Freitag, 20. September 2013

In dubio contra Bürger - die Antwort des Abwasserverbandes an die QUH

Prompt und ausführlich hat der Abwasserverband auf die Fragen der QUH geantwortet. Der Vorwurf der QUH, dass generell bei Nicht-Wissen erst einmal davon ausgegangen wird, dass die Bürger ihre Dächer kostenpflichtig in den Kanal entwässern, wurde leider bestätigt: "Wir müssen erst mal annehmen, dass es in den Kanal geht, weil man von oben nichts anderes erkennt." Das heißt: Im Zweifelsfall Gebühren zahlen? ... Nein, da bleiben wir - insbesondere in unserer Gemeinde, in der man im Regelfall von kostenneutraler Versickerung auf dem Grundstück ausgeht - ganz anderer Meinung. Wir raten weiter jedem Dachbesitzer zur genauesten Überprüfung.

Die Antwort darauf, wieso in Berg für jede versiegelte Garageneinfahrt zukünftig eine Gebühr erhoben wird, während in Seeshaupt keine Flächenbestimmungen durchgeführt werden, weil dort "kein Grundstück an eine öffentliche Regenwasseranlage angeschlossen ist" (ad 5), verstehen leider wir immer noch nicht. Hieße das nicht, dass unten im Süden alles Regenwasser in das Abwasser geleitet wird, was wir ja gerade durch die Gebühr verhindern wollen? Das Vorgehen des Verbandes hat sicher seine Richtigkeit, aber sorry, dafür reicht unser kleines Gemeinderatsverständnis nicht aus.

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Das Wasser im Starnberger See bei Unterberg vor einem halben Jahrhundert

Die Anworten des Geschäftsführers Norbert Impelmann im Einzelnen:

ad 1 & 2 (Wie kommt es zu den falschen Einschätzungen?)

Abwasserverband: "Wir haben nur ca. 2/3 der Eigentümer (...) angeschrieben, von denen wir im Verband nicht ermitteln konnten, ob sie in die öffentliche Regenwasseranlage einleiten. Der Verband hat vor dem Versand der Ermittlungsbögen folgende Maßnahmen ergriffen:
- eine Bestandsplanerstellung mit den Gemeinden von unserem Ingenieurbüro Dr. Pecher und Partner. Darin wurden alle Regenwasseranlagen der Mitgliedsgemeinden dargestellt (...).
- Auf den Plänen zur Korrektur für die Gemeinden, wurden alle Grundstücke farblich dargestellt, deren Eigentümer angeschrieben bzw. nicht angeschrieben werden. Alle Kenntnisse, die bei den Gemeinden vorliegen, wurden damit erfragt und auch eingearbeitet. Genauere Kenntnisse liegen bei den Kommunen nicht vor, weil diese bisher wohl in diesem Umfang bisher nicht notwendig waren.
- Die Datenermittlungsbögen wurden nur vorausgefüllt mit der Frage verschickt, wie die Verhältnisse denn wirklich sind. Denn über die Luftbilder kann nur ein Teil der Informationen festgestellt werden. Die Eigentümer kennen ihr Grundstück am besten - und werden deshalb vom Verband um ihre Mithilfe gebeten!
- Soweit aus den Vorrecherchen erkennbar war, dass Flächen in die Grünfläche ableiten, wurde das berücksichtigt.
Um später korrekt kalkulieren zu können, muss der letzte Schritt gemacht werden: Also der Bürger gefragt werden, ob der Anschluss an den bereitliegenden Regenwasserkanal gemacht wurde oder eben versickert oder anderweitig abgeleitet. Wir müssen erst mal annehmen, dass es in den Kanal geht, weil man von oben nichts anderes erkennt.
"

ad 3 & 4 (Wie kann man nachweisen, dass man kein Wasser einleitet?)

Abwasserverband: "Es geht hier um keine Schuld. Es wird keiner dafür belangt, wenn er nicht antwortet und Fehler macht. Unsere Datenermittlung ist auch eine Aufklärungsaktion! Für die Kalkulation müssen Flächen ermittelt werden, die wir entsprechend dem Kanalverlauf jetzt annehmen müssen. Ohne konkrete Flächendaten gibt es keine konkrete Kalkulation. Rechtlich wird niemand belangt! Es liegt doch im Interesse der Bürger, möglichst genau zu antworten – wir haben jedoch keinen Genauigkeitsgrad vorgegeben."

ad 5 (Unterschied zu Seeshaupt, wo keine Flächenermittlungen betrieben wurden)

Abwasserverband: "Prinzipiell gilt für Seeshaupt natürlich das Gleiche wie für alle anderen Kommunen. In der Gemeinde Seeshaupt ist aber bekannt, dass kein Grundstück an eine öffentliche Regenwasseranlage angeschlossen ist. So wurde dies von der Gemeindeverwaltung angegeben."

ad 6 (Rechenfehler)

Abwasserverband: "Von „peinlichen Rechenfehlern“ kann keine Rede sein. Bei 11.000 Grundstücken sind bisher nur drei Rechenfehler entdeckt worden. Diese sind durch einen EDV-Übertragungsfehler entstanden."

ad 7 (Höhe der neuen Gebühr)

