Freitag, 5. März 2010

QUH vadis?

olg
Lokalpolitik???

Wie die Zeitungen melden, hat der Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Peter Paul Gantzer (SPD), bis zum September des letzten Jahres Vizepräsident des Bayerischen Landtags, einen Berger Kaufmann und seinen Anwalt wegen Nötigung angezeigt. Der Anwalt des Kaufmanns hatte laut Presse gefordert, Gantzer solle sein Mandat im Landtag niederlegen - wegen der Veröffentlichung eines Auskunftsschreibens des Präsidenten des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (an Gantzer) zur causa Mörserturm im QUH-Blog. Die SZ zitiert Gantzer mit der Aussage, der Kaufmann und sein Anwalt hätten durch Unterlassungsklagen versucht, die QUH "mundtot" zu machen.

Berger Lokalpolitik wird nicht nur in diesem Fall vor den Gerichten verhandelt.

Zur Erinnerung:
Gegen die QUH als Verein sowie gegen zwei ihrer Vorstände laufen derzeit mehrere von diesem Anwalt angestrengte Verfahren, die sich allesamt auf einen hier im letzten November erschienenen zehnzeiligen Bericht über den CSU-Beitritt des bekannten Berger Kaufmanns beziehen. Dieser Berger Kaufmann wird in all diesen Angelegenheiten von seinem Anwalt, dem örtlichen CSU-Vorsitzenden, vertreten.

1. Zunächst gab es nach einer geforderten Unterlassung einen Antrag auf „Einstweilige Verfügung“ gegen den QUH-Vorsitzenden, Blog-Autor und Gemeinderat Andreas Ammer. Dann wurde es kompliziert: Da das Landgericht diesem Antrag nur in 2 von 7 Teilen nachkam, legte der besagte Anwalt sofort Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts München ein. Die Angelegenheit landete also in der nächsten Instanz, beim Oberlandesgericht. Dieses verwies sie an den Senat und dieser das Ganze wiederum zunächst zurück ans Landgericht, weil der Anwalt der QUH inzwischen selbst Widerspruch gegen die zwei beanstandeten Teile der Einstweiligen Verfügung eingelegt hat.

2. Obendrein gibt es in derselben Sache ähnlich lautende Forderungen gegen den QUH-Schriftführer.

3. Darüber hinaus wurde vom selben Anwalt bei der Staatsanwaltschaft München II gegen Andreas Ammer Anzeige wegen Beleidigung erstattet. Der Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft mangels öffentlichen Interesses "keine Folge gegeben".

4. Schließlich steht die anwaltlich vorgetragene Ankündigung im Raum,
dass nunmehr "die bisher gegenüber der Gruppierung QUH e.V. geübte
Zurückhaltung aufgegeben wird". Welche Zurückhaltung, fragen wir uns.

Die Rechtsanwaltskosten haben das Partei-„Vermögen“ der QUH inzwischen
fast aufgebraucht.

Am 11. März 2010 lädt die QUH zur ordentlichen Mitgliederversammmlung. Dort stehen die oben erwähnten Verfahren auf der Tagesordnung. Sollten Sie eine Meinung dazu haben, äußern Sie sich hier (rechts einloggen unter QUH-Gast mit dem Passwort QUH-Gast) oder kommen Sie am 11. März 2010 ab 19:30 Uhr in den Kuhstall: ins Cafe Frühtau.

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