg mit einer Genehmigung der Anlagen trotz dem 10H-Gerede rechnet. Auch die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen - glaubt man den Gerüchten aus Bonn - scheint sich trotz neuem EEG-Gesetz zu bestätigen. Auch und gerade in den Wadlhauser Gräben.
All dies kam in der Gemeinderatssitzung - vorgetragen von kompetenten Leuten - zur Sprache. Wieso der Öffentlichkeit diese Diskussion "von allgemeinem Interesse" - wie die Gemeinde in ihrer Presseerklärung zugibt, "nicht öffentlich" geführt wurde, und die Gemeinde nur das Ergebnis mitteilt, ist uns ein Rätsel, Die QUH hat dagegen - umsonst und wiederholt - protestiert.
Die Antragstellung hingegen halten wir für vernünftig. Ansonsten wären die bisherigen Planungskosten von über 200.000 € "in den Wind geschrieben". Nun kann man entweder Bauen (eine Genehmigung gilt für 4 Jahre, eine Baupflicht besteht natürlich nicht) oder im Ablehnungsfall für den es keine Rechtsgrundlage gibt, Regressforderungen stellen. Einen Bau der Anlagen wird allerdings erst der neue Gemeinderat zu entscheiden haben. - Mal sehen ob es dann noch eine so "große Mehrheit" wie gestern abend für die Berger Windräder gibt.
Die heutige Presseerklärung der Gemeinde finden Sie hier: http://www.gemeinde-berg.de/index.php?id=2585,160
Die Antwort des Landrates auf die Anfrage der QUH vom Oktober hier: http://quh.twoday.net/stories/hereinbrechende-mails-der-landrat-antwortet-der-quh
quh - 2014/02/19 12:00