Abwasserverband: "(...) Die neue Regenwassergebühr ergibt sich aus den an den Regenwasserkanal angeschlossenen Flächen. Also kann die Gebühr erst nach Ablauf der jetzigen Flächenermittlung erfolgen – eine Hochrechnung zum jetzigen Zeitpunkt ist unseriös, weil es noch keine Grundlage gibt!"

ad 8 (Einsicht in die Luftbilder)

Abwasserverband: "Die Bürger können in den extra vom Verband eingerichteten Bürgerbüros die Luftbilder einsehen. Dies ist für alle möglich!"

ad 9 (Länge der Einspruchsfrist)

Abwasserverband: "Wir haben keine Einspruchsfrist! Die Nichteinhaltung des jetzigen Termins 14. Oktober hat keinerlei rechtliche Folgen. Die Flächen können immer, sogar nach Erhalt der Bescheide im Frühjahr 2014, geändert werden."

Wir haben die ausführlichen Anworten des Abwasserverbandes zur leichteren Lesbarkeit geringfügig gekürzt; den gesamten Text des Antwortschreibens können Sie in den Kommentaren nachlesen.

Offener Brief an den Abwasserverband

"Die Flächenermittlung nimmt der Abwasserverband Starnberg vor", heißt es in der Infobroschüre. Nun, es ist kein repräsentatives Ergebnis, aber uns ist aus Berg bisher keine einzige korrekte Flächenermittlung für die neue "gesplittete" Abwassergebühr bekannt. In ALLEN uns bekannten Fällen sind die "Ermittlungen" zu hoch ausgefallen. Wie hoch die neue Gebühr ist, wird nicht verraten. Grund genug für 9 eindringliche Fragen an den Verbandsvorsitzenden Herrn Impelmann ... und den dringenden Ratschlag an die Bürger, sich Gedanken über die Art der Entwässerung ihrer Dächer zu machen.

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Wer liegt denn da im Gemeinderats-Garten? - Flächenermittlung aus der Luft (Photo: Felsenstern)

Offener Brief an den Abwasserverband Starnberger See

Sehr geehrter Herr Impelmann,

gestatten Sie einem verblüfften Gemeinderat aus Berg folgende Fragen:

1. Es verdichtet sich der Eindruck, dass in Berg bei fast jedem, der ein Dach über dem Kopf hat, ungeprüft davon ausgegangen wird, dass er den Regen, vor dem ihn dieses Dach schützt, in den Abwasserkanal einleitet. Uns ist kein Fall bekannt, wo eigentlich vorgeschriebene Sickergruben berücksichtigt wurden. Wie kommen Sie zu diesen massenhaft falschen Einschätzungen, die leicht zu vermeiden gewesen wären?

2. Offensichtlich wurde für die Erhebung zwar Luftaufklärung betrieben, aber keine Nachforschung in der Gemeinde über mögliche Anschlüsse an Kanäle eingeholt. Warum nicht?

3. Wir gehen nach den Reaktionen, die wir bekommen, davon aus, dass eine Vielzahl der Flächenermittlungen des Abwasserverbandes für Berg falsch ist und zu teilweise grotesk überhöhten Werten kommt. Ihr Rechtsbeistand hat erläutert, dass der BÜRGER nachweisen muss, dass er NICHT in den Kanal entwässert. Wieso dreht man hier die Unschuldsvermutung um?

4. Wie hat sich ein Bürger diesen Nachweis juristisch sauber vorzustellen?

5. Seeshaupt wurde von solchen "Unterstellungen" anscheinend ganz verschont. Wieso? Fließt dort das Wasser von den Stellplätzen nicht auf die Straße?

6. Wie erklären Sie es sich, dass es bei der Berechnung sogar zu peinlichen Rechenfehlern kommt? Benutzen Sie dazu keine Computer?

7. Wieso wird nicht wenigstens ein Hinweis gegeben, in welcher Spanne sich die neue, zusätzliche Gebühr pro qm bewegen könnte; bei der Brauchwassergebühr "sickerte" immerhin ein Betrag um die 2,70€ / Kubikmeter durch?

8. Bei der Überfliegung wurden Aufnahmen von Gärten und Terrassen gemacht. Hat ein Bürger die Möglichkeit diese Aufnahmen seines Grundstücks einzusehen und auf Peinlichkeiten zu überprüfen oder gebührt das Privileg des Einblicks in die Privatsphäre Ihren Mitarbeitern?

9. Warum wurden die Bürger - bei einer so knappen Einspruchsfrist - nicht vorab gründlicher informiert?

Wir freuen uns als Unterstützer des Abwasserverbandes auf Ihre Antwort, die wir gerne veröffentlichen werden. Da schon am 14.10. die Einspruchsfrist endet und Sie offensichtlich davon ausgehen, dass die Bürger bis dahin intensive Forschungen im Kanalsystem betreiben, würden die Bürger von Berg sich über eine umgehende Antwort auf diese Fragen sehr freuen.

Ihr
Dr. Andreas Ammer für QUH-Fraktion, Berg
Elke Grundmann, Dr. Joachim Kaske, Elke Link


(Mehr zum Thema weiter unten: http://quh.twoday.net/stories/achtung-falsche-berechnungen-der-neuen-abwassergebuehr/ )

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